Hat der Versicherte Vorauszahlungen geleistet, kann er die Rückerstattung via Scheck oder Überweisung beantragen.
Rückerstattung
Scheck
Der Versicherte muss sich an eine unserer 16 Zweigstellen wenden:
- die Gesamtsumme pro Haushalt muss mindestens 100,- Euro betragen und
- die Rechnungen müssen am Tag der Einreichung am Schalter innerhalb der letzten vierzehn Tage bezahlt worden sein.
Überweisung
- die vorausbezahlten und quittierten Originalrechnungen sind einzuschicken und
- auf den Honorarquittungen und Rechnungen muss die 13-stellige Matrikelnummer des Versicherten, der die Leistungen erhalten hat, vermerkt sein. Für eine erste Rückerstattung bei der CNS muss eine Bescheinigung der Bankverbindung beiliegen (Relevé d'identité bancaire - RIB).
Die Zusendung jeglicher Post an die CNS ist innerhalb von Luxemburg portofrei.
Bitte beachten Sie: Im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 können nur Rechnungen, die über eine Online-Telekonsultationsplattform erstellt wurden, zur Rückerstattung an cns@secu.lu geschickt werden. Diese Honorarabrechnungen sind mit dem "eSanté"-Logo in der unteren rechten Ecke gekennzeichnet. Ihnen muss die Lastschriftanzeige der Bank beiliegen.