Adresse für vorübergehenden Aufenthalt im Krankheitsfall

Dieses Formular ermöglicht es dem Versicherten, der CNS eine andere Aufenthaltsadresse als seine offizielle Wohnsitzadresse mitzuteilen.

Eine versicherte Person ist verpflichtet, während der Arbeitsunfähigkeit, der CNS die Aufenthaltsadresse mitzuteilen, wenn diese von der offiziellen Wohnsitzadresse abweicht. Grundsätzlich muss die Aufenthaltsadresse auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben werden.

Hat die versicherte Person auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Aufenthaltsadresse nicht angegeben, so hat sie die CNS mit folgendem Formular darüber zu informieren.

WICHTIG: Für jeden Aufenthalt während einer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Land als dem, in dem der Versicherte offiziell wohnt, ist eine vorherige Genehmigung der CNS erforderlich.

Die Genehmigung für einen Auslandsaufenthalt während einer Arbeitsunfähigkeit kann nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen erteilt werden.

Dieses Formular kann nicht für die Beantragung eines Auslandsaufenthalts verwendet werden.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Le format de date attendu comprend le jour (sur deux chiffres) suivi du mois (sur deux chiffres) suivi de l'année (sur quatre chiffres) : chacune de ces valeurs est séparée par un tiret.

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Persönlichen Daten

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, Boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

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