Direkte Sofortzahlung (PID)

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die direkte Sofortzahlung (PID - Paiement immédiat direct) nun für Sie verfügbar ist!

Mit dem PID können Sie in Sekundenschnelle eine Sofortüberweisung des Betrags erhalten, den die Krankenversicherung für die bei Ihren Patienten erbrachten Leistungen und Dienste übernimmt.

NEU : Rundschreiben von M3S, CNS und AMMD zur Digitalisierung und zum PID.

Dieses Rundschreiben hebt den PID im Zusammenhang mit einem umfangreichen digitalen Abkommen hervor, an dem CNS und AMMD gemeinsam arbeiten. Der PID, wie er derzeit verfügbar ist, bezieht nur den Arzt und die CNS ein, während der Patient keine aktive Rolle spielt. Die Zusammenarbeit zwischen CNS und AMMD verfolgt jedoch das Ziel eines umfassenden digitalen Ecosystems, das auch den Patienten einbezieht, und in diesem Rahmen sind die Gespräche über die weitere Umsetzung des von DHN entwickelten digitalen Ecosystems noch nicht abgeschlossen.

Was sind die Vorteile der direkten Sofortzahlung?

  • Sofortiger Empfang der von der Krankenversicherung übernommenen Kosten
  • Sofortige Validierung der in Rechnung gestellten Leistungen
  • Vereinfachte administrative Verwaltung

Meine Software ist noch nicht für den elektronischen Austausch bereit, was tun?

Wenn Ihre Software noch nicht in der Lage ist, die von der mySecu-Plattform ausgestellten Webdienste zu nutzen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihrer Software, um ein Update zu beantragen. So können Sie die Vorteile des PID nahtlos nutzen.

Wie aktiviere ich den PID?

In nur wenigen einfachen Schritten können Sie die Webdienste auf mySecu.lu aktivieren.

Nach der Aktivierung können Sie den PID benutzen:

  • Aktivieren Sie die Webdienste auf mySecu.lu: Klicken Sie hier, um zu dem Vorgang zu gelangen (Anweisungen unten).
  • Verwenden Sie Ihre Software, um Leistungen zu erfassen, die während einer Sprechstunde mit einem Patienten/einer Patientin erbracht wurden.
  • Erhalten Sie eine (sofortige) Überweisung von der CNS

Poster für Ihre Praxis

Sie können das CNS-Poster hier herunterladen: « La CNS à portée de clics : Le Paiement immédiat direct (PID) »

Häufig gestellte Fragen

  Generelle Fragen zum PID

Konkret: Was ist PID?

Die Direkte Sofortzahlung (PID) bietet dem Arzt die Möglichkeit, den von der Krankenversicherung gedeckten Anteil des Betrags direkt von der CNS zu erhalten. Die Überweisung der CNS erfolgt sofort, so dass der Arzt den entsprechenden Betrag innerhalb weniger Sekunden auf seinem Bankkonto erhält.

Bei den wenigen Banken in Luxemburg, die die Sofortüberweisung noch nicht eingeführt haben, erfolgt die Überweisung innerhalb von 48 Stunden (siehe Frage und Antwort unten: Wann wird die Zahlung von der CNS eingeleitet?).

Etwaige vom Patienten zu tragende Beträge werden von diesem direkt beglichen.

Gilt der PID nur für CNS-Versicherte?

Der PID gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg durch die Kranken- und Mutterschaftsversicherung (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) abgedeckt sind. Träger der Kostenübernahme ist die CNS.

Was ist mit anderen Möglichkeiten der Kostenerstattung / Kostenübernahme?

Der PID soll keine bestehende Kostenerstattungsart ersetzen. Er kommt zu den anderen Kostenerstattungsarten hinzu. Die klassische und die beschleunigte Erstattungen bestehen also weiterhin, insbesondere :

  • wenn der Arzt noch nicht (technisch) für PID bereit ist ;
  • wenn Anrufe bei PID-Diensten fehlschlagen ;
  • wenn der Patient den PID nicht nutzen möchte ;
  • im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit der CNS-Preisgestaltung (Arzt und/oder Patient).

Mit anderen Worten: Jede Honorarabrechnung, für die der Versicherte (oder ein Dritter) die Kosten vorgestreckt hat, kann zur Erstattung an die CNS geschickt/eingereicht werden.

Kann ein Versicherter die Rechnungen weiterhin an die CNS schicken, und werden sie ihm dann auf die gleiche Weise erstattet wie die PID-Kostenübernahme?

Ja, jeder Honorarbeleg, für den der Versicherte (oder ein Dritter) die Kosten vorgestreckt hat, kann zur Erstattung an die CNS geschickt werden.

Welche Handlungen können ÄRZTE ab dem 19. März 2024 über PID abrechnen? Welche Ausnahmen gibt es?

Nomenklatur der Ärzte

Ab dem 19. März 2024 können Ärzte alle Handlungen und Leistungen der Nomenklatur der Ärzte im Rahmen des PID verwenden, derzeit mit den folgenden wenigen Ausnahmen:

  • Handlungen, die nicht in der Nomenklatur der Ärzte oder in der CNS-AMMD Verhandlung enthalten sind
  • Ärztliche Handlungen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherungs (AAA) erbracht werden
  • Handlungen, die einer Person in Rechnung gestellt werden, die vom sozialen Drittzahler (tiers payant social) profitiert
  • Handlungen, die einer Genehmigung oder vorherigen Genehmigung unterliegen (ACM oder APCM)
  • Stationäre Krankenhausbehandlungen oder Behandlungen in einer tagesklinischen Abteilung
  • Arztpauschalen für die Betreuung in einer psychiatrischen Tagesklinik (J1 bis J4)
  • Stundenkilometerentschädigungen im Rahmen des Nachtdienstes in der Allgemeinmedizin (K2)
  • Medizinische Pauschalen für Behandlungen im nationalen Zentrum für funktionale Rehabilitation und Wiedereingliederung (J9 und F43).
  • Handlungen im Zusammenhang mit der pluridisziplinären Beratung in der Krebsmedizin (P1 bis P3)
  • Handlung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs (E20, 8V53)
  • Konsultationen, Untersuchungen und Handlungen im Rahmen des Programms zur organisierten Früherkennung von Darmkrebs (PDOCCR) (E30, E31, E32, 1G91 bis 1G96).
  • Strahlentherapie (Handlungen, deren Code mit : KNQ--, KPK--, KQD--, KQQ--, KZQ--, KRQ--, KRB--)
  • Berichte an den Medizinischen Dienst der Sozialversicherung (R4, R5, R6, R8, R9, R11, R12).
  • Die folgenden anderen Akte: C46, FC45, MR03, R1, R20
  • Allgemein: Handlungen, die derzeit die manuelle Kontrolle durch einen CNS-Mitarbeiter erfordern (V101, V301, V401, V501, V601, V701, Handlungen und Dienstleistungen für Patienten, die sich in einer Periode gemäß Artikel 8 der CNS-Satzungen befinden, ...).
  • Allgemein: Handlungen, die die Vorlage eines Anhangs, einer Verschreibung, ... für die Kostenübernahme erfordern.

Nomenklatur der Laboratorien

In Bezug auf die Nomenklatur der Handlungen und Leistungen von Laboratorien für medizinische Analysen und klinische Biologie können Ärzte über PID auch die Positionen anrechnen lassen, die sie in ihrer Arztpraxis durchführen können, nämlich:

  • BC001, BC002, BC042, BC141, BC202, BC203, BC403, BC602, BD701, BG001, BG002, BG003, BG212, BH503, BH991, BH993, BH994, BH995, BH996.
Welche Handlungen können ZAHNÄRZTE ab dem 19. März 2024 über PID abrechnen? Welche Ausnahmen gibt es?

Nomenklatur für Zahnärzte

Ab dem 19. März 2024 können Zahnärzte die Handlungen und Leistungen der zahnärztlichen Nomenklatur im Rahmen des PID verwenden, wobei derzeit folgende Ausnahmen gelten:

  • Handlungen, die nicht in der Zahnärztenomenklatur oder in der CNS-AMMD Verhandlung enthalten sind
  • Ärztliche Handlungen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherungs (AAA) erbracht werden
  • Handlungen, die einer Person in Rechnung gestellt werden, die vom sozialen Drittzahler (tiers payant social) profitiert
  • Handlungen, die einer Genehmigung oder vorherigen Genehmigung unterliegen (ACM oder APCM)
  • DSD-pflichtige Handlungen - außer den in Artikel 4 der Nomenklatur aufgeführten (Rechnung gilt als Kostenvoranschlag)
  • Stationäre Krankenhausbehandlung
  • Einsetzen von Knochenimplantat(en) am Schädel und im Gesicht (DB95 bis DB98)
  • Abnehmbare Zahnprothese (DA11 bis DA75)
  • Nicht abgeschlossene Behandlung für abnehmbaren Zahnersatz (DA91 bis DA96)
  • Festsitzender Zahnprothese (DB13 bis DB54)
  • Nicht abgeschlossene Behandlung für festsitzender Zahnersatz (DB91 bis DB93)
  • Kieferorthopädie (DT10 bis DT62)
  • Leistungen, die der Unfallversicherung vorbehalten sind (DW18 bis DW31)
  • Die folgenden anderen Handlungen: FD45, FD46, DR1

Hinweis - DSD

Der Klarheit halber finden Sie hier die einzigen DSD-Akten, die im PID einbezogen sind (vgl. Artikel 4 der Nomenklatur, Rechnung gilt als Kostenvoranschlag):

  • DP47, DS18, DS19, DS24, DS26, DS27, DS41, DS42, DS43, DS44, DS45, DS47, DS50, DS69, DS70 et DN50.
Im Rahmen des PIDs, wie soll ich Sonderhonorare für persönliche Ansprüche (CP) verrechnen?

Sonderhonorare für persönliche Ansprüche (CP, convenance personnelle) müssen Sie über Ihre Software zusammen mit den anderen Leistungen, die Sie Ihren Patienten erbracht haben, abrechnen.

Sie müssen klar angeben, welche Sonderhonorare Sie Ihrem Patienten in Rechnung stellen: CP1 bis CP7 für Ärzte, CP1 bis CP8 für Zahnärzte. Es reicht nicht aus, "CP" anzugeben, ohne die Art des Sonderhonorars zu ermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Sonderhonorare".

Zur Erinnerung: Sonderhonorare für persönliche Ansprüche werden nicht von der Krankenversicherung übernommen, sondern gehen vollständig zu Lasten des Versicherten.

  Software und Softwarehersteller

Welche Hersteller wurden von der Agentur eSanté zertifiziert?
Muss ich die Kosten für ein Software-Update durch den Hersteller tragen?

Nach der Installation sendet Ihr Hersteller einen Lieferschein und eine vom Arzt unterschriebene Schulungsbescheinigung direkt an die eHealth-Agentur, ohne dass Sie eine Rechnung erhalten.

Die Kosten für die Aktualisierung Ihrer Software werden durch den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Hersteller geregelt. Die Agence eSanté und die CNS beteiligen sich an den Kosten für die Installation und Aktivierung des RA- Dienstes oder alternativ des PID-Dienstes mit einer Pauschale pro Installation von 625 €, die direkt an den Hersteller gezahlt wird, wenn dieser die festgelegten Bedingungen erfüllt. Dem Hersteller kann von dem angeschlossenen Arzt nur eine einmalige Zahlung gewährt werden.

Muss ich bei der Nutzung der PID-Kostenübernahme ein Dokument auf Papier ausdrucken? Welche Dokumente werden meinem Patienten ausgehändigt?

Sie müssen lediglich eine Quittung gemäß dem vorgesehenen Muster ausdrucken. Im Rahmen der PID-Übernahme muss ein Honorarbeleg (=eine Rechnung) für den Versicherten nicht ausgedruckt werden.

Im Anschluss an die PID-Übernahme erhält der Versicherte von der CNS:

  • entweder einen detaillierten Beleg der direkten Sofortzahlung, die nach jeder Konsultation direkt in seinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu hinterlegt wird, wenn der Versicherte dort die eDelivery-Funktion aktiviert hat,
  • oder eine Aufstellung der im Rahmen der PID-Direktzahlung erbrachten Leistungen, die einmal monatlich per Post versandt wird, wenn der Versicherte die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu nicht aktiviert hat.

  Bezahlungen und Entschädigungen

Wann wird die Zahlung von der CNS eingeleitet?

Die Zahlung des CNS-Anteils an den Arzt wird "direkt" und einheitlich eingeleitet (eine Zahlung entspricht einem und nur einem Honorarbeleg).

Die Überweisung wird sofort ausgeführt, sofern die technische Machbarkeit gegeben ist (u. a. muss die Bank des Arztes SEPA Instant Ready sein und/oder zu den PID-Partnerbanken gehören).

Hier sind die Banken in Luxemburg, die PID-Sofortüberweisungen empfangen können: BCEE (Spuerkeess), BGL BNP Paribas, Raiffeisen, BIL und ING. Diese Liste kann nach und nach erweitert werden.

Bei den wenigen Banken in Luxemburg, die die Sofortüberweisung noch nicht eingeführt haben, erfolgt die Überweisung innerhalb von 48 Stunden.

Welche Maßnahme(n) auf PID-Ebene berechtigt/berechtigen den Arzt zu einer vierteljährlichen Entschädigung für die digitalen Kosten?

Damit der Arzt im Rahmen des PID Anspruch auf eine Entschädigung* hat, muss der gesamte PID-Prozess erfolgreich durchlaufen werden, d. h. eine Simulation, die der Arzt der Regelmaschine der CNS vorgelegt hat und die zu einer Kostenübernahme durch die CNS über den PID führt. Die Entschädigung wird automatisch gezahlt, der Arzt muss keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Entschädigung wird auf der Grundlage eines Tarifs von derzeitug 0,44 EUR (44 Cent) ohne MwSt. pro effektiver PID-Transaktion berechnet.

* gemäß Artikel 110 der Vereinbarung zwischen der Nationalen Gesundheitskasse und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte, für Ärzte; und gemäß Artikel 111 der Vereinbarung zwischen der Nationalen Gesundheitskasse und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte, für Zahnärzte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Zahlung möglichst reibungslos abläuft und die finanziellen Auswirkungen für den Arzt so gering wie möglich sind?
  1. Dank des PID erfolgt die ärztliche Abwicklung des statutarischen Anteils direkt durch die CNS. Die CNS hat sich übrigens dafür gerüstet, sofortige SEPA-Überweisungen in wenigen Sekunden rund um die Uhr mit den meisten Banken wie BCEE, BGL, BIL, ING usw. durchzuführen, ohne Aufwand oder zusätzliche Kosten für den Arzt. Weitere Banken werden in Kürze folgen.
  2. Verwenden Sie einen Softwarehersteller und einen Treuhänder mit kommunizierender Software, die einen Abgleich der Zahlungen ermöglicht.
  3. Achten Sie darauf, dass Ihr Treuhänder ein Pauschalpreismodell (oder ähnliches) anbietet und nicht ein Preismodell pro Zeile.

  Kontakt

An wen kann ich mich als Arzt bei Fragen zum PID wenden?

Wenn Sie auf dieser Seite keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse, die speziell für PID-Fragen eingerichtet wurde:

pid.cns@secu.lu

Diese Adresse ist zu verwenden, wenn Ihre Anfrage eine Informationsanfrage zum PID betrifft, die in keinem Zusammenhang mit einem technischen Problem oder einem Simulationseinspruch steht.

An wen kann ich mich als Arzt wenden, wenn ich technische Probleme habe?

Wenn Sie als Arzt technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller und geben Sie ihm so viele Informationen wie möglich über das technische Problem:

  • Identifizieren Sie den betroffenen Schritt des PID-Flusses.
  • Sammeln Sie Screenshots, Protokolle (Logs) oder genaue Zeitstempel.
  • usw.

Wie kann ich die mySecu.lu-Webdienste aktivieren?

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