Verfahren zur Zuweisung eines Leistungserbringercode

Verfahren zur Vergabe des Leistungserbringercodes

Jeder Leistungserbringer, der in Luxemburg tätig ist, muss eine vom Gesundheitsministerium ausgestellte Genehmigung zur Ausübung seiner Tätigkeit besitzen.

In Anwendung der Gesetzestexte, die eine obligatorische Vertragsbindung vorsehen, vergibt die CNS einen Leistungserbringercode.

Daraus folgt, dass die zwischen der CNS und den jeweiligen Berufsverbänden geschlossenen Verträge mit ihren verbindlichen Bestimmungen für jeden in Luxemburg tätigen Leistungserbringer gelten.

Folglich ist die Aufnahme der Tätigkeit eines in Luxemburg tätigen Dienstleisters somit von der Zuweisung eines Leistungserbringercodes durch die CNS abhängig, wie sie in den betreffenden Vereinbarungen vorgesehen ist.

Dokumente, die an die CNS geschickt werden müssen :

  • Das "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg"
  • Eine Kopie der vom Gesundheitsministerium ausgestellten "Autorisation d'exercer"
  • Eine Kopie eines Identitätsnachweises
  • Ein Bankauszug (RIB)

Im Hinblick auf die Einreichung eines Antrags auf vollständige Codezuweisung füllt der Anbieter das Formular "Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg" aus, fügt die angegebenen Belege bei und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Dokument per E-Mail an gefo.cns@secu.lu.

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