Änderung der Adresse und der Familiensituation
Luxemburgische Gebietsansässige
Die in Luxemburg ansässigen Personen brauchen ihre Adressänderung oder Änderung der Familiensituation der CNS nicht mitzuteilen.
Die luxemburgische Wohnsitzgemeinde gibt die Änderungen direkt an das Nationale Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) weiter.
Nichtansässige
Für die Bearbeitung des Antrags, ist die Angabe der dreizehnstelligen Versicherungsnummer (Matrikel) unverzichtbar.
Änderung der Adresse
Änderungen über MyGuichet.lu
Ein neuer Webservice auf MyGuichet.lu "Antrag auf Berichtigung der Daten aus dem nationalen Register der natürlichen Personen" ermöglicht es Nichtansässigen, eine Änderung der Adresse auf einfache Weise an das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) des luxemburgischen Staates zu übermitteln.
Die Mitteilung einer Änderung der Adresse an das RNPP kann jetzt online, rund um die Uhr über MyGuichet.lu erfolgen, ohne dass ein LuxTrust-Produkt erforderlich ist. Für alle anderen Aktualisierungen bleibt ein LuxTrust-Produkt unverzichtbar.
Am Ende des Vorgangs werden die folgenden Dokumente im PDF-Format angefordert:
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- eine Wohnsitzbescheinigung
Änderung der Familiensituation
Antrag an die CNS
Die Mitteilung über die Änderung der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Geburt, Sterbefall) muss bei der CNS schriftlich, also per Post oder per Email an die Abteilung "Service Coassurance et Signalétique" gerichtet werden.
Der Mitteilung über eine Änderung der Familiensituation muss die Heiratsurkunde, die Scheidungsurkunde, die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde ..., beigefügt werden.
Änderungen über MyGuichet.lu
Ein neuer Webservice auf MyGuichet.lu "Antrag auf Berichtigung der Daten aus dem nationalen Register der natürlichen Personen" ermöglicht es Nichtansässigen, eine Änderung der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Geburt, Sterbefall) auf einfache Weise an das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) des luxemburgischen Staates zu übermitteln.
Die Mitteilung einer Änderung der Familiensituation an das RNPP kann jetzt online, rund um die Uhr über MyGuichet.lu erfolgen, ohne dass ein LuxTrust-Produkt erforderlich ist. Für alle anderen Aktualisierungen bleibt ein LuxTrust-Produkt unverzichtbar.
Am Ende des Vorgangs werden die beizufügenden Dokumente angezeigt.
Besonderer Fall: Eintragung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft
Lebenspartner, die im Ausland eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können diese auf Wunsch in Luxemburg offiziell anerkennen lassen indem sie bei der Generalstaatsanwaltschaft die Eintragung ihrer Partnerschaft in das Personenstandsregister beantragen.
Durch die Eintragung in das Personenstandsregister wird die ausländische Lebenspartnerschaft der luxemburgischen Lebenspartnerschaft gleichgestellt.
Die Eintragung des Partners im RNPP erfolgt nach der Eintragung im Personenstandsregister.
Änderung der Bankverbindung
Der Antrag auf Änderung eines Bankkontos bei der CNS wird über MyGuichet, mit oder ohne LuxTrust-Authentifizierung, gestellt unter folgendem Link.
Achtung
Dem Antrag muss eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (Relevé d'identité bancaire - RIB) von Ihrem Finanzinstitut beigefügt werden.
Ohne dieses Dokument kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.
Antrag eines Sozialversicherungsnachweis für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung oder Rentner
Der Sozialversicherungsnachweis für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung oder für Personen, die eine Rente erhalten, kann bei der Abteilung "Service Coassurance et Signalétique" der CNS über folgende Email beantragt werden.
@: cns@secu.lu
Achtung
Die CNS stellt nur Sozialversicherungsnachweise für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung sowie Rentner aus.
Der Sozialversicherungsnachweis für berufstätige Personen muss beim Gemeinsamen Zentrum für Soziale Sicherheit (CCSS) beantragt werden.
Antrag einer Mitversicherungsbescheinigung
Die Mitversicherungsbescheinigung kann via MyGuichet beantragt werden.
Achtung
1) Eine Mitversicherungsbescheinigung für Gebietsansässige wird immer von der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) ausgestellt.
2) Eine Mitversicherungsbescheinigung für Nicht-Gebietsansässige wird im Regelfall von der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung des Wohnlandes ausgestellt.
Ausnahme:wenn die Einrichtung welche die Mitversicherungsbescheinigung anfordert (z. B. Universität, Botschaft usw.) sich nicht innerhalb des Wohnlandes befindet dann ist die CNS zuständig um die gefragte Bescheinigung auszustellen.
Antrag der Europäische Krankenversicherungskarte und der Ersatzbescheinigung
Europäischen Krankenversicherungskarte
Erste Karte oder bereits abgelaufene Karte
Sollte Ihre aktuelle Karte nicht mehr gültig sein oder sollten Sie über keine Karte verfügen, so können Sie diese auf der Webseite des Gemeinsamen Zentrums der sozialen Sicherheit (Centre communde la sécurité sociale) bestellen.
Karte ist noch gültig, läuft aber bald ab
Wenn Ihre aktuelle Karte noch gültig ist, aber in Kürze abläuft, können Sie eine neue Karte per E-Mail über das Kontaktformular bestellen.
Es ist wichtig, dass Sie der CNS auch jede Adressänderung mitteilen, damit Ihre Karte und alle anderen Schreiben korrekt zugestellt werden können.
Provisorische Ersatzbescheinigung
Die CNS kann eine drei Monate gültige Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte ausstellen. Diese kann via MyGuichet beantragt werden.
Antrag auf Mitversicherung und andere spezifische Anträge
@: cns@secu.lu
- Mitversicherung der Familienmitglieder (Ansässige)
- Änderung der Unterhaltspflicht eines Kindes
- Änderung des Sorgerechtes
- Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie
- Fortsetzung der Mitversicherung im Alter von über 30 Jahren
- Ehetrennungsverfahren
- Adoption
- Änderung des Familienstandes: Name, Vorname, Geburtsdatum