Psychotherapie: Wenn Ihre persönliche Beteiligung kostspielig ist, kann die CNS Ihnen helfen!

Achtung: Die neue Indexerhöhung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Folglich werden die Tarife für die Sprechstunden von Psychotherapeuten erhöht: 151,29 € pro Sitzung ab 01.04.2023.

Seit dem 1. Februar 2023 werden psychotherapeutische Behandlungen von der CNS zu 70% erstattet für einen Erwachsenen. Der Psychotherapeut berechnet jedoch 147,60 € pro Sitzung (von 01.02.2023 bis 31.03.2023; Tarif von 151,29 € ab 01.04.2023), sodass sich Ihr Eigenanteil auf 44,28 € (45,39 € ab 01.04.2023) pro Sitzung beläuft.

Wenn Sie eine große Anzahl von Psychotherapiesitzungen benötigen, um wieder gesund zu werden, kann Ihr Eigenanteil schnell sehr teuer werden. Für 12 Sitzungen innerhalb eines Jahres müssen Sie sich dann mit insgesamt 531 € - 545 € beteiligen, oft zusätzlich zu anderen Gesundheitskosten, für die Sie ebenfalls aufkommen müssen.

Um Ihnen zu helfen, hat die CNS die Psychotherapie in den Katalog der Leistungen aufgenommen, die der ergänzenden Rückerstattung unterliegen.

Was ist eine ergänzende Zahlung/Rückerstattung?

Wenn in einem Jahr Ihre gesamte Eigenbeteiligung die Schwelle von 2,5% Ihres beitragspflichtigen Jahreseinkommens des Vorjahres überschreitet, dann haben Sie auf Antrag Anspruch auf eine Erstattung des Teils der Eigenbeteiligungen, der diese Schwelle überschreitet.

Wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen also 36.000 € pro Jahr beträgt und Ihre laufende Beteiligung in diesem Jahr die Schwelle von 900 € (=2,5% von 36.000 €) überschreitet, wird Ihnen die Differenz erstattet. Wenn Ihre Beteiligung beispielsweise zwischenzeitlich 1.050 € beträgt, wird Ihnen die CNS 150 € erstatten.

Wo finde ich den Betrag der kumulierten Eigenbeteiligung und wie erhalte ich eine Erstattung?

Auf der Rückseite jedes Rückerstattungsbelegs unter "Paiement complémentaire" können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Beteiligungen an einem bestimmten Datum einsehen (einschließlich der Beteiligung der Mitversicherten).

Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihren Schwellenwert überschreiten, benutzen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website und senden Sie Ihren Antrag schriftlich an die CNS, wobei Sie folgende Fristen beachten müssen:

  • frühestens ab dem 1. Mai 2023 für das Jahr 2023
  • spätestens bis zum 31. Dezember 2025 für jede Beteiligung im Jahr 2023.

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