Hat der Versicherte Vorauszahlungen geleistet, kann er die Rückerstattung via Scheck oder Überweisung beantragen.
Rückerstattung
Scheck
Der Versicherte muss sich an eine unserer 16 Zweigstellen wenden:
- die Gesamtsumme pro Haushalt muss mindestens 100,- Euro betragen und
- die Rechnungen müssen am Tag der Einreichung am Schalter innerhalb der letzten vierzehn Tage bezahlt worden sein.
Überweisung
- die vorausbezahlten und quittierten Originalrechnungen sind einzuschicken und
- auf den Honorarquittungen und Rechnungen muss die 13-stellige Matrikelnummer des Versicherten, der die Leistungen erhalten hat, vermerkt sein. Für eine erste Rückerstattung bei der CNS muss eine Bescheinigung der Bankverbindung beiliegen (Relevé d'identité bancaire - RIB).
Die Zusendung jeglicher Post an die CNS ist innerhalb von Luxemburg portofrei.