Die versicherte Person befindet sich für einen vorübergehenden Aufenthalt auf dem europäischen Kontinent, und während dieses Aufenthalts ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich (= nicht geplante Behandlung). Unter bestimmten Bedingungen kann der Transport im Krankenwagen zu einem Krankenhaus in Luxemburg übernommen werden.
Bedingungen der Kostenübernahme
Rückführungen aus dem Ausland nach Luxemburg mit dem Krankenwagen nach einer nicht geplanten Behandlung (Notfallversorgung) unterliegen besonderen Bedingungen. Der Transport mit einem Krankenwagen ist nur von einem ausländischen Krankenhaus in ein luxemburgisches Krankenhaus zur Fortsetzung der stationären Behandlung möglich. Die Heimkehr des Versicherten mit einem Krankenwagen wird nicht übernommen.
Die Rückführung per Hubschrauber oder Flugzeug wird nicht von der Krankenversicherung übernommen.
Dieser Krankentransport muss von der CNS genehmigt werden.
Der Antrag auf Genehmigung muss von dem Arzt gestellt werden, der die Behandlung im Ausland durchgeführt oder die Entlassung aus dem Krankenhaus genehmigt hat. Dieser Arzt muss eine ärztliche Verschreibung ausstellen, in der die medizinischen Gründe angegeben sind, die die Notwendigkeit des Transports in liegender oder halbsitzender Position rechtfertigen. Diese Verschreibung muss bei der CNS eingereicht werden. Diese führt eine administrative Kontrolle der Akte durch. Ist diese Prüfung zufriedenstellend, stellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung aus, die dem Versicherten anschließend zugestellt wird.
Einschränkungen
Die Transportkosten werden nur bis zu einer maximalen Entfernung von 600 km auf dem Hinweg übernommen.
Vorgehensweise
Genehmigung
Um eine Genehmigung zu beantragen, muss die ärztliche Verschreibung des Arztes per Post an die CNS an die Abteilung für die Genehmigungen für Medikamente, Medizinprodukte, Orthopädie und Transport. geschickt (Service Autorisations médicaments, dispositifs médicaux, orthopédie et transport) werden.
Alternativ kann der Antrag per E-Mail (cns@secu.lu) oder per Fax an 2757-2758 geschickt werden.
Rückerstattung
Für die Rückerstattung muss der Versicherte die folgenden Dokumente einsenden:
- die ordnungsgemäß bezahlte Rechnung des Transportunternehmers aus dem Ausland/Luxemburg;
- die Bestätigung der Kostenübernahme.
Eine Rückerstattung durch das Drittzahlersystem ist bei einem zugelassenen Transportunternehmen möglich (nicht bei einem ausländischen Transportunternehmen).
Betrag und Rückerstattungssatz
Der Rückerstattungssatz für den Transport im Krankenwagen zu einem Krankenhaus in Luxemburg beträgt siebzig Prozent (70%), berechnet auf der Grundlage von 1,29 Euro/km und für eine maximale Entfernung von 600 km.
Wichtig: Im Falle einer Rückführung/Rückkehr nach Luxemburg setzen Sie sich bitte vorher mit der CNS in Verbindung, um eine Bestätigung der Kostenübernahme zu erhalten.
Attention: Für einfache Ambulanztransporte im Ausland bleiben 30% des gesetzlichen Tarifs vom Versicherten zu zahlen. Zu dieser Beteiligung kommen eventuelle Zuschläge der Transportunternehmen hinzu. Informieren Sie sich, wenn möglich, über die Preise der Transportunternehmen, bevor Sie sich für einen Dienstleister entscheiden.
Das Drittzahlersystem kann von der CNS nur mit von der CNS anerkannten Dienstleistern abgewickelt werden. Der Versicherte muss die Kosten vorstrecken, wenn er von einem ausländischen Transportunternehmen befördert wird.