Für die Bearbeitung des Antrags, ist die Angabe der dreizehnstelligen Versicherungsnummer (Matrikel) unverzichtbar.
Adresse
Der Antrag zur Adressänderung muss schriftlich bei der CNS erfolgen, entweder per Post oder E-Mail an die Abteilung Mitversicherung und Familienstand.
Achtung
Dem Antrag zur Adressänderung muss zwingend eine Anmeldebescheinigung Ihrer Gemeinde beiliegen.
Da die französischen Gemeinden nicht immer eine Anmeldebescheinigung ausstellen können, kann eine eidesstattliche Erklärung, welche von der Gemeinde zertifiziert wurde, auch angenommen werden.
Ein Antrag ohne beigelegte Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung kann von der CNS nicht bearbeitet werden.
Ausnahme
Die Einwohner Luxemburgs müssen ihre Adressänderung der CNS nicht mitteilen. Die luxemburgische Zuzugsgemeinde nimmt die Änderung direkt im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) vor.
Bankkonto
Der Antrag auf Änderung eines Bankkontos bei der CNS wird über MyGuichet gestellt unter folgendem Link.
Sie können das Online-Verfahren über MyGuichet mit oder ohne LuxTrust-Authentifizierung nutzen.
Achtung
Dem Antrag muss eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (Relevé d'identité bancaire - RIB) von Ihrem Finanzinstitut beigefügt werden.
Ohne dieses Dokument kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.
Bescheinigung der Mitversicherung und Sozialversicherungsnachweis (garantiertes Mindesteinkommen - RMG und Rentner)
Die Bescheinigung der Mitversicherung ebenso wie der Sozialversicherungsnachweis für Personen, welche ein garantiertes Mindesteinkommen erhalten oder für Rentner, können bei der Abteilung Mitversicherung und Familienstand über die untenstehende E-Mail-Adresse beantragte werden.
Achtung
Die CNS stellt die Bescheinigung der Mitversicherung nur für in Luxemburg ansässige Versicherte aus.
Grenzgänger müssen sich an die Kasse in ihrem Wohnland wenden, wenn sie eine Mitversicherungsbescheinigung für ein Familienmitglied haben möchten.
Die CNS stellt Mitversicherungsbescheinigungen einzig für Personen aus, welche ein garantiertes Mindesteinkommen erhalten (RMG) und für Rentner. Mitversicherungsbescheinigungen für erwerbstätige Personen müssen beim Sozialversicherungszentrum (CCSS) beantragt werden.
Europäische Krankenversicherungskarte und Ersatzbescheinigung
Die Karte oder das gleichwertige Dokument, die Ersatzbescheinigung, erleichtern den Zugang zur medizinischen Versorgung, die sich während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als notwendig erweisen könnte.
Die Karte hat eine begrenzte Gültigkeit, dessen Datum auf der Karte vermerkt ist. Sollte die Karte nicht mehr gültig sein oder möchte der Versicherte eine solche Karte bestellen, so kann er dies auf der Internetseite des Sozialversicherungszentrum tun.
Im Notfall kann die CNS kurzfristig auf Anfrage per untenstehende E-Mail eine Ersatzbescheinigung ausstellen, die drei Monate ab Emissionsdatum gültig ist.
Achtung
Die Karte muss mindestens drei Wochen vor dem Ablaufdatum bestellt werden, damit sie rechtzeitig geliefert werden kann. Sie wird an die offzielle Adresse des Versicherten gesandt. Sollte die Adresse nicht mehr aktuell sein, kann die Lieferung der Karte nicht garantiert werden.
Damit die Ersatzbescheinigung der europäischen Krankenversicherungskarte ordnungsgemäß versendet werden kann, muss die Adresse ebenfalls aktuell sein.
Antrag auf Mitversicherung und Änderung des Familienstandes
- Mitversicherung der Familienmitglieder, Ansässige
- Ehetrennungsverfahren, Heirat, Scheidung, Änderung der Unterhaltspflicht eines Kindes, Änderung des Sorgerechtes, Geburt, Adoption, Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie, Tod
- Änderung des Familienstandes: Name, Vorname, Geburtsdatum
- Fortsetzung der Mitversicherung im Alter von über 30 Jahren
@: cns@secu.lu