Optiker

Vergabe eines Leistungserbringer-Codes

Als von der CNS zugelassener Leistungserbringer erhalte ich einen Leistungserbringer-Code, der dann auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen meiner Beziehungen zur Krankenversicherung verwendet werden.

Bedingungen für einen Leistungserbringer-Code

Vom Optiker vorzulegende Dokumente

  • Fiche de renseignement sur l'établissement au Luxembourg
  • eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
  • eine Kopie der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums
  • eine Kopie der Eintragung in das Handwerksregister
  • eine Kopie der Satzung der Gesellschaft
  • ein Bankidentitätsnachweis (RIB)

Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Bei Fragen zur Kostenübernahme meiner Leistungen durch die CNS wende ich mich bitte an: opticiens.cns@secu.lu

Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update

Elektronischer Datenaustausch

In einigen Abkommen zwischen der CNS und verschiedenen Gesundheitsfachkräften ist die Organisation der Verwaltung, Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dazu gehören insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Physiotherapeuten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe andere als Ärzte und Zahnärzte ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.

Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Antragsdateien zu hinterlegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:

  • sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den CNS-Server zuzugreifen
  • in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die den im Abkommen festgelegten Lastenheft entsprechen, und die Antwortdateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.

Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den CNS-Server zuzugreifen, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.

Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) zu konsultieren.

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