Zusammensetzung des Krankegeldes
Das Krankegeld, welches der Versicherte von der CNS erhält, setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- eine Grundvergütung ;
- falls fällig, Zulagen und Vergünstigungen.
Grundvergütung
Die Grundleistung entspricht dem höchsten Grundgehalt, das innerhalb des Bemessungszeitraums von drei Kalendermonaten vor Beginn der Zahlung der Krankengelds durch die CNS ausgezahlt wurde.
Unter Grundvergütung versteht man die Elemente des Gehalts, die monatlich als Geldleistungen auszuzahlen sind und die nicht als Zulagen oder Vergünstigungen gelten.
Wenn ein Monat nicht ganz durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit abgedeckt ist, wird die Höhe des im Arbeitsvertrag vereinbarten Grundgehalts zugrunde gelegt. Sie wird um den auf den betreffenden Monat anzuwendenden Lebenshaltungskostenindex 100 reduziert. Angerechnet werden die Anzahl der Arbeitsstunden des entsprechenden Monats oder die Höchstzahl der Arbeitsstunden der Monate, während derer die Grundleistung unverändert ist.
Zulagen und Vergünstigungen
Das Element des Krankengelds, das als « Zulagen und Vergünstigungen » bezeichnet wird, entspricht dem Durchschnitt der Zusatzleistungen, die Teil der Bemessungsgrundlage der zwölf Kalendermonate vor dem Eintreten der Arbeitsunfähigkeit sind, als Element des Gehalts, das monatlich als Geldleistung ausgezahlt wird und dessen Höhe Schwankungen unterliegt, mit Ausnahme der Erhöhungen, die durch die vertraglich vereinbarten, gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen vorgesehen sind.
Wenn diese Referenzperiode von zwölf Monaten nicht ganz durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit abgedeckt ist, wird der Durchschnitt auf der Grundlage von einem oder mehreren vollständig versicherten Kalendermonaten berechnet. Für die Berechnung des Lebenshaltungskostenindex werden der oder die Kalendermonate berücksichtigt, während derer die Berechnungsgrundlage die Zusatzleistungen enthält.
Höchstgrenzen und Höchstsätze der Geldleistungen
Das monatliche Krankengeld darf den Mindestsoziallohn außer bei Ausnahmebewilligung oder begründeter Ermäßigung nicht unterschreiten.
Bei Teilzeitarbeit wird diese Höchstgrenze auf der Grundlage des Mindestsoziallohns pro Stunde bestimmt.
Für Auszubildende dient das Ausbildungsgehalt als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengelds.
Das monatliche Krankengeld darf das Fünffache des Mindestsoziallohns nicht überschreiten.
Das monatliche Krankengeld wird nur bis zur Erfüllung des 68. Lebensjahres gezahlt.
Bei Ausübung mehrerer abhängiger oder selbstständiger Tätigkeiten kann ein Anspruch auf mehrere Krankengeldleistungen bis zum Fünffachen des Mindestreferenzsoziallohns bestehen. Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird das Krankengeld im Verhältnis reduziert.