Der Verwaltungsrat

Die CNS steht unter der Zuständigkeit eines Verwaltungsrats, der die CNS verwaltet. Die vorgenommenen Handlungen sind für die CNS verpflichtend.

Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten der CNS, Vertretern des Staates, fünf Delegierten der Beschäftigten des Privatsektors, drei Delegierten des öffentlichen Bereiches, drei Delegierten der selbstständigen Arbeitnehmer und fünf Delegierten der Arbeitgeber.

Der Verwaltungsrat trifft sich in drei verschiedenen Zusammensetzungen und zwar als Vollversammlung, als Verwaltung der CNS und als Verwaltung der Pflegeversicherung.

Während der Verhandlungen bezüglich der Rückerstattungen der Gesundheitsausgaben, des Kranken- und Mutterschaftsgeldes, sowie der Bestattungsentschädigung für Versicherte der CNS, tagt der Verwaltungsrat in Abwesenheit der Delegierten des öffentlichen Bereiches.

Hinsichtlich der Pflegeversicherung tagt der Verwaltungsrat in Abwesenheit der Delegierten der Arbeitgeber.

Der Verwaltungsrat stellt die internen Richtlinien der CNS auf, welche auf der einen Seite die Steuerung und auf der anderen Seite die Kontrolle der Aufgaben erlauben.  

Die spezifischen Missionen des Verwaltungsrats sind im Gesetzbuch der sozialen Sicherheit (CSS) definiert und darunter fällt insbesondere folgendes:

  • über das Globalbudget der Kranken- und Mutterschaftsversicherung entscheiden, berücksichtigend des Budgets der Verwaltungskosten der Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (CMFEC), der Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (CMFEP) sowie der Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (EMCFL);
  • aufstellen der Mehrjahresplanung;
  • festsetzen der Beitragssätze;
  • über die Endabrechnung, der Einnahmen und Ausgaben, sowie über die Bilanz der Kranken- und Mutterschaftsversicherung entscheiden;
  • aufstellen der bestimmenden Satzungen, im Rahmen der legalen, regulatorischen und konventionellen Bestimmungen, in Bezug auf die Leistungen;
  • aufstellen der Regeln in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der CNS;
  • vorbereiten der Verhandlungen mit den Gesundheitsdienstleistern, die vom Präsidenten oder seinem Vertreter geleitet werden und sich über das Ergebnis der Verhandlungen äußern;
  • den Immobilienbestand der CNS verwalten;
  • Entscheidungen bezüglich des Personals der CNS treffen.

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Präsident : Christian Oberlé (Vertreter des Staates)
Mitglied Stellvetretendes Mitglied

Delegierten der Versicherten

Alphonse Classen
Joseph Glesener
Thomas Klein Yasmine Lorang
Christophe Knebeler  Cynthia Santos
Carlos Pereira Daniel Marques
Pitt Bach Claude Blom
Romance Scheuer Catherine Molitor
Jean-Marie Spartz Béliza Mendes
Alain Spies Jean-Paul Kertz
Delegierten der Arbeitgeber
Théodore Biewer Liu Janssen
Norbert Geisen Christian Colas
Robert Goeres Alexa Ballmann
Marc Kieffer Myriam Sibenaler
Fabienne Lang Steve Martellini
Héloïse Antoine Nicolas Simons
Nico Kass Marc Roeder
Marc Wagener Amir Grumberg

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