Arbeitsunfähigkeitserklärung des Personals eines Privathaushalts

Sie haben eine Person eingestellt, die Ihnen im Haushalt hilft oder auf Ihr Kind aufpasst, und diese Person wird krank oder nimmt Urlaub aus familiären Gründen?

In diesem Fall bezahlen Sie die eingestellte Person weiterhin, als wäre sie zur Arbeit gekommen, und die CNS erstattet Ihnen später die Krankheitsstunden zurück.

DIE CNS IN KLICKWEITE!

Sparen Sie sich den Papierkram und melden Sie Krankheitszeiten in nur wenigen Minuten über den neuen Online-Vorgang in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu. Klicken Sie hier, um zum Online-Vorgang zu gelangen.

Voraussetzungen

Sie müssen das in Ihrem Privathaushalt eingestellte Personal beim Gemeinsamen Zentrum für Soziale Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des CCSS.

Vorgänge

Für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin

Ihr(e) Arbeitnehmer(in) meldet seine/ihre Abwesenheit wegen Krankheit bei der CNS :

  • telefonisch (+352 2757-4800), wenn er/sie kein Zertifikat hat und maximal zwei Tage oder weniger abwesend ist
  • durch Einsendung von Teil 1 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS (CNS, L-2980 Luxemburg) und Teil 2 an den Arbeitgeber

Wenn das Kind Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeitnehmerin krank ist (Urlaub aus familiären Gründen), ist ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich: Teil 1 ist an die CNS zu senden, Teil 2 an Sie als Arbeitgeber.

Für Sie als Arbeitgeber

Am ersten Werktag nach dem 10. des Monats, der auf die Abwesenheit folgt, fordert die CNS Sie auf, die Abwesenheitsstunden anzugeben, um Ihre Rückerstattung zu erhalten.

  Option 1: Sie erhalten eine Benachrichtigung über einen Online-Vorgang

Wenn Sie die eDelivery-Funktion in Ihrem privaten Bereich MyGuichet.lu bereits aktiviert haben, erhalten Sie am ersten Werktag nach dem 10. des Monats, der auf die Abwesenheit Ihres Arbeitnehmers/Ihrer Arbeitnehmerin folgt, eine E-Mail-Benachrichtigung zum Ausfüllen des Online-Vorgangs.

Wenn Sie eDelivery noch nicht aktiviert haben, wieso tun Sie es nicht jetzt, indem Sie diesem Link folgen? Die Aktivierung ist mit wenigen Klicks erledigt und so erhalten Sie die E-Mail-Benachrichtigungen und einen direkten Link zum Vorgang.

  Option 2: Sie erhalten das gedruckte Formular per Post

Wenn Sie die eDelivery-Funktion noch nicht in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu aktiviert haben, erhalten Sie per Post ein Papierformular, auf dem Sie die Abwesenheitsstunden für den betreffenden Monat eintragen. Mit Ihrer Unterschrift beantragen Sie die Rückerstattung der vorgestreckten Stunden.

Senden Sie dann einfach das Papierformular per Post an CNS - L-2980 Luxemburg.

GUTE NACHRICHT: Auch wenn Sie das Formular per Post erhalten, können Sie sich dafür entscheiden, den Online-Vorgang durchzuführen: schneller, weniger Papierkram, weniger Postsendungen! Klicken Sie hier, um zum Online-Vorgang zu gelangen.

 

Wie finde ich den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu?

Sie können auf den Online-Vorgang zugreifen, indem Sie diese Schritte befolgen, auch wenn Sie keinen direkten Link zum Vorgang haben:

  1. Melden Sie sich in Ihrem privaten Bereich an.
  2. Klicken Sie unter dem Menüpunkt "Meine Vorgänge" auf "+ Neuer Vorgang" und wählen Sie den Vorgang "CNS: Antrag auf Erstattung des Krankengeldes von privatem Haushaltspersonal".
  3. Folgen Sie den Anweisungen Schritt für Schritt.

So haben Sie in nur wenigen Minuten den Vorgang online erledigt.

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