Transport per Krankenwagen

Der Versicherte hat eine medizinische Mehrfachbehandlung (Serienbehandlung) in Luxemburg. Unter bestimmten Voraussetzungen können Serientransporte mit dem Krankenwagen von der Krankenkasse übernommen werden.

Bedingungen der Kostenübernahme

Serientransporte mit dem Krankenwagen werden unter der Voraussetzung übernommen, dass in einer vorherigen ärztlichen Verschreibung, die vom behandelnden Arzt auf einem speziellen Formular erstellt und vorab von der CNS akzeptiert wird, für die Hin- und Rückfahrt separat die medizinischen Gründe angegeben werden, die zwingend eine liegende oder halbsitzende Position erfordern.

Bei Verlängerungen im Falle einer Chemotherapie, Strahlentherapie, Hämodialyse oder einer anderen Serienbehandlung muss der Antrag nicht bereits vor dem Transport gestellt werden, muss aber dennoch so schnell wie möglich bei der CNS eingereicht werden.

Serientransporte mit dem Krankenwagen zum nationalen Zentrum für funktionelle Rehabilitation oder in eine geriatrische oder kardiologische Rehabilitationsabteilung eines Krankenhauses oder in die nationale physische Rehabilitationabteilung oder in die nationale post-onkologische Rehabilitationabteilung, werden nur für maximal 20 Behandlungstage übernommen.

Der im Rahmen der Nachsorge nach einer Organtransplantation geplante Transport wird nur für maximal 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Organtransplantation übernommen.

Krankenwagenkosten werden nur dann übernommen, wenn die damit verbundenen Leistungen von einem vom Verwaltungsrat der nationalen Gesundheitskasse anerkannten Transportdienstleister durchgeführt werden.

Vorgehensweise

Bestätigung der Kostenübernahme

Für eine Kostenübernahme eines Serientransports muss der Versicherte im Besitz einer von der CNS ausgestellten Kostenübernahmebestätigung sein, die für den Zeitraum, in dem der Transport stattfindet, gültig ist.

Um diese Bestätigung der Kostenübernahme zu erhalten, muss der behandelnde Arzt das Formular "Antrag auf Übernahme der Kosten für Serientransporte durch die Krankenkasse" ausfüllen und separat für die Hin- und Rückfahrt die medizinischen Gründe angeben, warum eine eine liegende oder halbsitzende Position zwingend erforderlich ist.

Dieses Formular, das als ärztliche Verordnung dient, muss vorab bei der CNS eingereicht werden. Diese führt eine administrative Kontrolle der Akte durch. Ist diese Prüfung zufriedenstellend, stellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung aus, die dem Versicherten anschließend zugestellt wird.

Rückerstattung / Kostenübernahme

Der Versicherte kann:

  • dem zugelassenen Transportdienstleister die Kostenübernahmebestätigung sowie das Dokument, das die Tage und Stunden der Anwesenheit für die Serienbehandlung zusammenfasst (Anwesenheitsnachweis für die Daten, an denen die Transporte stattgefunden haben) aushändigen, damit der Transportdienstleister die Kostenübernahme durch den Drittzahler beantragen kann. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, zahlt der Versicherte nur den von der Krankenversicherung nicht übernommenen Teil der Kosten an den Transportdienstleister.
  • die Kosten vorstrecken und anschließend eine Rückerstattung bei der CNS beantragen. Bei den beizufügenden Dokumenten handelt es sich um die bezahlte Rechnung des zugelassenen Transportdienstleisters, das Dokument, das die Tage und Stunden der Anwesenheit für die Serienbehandlung zusammenfasst (Anwesenheitsnachweis für die Daten, an denen der Transport stattgefunden hat) und die gültigen Kostenübernahmebestätigung.

Rückerstattungssatz

Serielle Ambulanztransporte werden zu einhundert Prozent (100%) der Rechnungen erstattet, die entweder auf der Grundlage:

  • eines Mindestbetrags von neununddreißig Euro und sieben Cent (39,07 €) pro Fahrt,
  • oder eines Betrags von einem Euro und neunundzwanzig Cent (1,29 €) pro Kilometer ausgestellt werden.
Das Transportunternehmen darf Tarife verrechnen, die über die gesetzliche Beteiligung von der CNS hinausgehen.
 

Für die Berechnung der Route wird die kürzeste Entfernung einkalkuliert zwischen:

  • dem gewöhnlichen Abstellplatz des Krankenwagens, der der Abfahrtsstelle des Versicherten am nächsten liegt,
  • dem Ort der Aufnahme des Versicherten,
  • dem Ort, an dem er oder sie betreut wird,
  • dem Ort, an den der Versicherte, gegebenenfalls nach der Behandlung, zurückkehrt,
  • dem Abstellplatz an dem der Krankenwagen normalerweise stationiert ist.

Wartezeiten werden zu hundert Prozent (100%) übernommen, wobei einunddreißig Cent (0,31 €) pro Minute für die Hin- und Rückfahrt zum Abfahrtsort des Versicherten angerechnet werden. Diese Kosten können nur dann übernommen werden, wenn die Kosten für die Wartezeit geringer sind als die Kosten für die Hin- und die Rückfahrt.

Die Desinfektion des Krankenwagens wird zu einem Pauschalbetrag von einhundertsechzehn Euro und neunzehn Cent (116,19 €) vollständig übernommen, insofern eine begründete ärztliche Verschreibung, die entweder von dem Arzt, der den Transport angeordnet hat, oder von dem Arzt, der die versicherte Person bei der Aufnahme behandelt, ausgestellt wird.

Hinweis: Die oben beschriebene Spezialdesinfektion wird von der Krankenversicherung nur für Fälle von Infektionskrankheiten übernommen, deren Vorliegen durch Testergebnisse dokumentiert werden müssen.

Bei seriellen Ambulanztransporten fallen häufig Kosten an, die vom Versicherten selbst zu tragen sind. Informieren Sie sich im Voraus über die Tarife des Transportunternehmens.

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