Medizinprodukte

Diese Seite bietet Leistungserbringern alle notwendigen Informationen über die Kostenübernahme für Medizinprodukte, seien es Insulinpumpen, spezielle Verbände, Rollstühle oder andere Ausrüstungen.

Sie finden hier die Kriterien für die Erstattung durch die CNS, die Arten der abgedeckten Produkte, die Vorgänge zur Erlangung einer Kostenübernahme sowie die Bedingungen für die Verwendung und Abgabe der einzelnen Produkte.

Alles was man wissen sollte

Benötigen Sie einen Rollstuhl, eine spezielle Ausrüstung oder ein Medizinprodukt?

Dieser Leitfaden enthält wichtige Informationen über Medizinprodukte: ihre Definition, die verschiedenen Listen, in denen sie aufgeführt sind, und die Modalitäten der Kostenübernahme durch die CNS.

Worum handelt es sich?

  • Ein Medizinprodukt umfasst alle Geräte, Instrumente oder Materialien, die zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung oder zur Verbesserung bestimmter Körperfunktionen verwendet werden.
  • In mehreren Listen, wie z. B. Anhang A der CNS-Satzungen, sind die medizinischen Geräte und Bedarfsmittel aufgeführt, deren Kosten übernommen werden können.
  • In den meisten Fällen übernimmt die CNS die Kosten ganz oder teilweise. Vor dem Kauf oder der Anmietung von Geräten wird empfohlen, das Verfahren zur Kostenübernahme dieser Geräte zu überprüfen.
Zur Positivliste

Die Listen der übernommenen Materialien oder Produkte

Es gibt 6 verschiedene Listen von Materialien oder Produkten.

B1-Datei — Kleine“ Medizinprodukte

Es handelt sich im Wesentlichen um Spezialverbände, Spritzen und Nadeln, Sonden, Inkontinenzprodukte, Blut- und Urintests, Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen, Inhalationsgeräte, Gehstöcke und Krücken, Stützen für die unteren/oberen Gliedmaßen oder die Wirbelsäule, Perücken, Augenprothesen, Brustprothesen und Zubehör, Windeln für Kinder bei Inkontinenz usw.

Die Datei B1 enthält die vollständige Liste mit Preisen und Erstattungssätzen.

B2-Datei - Größere Produkte

Es handelt sich im Wesentlichen um Bedarfsmittel, die nur über die Vermietung (mit Mietvertrag) abgegeben werden, insbesondere:

  • Geräte für die Sauerstofftherapie in der außerklinischen Versorgung
  • Antidekubituskissen und -matratzen
  • Drei- oder mehrbeinige Gehstöcke, Gehgestelle mit oder ohne Räder
  • Rollstühle
  • Hebelifter
  • Sondenernährung
  • Betten und abnehmbare Lattenroste mit motorisierter Verstellung
  • Herz-Lungen-Monitoring – Überwachung von Kindern mit plötzlichem Kindstod

Die Medizinprodukte der Liste B2 werden in der Regel vom Service Moyens Accessoires (SMA) vermietet, meistens im Rahmen eines Antrags auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Der Mietpreis wird entweder in der Liste B2 festgelegt oder auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags ermittelt. Der Erstattungssatz ist in der Liste angegeben und beträgt in der Regel 100 %.

Die Datei B2 enthält die vollständige Liste mit Preisen und Erstattungssätzen.

Datei B2

B3-Datei — Hörgeräte

Diese Liste umfasst alle Hörgeräte, Ohrstöpsel und Zubehörteile sowie die Pauschale und den jeweiligen Erstattungssatz.

Weitere praktische Informationen zu den Bedingungen der Kostenübernahme, den vorher durchzuführenden Vorgängen, den Erneuerungsfristen oder den Modalitäten der Kostenübernahme finden Sie auf unserer Seite „Hörgeräte“.

Die Datei B3 enthält die vollständige Liste mit Preisen und Erstattungssätzen.

Datei B3

B4-Datei – Geräte für Atemwegserkrankungen

Diese Liste umfasst Medizinprodukte für Kehlkopfoperierte und für Tracheotomierte oder für Personen mit einer anderen Atemwegserkrankung.

Datei B4

B5-Datei – Medizinische Nahrungsmittel

Diese Liste umfasst medizinische Ernährungsprodukte, insbesondere verschiedene Spezialmilchprodukte für Babys, glutenfreie Produkte, proteinfreie Produkte usw.

Medizinische Ernährungsprodukte für Babys oder Kinder

Wenn spezielle Ernährungsprodukte für Kinder benötigt werden, kann sich der Versicherte direkt an seinen Kinderarzt wenden, der sich um die notwendigen Vorgänge kümmert.

Glutenfreie Produkte

Diese Produkte fallen unter die medizinischen Ernährungsprodukte, deren Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von 276,75 € pro Halbjahr erfolgt.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Um die Halbjahrespauschale für den Kauf glutenfreier Produkte zu beantragen, muss der Interessent einen Antrag bei der CNS stellen. Dem Antrag muss eine ärztliche Diagnose der Zöliakie beiliegen.

Kostenübernahmebescheinigung

Die ärztliche Verschreibung ist an folgende Adresse zu senden:

Caisse nationale de santé
Service Autorisations médicaments, dispositifs médicaux, orthopédie et transport
L—2980 Luxembourg.

Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller eine Kostenübernahmebescheinigung, die er zusammen mit der Rechnung für die glutenfreien Produkte an seine Krankenkasse schickt. Die Kostenübernahmebescheinigung muss VOR dem Kauf der Produkte vorliegen.

Antrag auf Rückerstattung

Um die Rückerstattung zu beantragen, müssen die detaillierten und quittierten Rechnungen, ausgenommen Kassenzettel, ZUSAMMEN MIT der Kostenübernahmebescheinigung vorgelegt werden. Auf diesen Rechnungen müssen die genaue Art der Lebensmittel sowie deren Markenname deutlich angegeben sein.

Datei B5

Datei B7 — Liste der verschreibungspflichtigen Medizinprodukte für außerklinische Behandlungen

Diese Liste enthält Medizinprodukte, deren Abgabe auf ärztliche Verschreibung beschränkt ist und die nur in Krankenhäusern für Behandlungen außerhalb des Krankenhausbereichs verwendet werden dürfen. Das Krankenhaus kümmert sich um alles.

Datei B7

Wie und in welcher Höhe erfolgt die Erstattung?

Für die Kostenübernahme eines Medizinprodukts durch die CNS ist eine ärztliche Verschreibung erforderlich. In der Regel kennt der verschreibende Arzt die notwendigen Bedingungen und Formalitäten sowie das Verfahren zur Einholung einer eventuellen vorherigen Genehmigung, falls erforderlich.

Verschreibungen für Produkte, die in den Listen B1 oder B2 aufgeführt sind, müssen innerhalb der vom Arzt angegebenen Frist oder, falls kein Termin angegeben ist, innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Verschreibung eingelöst werden.

Für einige Medizinprodukte ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, um für eine Kostenübernahme in Frage zu kommen.

Produkte, die nicht in den Listen B aufgeführt sind

Produkte, Geräte oder Bedarfsmittel, die nicht in den B-Listen der CNS-Satzungen aufgeführt sind, können leider nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Art der Abgabe und Erstattungssatz

Die meisten in den B-Listen aufgeführten Produkte müssen gekauft werden. In der Liste, in der jedes Produkt aufgeführt ist, sind für jedes Bedarfsmittel oder jede Gruppe von Bedarfsmitteln der geltende Referenzpreis oder Verkaufspreis sowie der entsprechende Erstattungssatz angegeben.

Formulare im Fokus

Zum letzten Mal aktualisiert am