Ernährungsberater

Auf dieser Seite finden Diätassistenten alle Informationen über die Kostenübernahme von Leistungen und Dienstleistungen, über die Schritte, die sie unternehmen müssen, um eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, und andere nützliche Informationen.

Modalitäten der Kostenübernahme und Rechtsgrundlagen

Die Modalitäten und Bedingungen für die Kostenübernahme von Leistungen der Diätassistenten sind in dem zwischen der CNS und der ANDL vereinbarten Vertrag, der Nomenklatur der Handlungen und Leistungen der Diätassistenten und in spezifischen Bestimmungen der CNS Satzungen festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in der spezifischen Rubrik.

Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anträge im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht angenommen.

Vorgänge

Mitteilung einer Gemeinschaftspraxis

Entscheiden sich mehrere Diätassistenten, in einer Gemeinschaftspraxis zu arbeiten, haben sie mehrere Möglichkeiten, ihre Leistungen der CNS in Rechnung zu stellen:

  • Jeder Diätassistent rechnet seine Leistungen separat mit der CNS ab. In diesem Fall sind keine weiteren Schritte bei der Codevergabe erforderlich.
  • Die Diätassistenten beantragen einen gemeinsamen Leistungserbringercode, um eine liberale Vereinigung mit geteilten Gebühren zu gründen.
  • Ein Diätassistent stellt der CNS alle Leistungen in Rechnung und gibt für jede Sitzung den Leistungserbringercodes des Leistungserbringers an. In diesem Fall muss die Beziehung zwischen den verschiedenen Anbietern in Form eines gemeinsamen Abrechnungsverbands der CNS gemeldet werden.

Liberale Vereinigung

Die Ausübung eines Diätassistenten in einer liberalen Vereinigung mit gemeinsamer Honorarabrechnung ist mit der Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringercodes verbunden. Alle von den Mitgliedern des Verbandes durchgeführten Leistungen können unter diesem Verbandscode abgerechnet werden.

Im Gegensatz zu anderen Formen der gemeinsamen Rechnungsstellung zeichnet sich die liberale Vereinigung durch größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Konkret bedeutet dies, dass die folgenden praktischen Vorkehrungen getroffen werden:

  • Jedes Mitglied der Vereinigung muss den Beitritt oder Austritt eines Mitglieds durch seine Unterschrift bestätigen
  • Jedes Mitglied der Vereinigung erhält jährlich eine Abrechnung über die Beträge, die der Vereinigung für den Zeitraum der Mitgliedschaft in Rechnung gestellt wurden.

Um einen Verbandscode zu beantragen oder eine Änderung der Zusammensetzung einer bestehenden Vereinigung der CNS mitzuteilen, ist das unten verfügbare Formular "Ausübung der Diätassistenz in einem freien Verband (Pratique de la diététique en association libérale)" zu verwenden.

Mitteilung einer Gruppe von Diätassistenten mit gemeinsamer Rechnungsstellung

Liberale Diätassistenten, Verbände von Diätassistenten, Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Hilfs- und Pflegenetze und halbstationäre Zentren haben das Recht, Leistungen in Rechnung zu stellen, die von einzelnen Diätassistenten erbracht werden, die nicht der Rechnungssteller sind, unter der Voraussetzung, dass die Beziehung zwischen Rechnungssteller und Leistungserbringer zuvor der CNS gemeldet wird. In diesem Zusammenhang sind sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch die Arbeit im Rahmen eines Unternehmensvertrags (auch "Freelance" genannt) zulässig.

Die CNS akzeptiert nur Honorarabrechnungen, bei denen ein Vertragspartner im Voraus als Mitglied der Praxis oder der Abrechnungseinrichtung mit dem unten verfügbaren Formular "Erklärung/Änderung einer gemeinsamen Abrechnungsgruppe (mit Ausnahme einer liberalen Vereinigung)" gemeldet wurde.

Informationen  

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Bei Fragen, die den täglichen Austausch zwischen den Anbietern und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren betreffen, wenden sich die Anbieter bitte an:

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