Die CNS steht unter der Zuständigkeit eines Verwaltungsrats, der die CNS verwaltet. Die vorgenommenen Handlungen sind für die CNS verpflichtend.
Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten der CNS, Vertretern des Staates, fünf Delegierten der Beschäftigten des Privatsektors, drei Delegierten des öffentlichen Bereiches, drei Delegierten der selbstständigen Arbeitnehmer und fünf Delegierten der Arbeitgeber.
Der Verwaltungsrat trifft sich in drei verschiedenen Zusammensetzungen und zwar als Vollversammlung, als Verwaltung der CNS und als Verwaltung der Pflegeversicherung.
Während der Verhandlungen bezüglich der Rückerstattungen der Gesundheitsausgaben, des Kranken- und Mutterschaftsgeldes, sowie der Bestattungsentschädigung für Versicherte der CNS, tagt der Verwaltungsrat in Abwesenheit der Delegierten des öffentlichen Bereiches.
Hinsichtlich der Pflegeversicherung tagt der Verwaltungsrat in Abwesenheit der Delegierten der Arbeitgeber.
Der Verwaltungsrat stellt die internen Richtlinien der CNS auf, welche auf der einen Seite die Steuerung und auf der anderen Seite die Kontrolle der Aufgaben erlauben.
Die spezifischen Missionen des Verwaltungsrats sind im Gesetzbuch der sozialen Sicherheit (CSS) definiert und darunter fällt insbesondere folgendes:
- über das Globalbudget der Kranken- und Mutterschaftsversicherung entscheiden, berücksichtigend des Budgets der Verwaltungskosten der Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (CMFEC), der Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates (CMFEP) sowie der Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (EMCFL);
- aufstellen der Mehrjahresplanung;
- festsetzen der Beitragssätze;
- über die Endabrechnung, der Einnahmen und Ausgaben, sowie über die Bilanz der Kranken- und Mutterschaftsversicherung entscheiden;
- aufstellen der bestimmenden Satzungen, im Rahmen der legalen, regulatorischen und konventionellen Bestimmungen, in Bezug auf die Leistungen;
- aufstellen der Regeln in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der CNS;
- vorbereiten der Verhandlungen mit den Gesundheitsdienstleistern, die vom Präsidenten oder seinem Vertreter geleitet werden und sich über das Ergebnis der Verhandlungen äußern;
- den Immobilienbestand der CNS verwalten;
- Entscheidungen bezüglich des Personals der CNS treffen.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Präsident : Christian Oberlé (Vertreter des Staates) | |
Mitglied | Stellvetretendes Mitglied |
Delegierten der Versicherten |
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Alphonse Classen |
Joseph Glesener |
Thomas Klein | Yasmine Lorang |
Christophe Knebeler | Cynthia Santos |
Carlos Pereira | Daniel Marques |
Pitt Bach | Claude Blom |
Romance Scheuer | Catherine Molitor |
Jean-Marie Spartz | Béliza Mendes |
Alain Spies | Jean-Paul Kertz |
Delegierten der Arbeitgeber | |
Théodore Biewer | Liu Janssen |
Norbert Geisen | Christian Colas |
Robert Goeres | Alexa Ballmann |
Marc Kieffer | Myriam Sibenaler |
Fabienne Lang | Steve Martellini |
Héloïse Antoine | Nicolas Simons |
Nico Kass | Marc Roeder |
Marc Wagener | Amir Grumberg |