Verfahren für die Zuteilung des Anbietercodes
Jeder in Luxemburg tätige Apotheker muss im Besitz einer vom Gesundheitsministerium ausgestellten Lizenz sein.
In Anwendung der Rechtstexte, die die Zustimmung der Apotheker vorsehen, welche eine öffentlich zugängliche Apotheke besitzen, vergibt die CNS einen Apothekercode.
Daraus folgt, dass das Abkommen zwischen der CNS und dem Syndicat des Pharmaciens luxembourgeois auf jeden Apotheker anwendbar ist, der in Luxemburg eine der öffentlich zugänglichen Apotheken unterhält.
Art. 2. Bevor ein Apotheker, der eine der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheken betreiben will, kranken- oder unfallversicherungspflichtige Leistungen erbringen kann, muss ihm von der CNS ein individueller Anbietercode zugewiesen werden. (...)
Um einen vollständigen Code-Antrag einzureichen, füllt der Apotheker das Informationsblatt aus und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterschriebene Dokument per E-Mail an gefo.cns@secu.lu.
Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anträge im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht angenommen.
Folgende Dokumente sind an die CNS zu senden:
- Die ministerielle Genehmigung für die Konzession
- Die Bescheinigung der 1. Nutzung, der von der Gesundheitsdirektion festgelegten Konzession, wenn es sich um die Beschaffung einer neuen Konzession handelt
- Antrag auf Befreiung von der Ermäßigung im Falle der Schaffung einer neuen Konzession
- Eine Kopie des Personalausweises
- Eine Kopie des Apothekerdiploms
- Der Name und die Kontaktinformationen des Software-Herausgebers des Apothekers, die von der eSanté-Agentur ordnungsgemäß genehmigt werden müssen
- Das Startdatum der Tätigkeit
- Eine Bescheinigung der Bankverbindung
- Eine Kopie der Abtretungsurkunde im Falle der Übernahme einer privaten Konzession
- Die Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung in "Kompressionsstrümpfe"
- Der ordnungsgemäß unterzeichnete "mySecu Plattform-Dienstleistungs-Rahmenvertrag"