Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die direkte Sofortzahlung (PID - Paiement immédiat direct) nun für Sie verfügbar ist!
Mit dem PID können Sie die kodierte Erfassung der erbrachten Leistungen Ihrer Patienten direkt an die CNS senden, um eine sofortige Überweisung der von der Krankenversicherung übernommenen Kosten zu erhalten.
WICHTIG: Während der Anlaufphase, die im September 2023 begonnen hat, ist der PID nur für Allgemeinmediziner vorgesehen. Eine Ausweitung auf alle Fachrichtungen (andere medizinische Fachrichtungen und Zahnärzte) ist für Ende 2023 geplant.
Was sind die Vorteile der direkten Sofortzahlung?
- Sofortiger Empfang der von der Krankenversicherung übernommenen Kosten
- Sofortige Validierung der in Rechnung gestellten Leistungen
- Vereinfachte administrative Verwaltung
Meine Software ist noch nicht für den elektronischen Austausch bereit, was tun?
Wenn Ihre Software noch nicht in der Lage ist, die von der mySecu-Plattform ausgestellten Webdienste zu nutzen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihrer Software, um ein Update zu beantragen. So können Sie die Vorteile des PID nahtlos nutzen.
Wie aktiviere ich den PID?
In nur wenigen einfachen Schritten können Sie die Webdienste auf mySecu.lu aktivieren.
Nach der Aktivierung können Sie den PID benutzen:
- Aktivieren Sie die Webdienste auf mySecu.lu: Klicken Sie hier, um zu dem Vorgang zu gelangen (Anweisungen unten).
- Verwenden Sie Ihre Software, um Leistungen zu erfassen, die während einer Sprechstunde mit einem Patienten/einer Patientin erbracht wurden.
- Erhalten Sie eine (sofortige) Überweisung von der CNS
Häufig gestellte Fragen
Wann wird die Zahlung von der CNS eingeleitet?
Die Zahlung des CNS-Anteils an den Arzt wird "direkt" und einheitlich eingeleitet (eine Zahlung entspricht einem und nur einem Honorarbeleg).
Die Überweisung wird sofort ausgeführt, sofern die technische Machbarkeit gegeben ist (u. a. muss die Bank des Arztes SEPA Instant Ready sein und/oder zu den PID-Partnerbanken gehören).
Hier sind die Banken in Luxemburg, die PID-Sofortüberweisungen empfangen können: BCEE (Spuerkeess), BGL BNP Paribas, Raiffeisen, BIL und ING. Diese Liste kann nach und nach erweitert werden.
Muss ich die Kosten für ein Software-Update durch den Hersteller tragen?
Nach der Installation sendet Ihr Hersteller einen Lieferschein und eine vom Arzt unterschriebene Schulungsbescheinigung direkt an die eHealth-Agentur, ohne dass Sie eine Rechnung erhalten.
Die Kosten für die Aktualisierung Ihrer Software werden durch den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Hersteller geregelt. Die Agence eSanté und die CNS beteiligen sich an den Kosten für die Installation und Aktivierung des RA- Dienstes oder alternativ des PID-Dienstes mit einer Pauschale pro Installation von 625 €, die direkt an den Hersteller gezahlt wird, wenn dieser die festgelegten Bedingungen erfüllt. Dem Hersteller kann von dem angeschlossenen Arzt nur eine einmalige Zahlung gewährt werden.
Welche medizinischen Fachgebiete werden nach der Anfangsphase mit Allgemeinmedizinern den PID nutzen können?
In der ersten Anlaufphase können Allgemeinmediziner den PID nutzen.
Später werden auch die anderen medizinischen Fachrichtungen (Zahnärzte, Dermatologen, Pneumologen, ...) der Nomenklatur der Leistungen von Ärzten und Zahnärzten hinzukommen.
Sie werden zu gegebener Zeit über die Entwicklungen informiert.
Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es derzeit beim PID?
Derzeit ist der PID beschränkt auf:
- Allgemeinmediziner.
- Leistungen, die nicht vom sozialen Drittzahler oder der Unfallversicherung (AAA) übernommen werden.
- Leistungen, die am Tag der Rechnungsstellung erbracht werden.
- Kostenübernahmen, die keine Anlagen, vorherigen Genehmigungen oder Interventionen eines CNS-Mitarbeiters erfordern.
Einige Leistungen sind vom PID ausgeschlossen:
- Laborleistungen, die Ärzte in ihrer Praxis durchführen können.
- Leistungen, die nicht in der Nomenklatur oder im Abkommen CNS-AMMD enthalten sind.
- Die folgenden Leistungen aus der Nomenklatur: J1, J2, J3, J4, K2, J9, F43, P1, P2, P3, FC45, C46, MR03, 8V53, R11, R1, R12, R4, R5, R6, R8, R9, R20.
Was ist mit anderen Möglichkeiten der Kostenerstattung / Kostenübernahme?
Der PID soll keine bestehende Kostenerstattungsart ersetzen. Er kommt zu den anderen Kostenerstattungsarten hinzu. Die klassische und die beschleunigte Erstattungen bestehen also weiterhin, insbesondere :
- wenn der Arzt noch nicht (technisch) für PID bereit ist ;
- wenn Anrufe bei PID-Diensten fehlschlagen ;
- wenn der Patient den PID nicht nutzen möchte ;
- im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit der CNS-Preisgestaltung (Arzt und/oder Patient).
Mit anderen Worten: Jede Honorarabrechnung, für die der Versicherte (oder ein Dritter) die Kosten vorgestreckt hat, kann zur Erstattung an die CNS geschickt/eingereicht werden.
Gilt der PID nur für CNS-Versicherte?
Der PID gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg durch die Kranken- und Mutterschaftsversicherung (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) abgedeckt sind. Träger der Kostenübernahme ist die CNS.
An wen kann ich mich als Arzt bei Fragen zum PID wenden?
Wenn Sie auf dieser Seite keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, wurde eine E-Mail-Adresse speziell für Fragen im Zusammenhang mit PID eingerichtet:
pid.cns@secu.lu
Der technische Support für Ärzte wird von der Agence eSanté geleistet.
An wen kann ich mich als Arzt wenden, wenn ich technische Probleme habe?
Wenn Sie als Arzt technische Probleme haben:
- wenden Sie sich zunächst an Ihren Hersteller.
- wenden Sie sich an den Helpdesk der Agence eSanté (+352 27 12 50 18 33 oder helpdesk@esante.lu), wenn Ihr Hersteller sich für nicht zuständig erklärt.
Kann ein Versicherter die Rechnungen weiterhin an die CNS schicken, und werden sie ihm dann auf die gleiche Weise erstattet wie die PID-Kostenübernahme?
Ja, jeder Honorarbeleg, für den der Versicherte (oder ein Dritter) die Kosten vorgestreckt hat, kann zur Erstattung an die CNS geschickt werden.