Ernährungsberater
Auf dieser Seite finde ich alle Informationen zur Kostenübernahme meiner Leistungen, zu den Vorgängen, die für die Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit erforderlich sind, sowie weitere nützliche Informationen zur
- Anmeldung einer gemeinsamen Praxis
- liberalen Vereinigung
- Anmeldung einer Ernährungsberater-Gemeinschaft mit gemeinsamer Rechnungsstellung.
Meine Vorgänge hinsichtlich der Aufnahme meiner Tätigkeit
- Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
- Elektronischer Datenaustausch
- Anfrage IT-Kostenpauschale
Leistungserbringer-Code
Um in Luxemburg arbeiten zu können, benötige ich eine vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis.
Die CNS stellt mir dann einen Leistungserbringer-Code gemäß den Gesetzen zur Verfügung, die eine obligatorische vertragliche Bindung vorsehen. Dies bedeutet, dass die Abkommen zwischen der CNS und den Berufsverbänden für mich als Leistungserbringer gelten.
Bevor ich meine Tätigkeit aufnehmen kann, muss ich diesen Code erhalten, indem ich einen vollständigen Antrag bei der CNS einreiche, zusammen mit den erforderlichen Belegen.
Dokumente, die an die CNS zu senden sind:
- «Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg»
- Eine Kopie der «Autorisation d'exercer» (Berufsausübungsgenehmigung) des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit
- Eine Kopie eines Ausweises
- Ein Bankidentitätsnachweis (RIB)
- Kurzfassung
- Zugang zum CNS-Server
- Format der auszutauschenden Dateien
- Pauschale für Informatikkosten
- Formulare und Dokumente
Gemäß Artikel 19 des Abkommens zwischen der CNS und der Nationalen Vereinigung der Ernährungsberater Luxemburgs (Association nationale des diététiciens du Luxembourg-ANDL) muss ich die Dokumente ausschließlich digital und elektronisch verwalten, übermitteln und aufbewahren. Dies umfasst den gesamten Austausch, sei es die Validierung von Verschreibungen (Anträge für Kostenübernahmebescheinigungen) oder die Rechnungsstellung über das Drittzahlersystem.
Konkret muss ich mich in einen gesicherten Remote-Bereich einloggen, um meine Antragsdateien hochzuladen und die von der CNS hochgeladenen Dateien abzurufen. Dazu muss ich:
- mich in das gesicherte Netzwerk „HealthNet“ einloggen, um auf den Server der CNS zuzugreifen;
- in der Lage sein, Antragsdateien gemäß dem Lastenheft zu erstellen und die Antwortdateien der CNS in meine Datenbank zu integrieren.
Um die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu gewährleisten, muss ich mich bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Netzwerk, das von der Agence eSanté bereitgestellt wird. Anschließend muss ich einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den Server der CNS zugreifen zu können, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.
Die erforderlichen Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Vor meiner ersten Verbindung wird empfohlen, dass ich die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) konsultiere.
Die Dateien, die ich mit der CNS (Caisse Nationale de Santé) austauschen muss, müssen in den Formaten XML und PDF erstellt werden. Angesichts der Komplexität der Daten und der spezifischen Anforderungen an die Struktur und Qualität der Dateien greifen die Leistungserbringer in der Regel auf professionelle Software zurück. Auf dem luxemburgischen Markt gibt es mehrere Tools, mit denen Dateien erstellt, gesendet und empfangen werden können, die den Anforderungen des Lastenhefts des Abkommens entsprechen.
Das Leistungsverzeichnis, in dem die zu verwendenden standardisierten Technologien und Formeln sowie die verschiedenen Referenzdateien beschrieben sind, steht in der untenstehenden Rubrik Gesetzgebung im Fokus“ für Entwickler von IT-Tools, ob professionell oder nicht, zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen des elektronischen Austauschs anfallenden Kosten sieht Artikel 38 des Abkommens eine jährliche Pauschale vor, die von der CNS an die Ernährungsberatungspraxen gezahlt wird. Die Bedingungen für die Gewährung und die Antragsmodalitäten für diese Pauschale können unter dem Tab „Antrag auf IT-Kostenpauschale“ eingesehen werden.
- Kurzfassung
- Bedingungen für die Gewährung
- Antragsmodalitäten
Um die Kosten für die Organisation der Dokumentenverwaltung und den ausschließlich digitalen und elektronischen Austausch mit der CNS auszugleichen, sieht Artikel 38 des Abkommens eine jährliche Pauschalzahlung vor. Diese finanzielle Unterstützung soll folgende Ausgaben decken:
- Computerausrüstung (Computer, Scanner, Archivierung)
- Lizenz für eine Software, die den Anforderungen des Abkommens entspricht
- Kosten für die Verbindung zu HealthNet Luxemburg
- Eine feste Internetleitung an meine Praxisadresse
Die Pauschale beträgt 1.600 Euro pro Praxis.
Um Anspruch auf die Pauschalzahlung zu haben, muss ich in meiner Ernährungsberatungspraxis mindestens 2.000 Leistungen pro Jahr erbringen, die gegenüber der Krankenversicherung geltend gemacht werden können. Wenn meine Praxis ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnimmt oder einstellt, werden die Pauschalzahlung und die Leistungsschwelle anteilig berechnet.
Im Allgemeinen ist die Pauschale auf eine Zahlung pro Postanschrift beschränkt. Wenn mehrere Leistungserbringer in derselben Praxis arbeiten, wird davon ausgegangen, dass die Einrichtung eines einzigen Arbeitsplatzes, der mit einem gemeinsamen Ort in den Räumlichkeiten verbunden ist, ausreicht, um die Anforderungen des Abkommens zu erfüllen.
Befinden sich jedoch zwei völlig getrennte Praxen an derselben Postanschrift, z. B. auf zwei verschiedenen Etagen eines Gebäudes oder in zwei getrennten Einheiten einer Wohnanlage, kann die CNS Belege anfordern, um zu bestätigen, dass es sich um getrennte Praxen mit getrennten und unabhängigen IT-Kosten handelt.
Die Pauschale muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das Vorjahr auf einem speziellen Formular beantragt werden. Nach Überprüfung der Bedingungen für die Gewährung zahlt die CNS die Pauschale im Juni aus.
Das Formular ist unter „Formulare im Fokus“ verfügbar.
XSD- und XML-Dateien für Ihre Software
Tools
- DEMAUT-DIE-v04.xsd (octet-stream, 11 KB)
- DEMAUT-DIE-exemple.xml (Xml, 2 KB)
- DIE-FAC-001.png (Png, 59 KB)
- DIE-FAC-001.xsd (octet-stream, 13 KB)
- DIE-FAC-001-Exemple.xml (Xml, 2 KB)
- DIE-RETFAC-001.png (Png, 203 KB)
- DIE-RETFAC-001.xsd (octet-stream, 26 KB)
- DIE-RETFAC-001-Exemple.xml (Xml, 8 KB)
- RETAUT-DIE-v03.xsd (octet-stream, 12 KB)
- RETAUT-DIE-exemple.xml (Xml, 3 KB)
Kostenübernahme Modalitäten, die Sie kennen sollten
- Kurzfassung
- Validierungsverfahren für Verschreibungen
- Abrechnungsverfahren
Die Modalitäten und Bedingungen für die Kostenübernahme von physiotherapeutischen Leistungen sind im Abkommen zwischen der CNS und der Nationalen Vereinigung der Ernährungsberater Luxemburgs (Association nationale des diététiciens-ANDL), in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Ernährungsberater sowie in den spezifischen Bestimmungen der CNS-Satzungen festgelegt. Direkte Links zu diesen Rechtsgrundlagen finde ich unter dem Punkt „Gesetzgebung im Fokus“.
Die Bedingungen für die Kostenübernahme werden im Bereich für Versicherte unserer Website erläutert. Weitere Informationen finde ich auf der Seite „Ernährungsberater“.
Unter den folgenden Tabs finde ich auch zusätzliche Informationen über das Validierungsverfahren für Verschreibungen und die Funktionsweise der Rechnungsstellung über das Drittzahlersystem.
Um Anspruch auf eine Rückerstattung durch die Nationale Gesundheitskasse oder die zuständige Kasse des öffentlichen Sektors zu haben, müssen alle diätetischen Leistungen von einem Arzt verschrieben werden und die Verschreibung muss von der CNS validiert werden. Die vorherige Validierung ermöglicht es mir, eine Bestätigung zu erhalten, dass die Kosten der Behandlung von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommen werden, bevor ich eine Behandlung beginne, die sich über mehrere Sitzungen erstreckt.
Antrag auf Kostenübernahme durch den Versicherten
Wenn der Versicherte die Kostenübernahme beantragt, muss er die ärztliche Verschreibung im Original per Post an die CNS schicken. Die CNS sendet ihm dann eine Kostenübernahmebescheinigung oder eine begründete Ablehnung in Papierform zu. Im Falle einer Zustimmung kann er zu mir kommen und mir die Verschreibung und die Kostenübernahmebescheinigung übergeben.
In diesem Fall ist eine direkte Kostenübernahme durch die CNS (Drittzahlersystem) ausgeschlossen.
Antrag auf Validierung durch den Ernährungsberater
Die Validierung direkt durch mich als Ernährungsberater zu beantragen, bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Antrag durch den Versicherten. Der elektronische Austausch zwischen mir und der CNS ermöglicht eine schnellere und zuverlässigere Datenübertragung. Darüber hinaus müssen die Beantragung und Ausstellung der Kostenübernahmebescheinigung auf elektronischem Wege erfolgen, um das Drittzahlersystem anzuwenden.
Nachdem ich die vom Versicherten vorgelegte Verschreibung gescannt und die erforderlichen Informationen mit einem geeigneten IT-Tool eingegeben habe, sende ich den gescannten Antrag an die CNS. Ich erhalte innerhalb eines Werktages eine Antwort (Ausnahmen vorbehalten). Diese Antwort, die ebenfalls elektronisch übermittelt wird, erfolgt entweder in Form einer begründeten Ablehnung oder einer Zustimmung mit einer Nummer der Kostenübernahmebescheinigung, der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung und Einzelheiten zu den bestätigten Leistungen.
Vorauszahlung der Kosten durch den Versicherten
Ich stelle dem Versicherten am Ende der Behandlung eine Rechnung über den zu zahlenden Gesamtbetrag aus, d. h. den von der Krankenversicherung zu übernehmenden Anteil sowie den vom Versicherten zu übernehmenden Anteil.
Nach der Zahlung beantragt der Versicherte selbst bei seiner zuständigen Kasse (CNS oder öffentliche Krankenkasse) die Rückerstattung des von der Krankenversicherung zu übernehmenden Anteils.
Anwendung des Drittzahlersystems
Als Ernährungsberater kann ich das Drittzahlersystem nicht anwenden, wenn der Versicherte selbst eine Kostenübernahmebescheinigung bei der CNS beantragt hat. In den anderen Fällen muss ich das Drittzahlersystem anwenden, wenn der Versicherte dies beantragt und für Leistungen, welche Personen im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherung erhalten.
Der Teil der Kosten, der nicht von der Krankenversicherung erstattet wird, muss dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt werden.
Um die Zahlung der von der Krankenversicherung erstatteten Honorare im Rahmen des Drittzahlersystems zu erhalten, übermittle ich meine Rechnungen elektronisch an die CNS. Ich kann alle durchgeführten Sitzungen einbeziehen, ohne das Ende einer Serienbehandlung (mehrere durch eine Verschreibung vorgeschriebene Sitzungen) abwarten zu müssen.
Die Modalitäten für die Erstellung und Übermittlung der Rechnungsdateien an die CNS sind im Lastenheft im Anhang zum Abkommen zwischen der CNS und der ANDL festgelegt und werden unter dem Tab „Elektronischer Datenaustausch“ im Punkt „Meine Vorgänge hinsichtlich der Aufnahme meiner Tätigkeit“ detailliert beschrieben.
Nach der Bearbeitung sendet die CNS mir eine elektronische Datei mit allen Informationen und Gründen für die nicht oder nicht vollständig erstatteten Rechnungen zurück und zahlt den fälligen Betrag innerhalb von 30 Tagen.
Weitere nützliche Informationen
- Mitteilung einer gemeinsamen Praxis
- Liberale Vereinigung
- Meldung einer Ernährungsberater-Gemeinschaft mit gemeinsamer Rechnungstellung
- Informationen und Kontakt
Wenn sich mehrere Ernährungsberater dafür entscheiden, in einer gemeinsamen Praxis zusammenzuarbeiten, haben sie mehrere Möglichkeiten, ihre Leistungen an die CNS abzurechnen:
- Getrennte Abrechnung: Jeder Ernährungsberater rechnet seine Leistungen separat mit der CNS ab. In diesem Fall sind keine zusätzlichen Vorgänge im Rahmen der Code-Vergabe erforderlich.
- Gemeinsamer Leistungserbringer-Code: Die Ernährungsberater beantragen einen gemeinsamen Leistungserbringer-Code, um eine liberale Vereinigung zu gründen und die Honorare zu bündeln. Weitere Informationen finden Sie unter dem Tab „Liberale Vereinigung“.
- Zentralisierte Rechnungsstellung: Ein Ernährungsberater stellt der CNS alle Leistungen in Rechnung und gibt für jede erbrachte Sitzung den Leistungserbringer-Code des ausführenden Ernährungsberaters an. In diesem Fall ist es notwendig, diese Beziehung der CNS in Form einer Gemeinschaft mit gemeinsamer Rechnungsstellung zu melden. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem Tab „Meldung einer Ernährungsberater-Gemeinschaft mit gemeinsamer Rechnungsstellung“.
Die Ausübung der Ernährungsberatung in einer liberalen Vereinigung mit Zusammenlegung der Honorare ist an die Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringer-Codes gebunden. Alle von den Mitgliedern der Vereinigung erbrachten Leistungen können unter diesem gemeinsamen Code abgerechnet werden.
Im Gegensatz zu anderen Formen der gemeinsamen Abrechnung zeichnet sich die liberale Vereinigung durch eine größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Konkret bedeutet dies folgende praktische Modalitäten:
- Jedes Mitglied der Vereinigung muss den Beitritt oder Austritt eines Mitglieds durch seine Unterschrift bestätigen
- Jedes Mitglied der Vereinigung erhält eine jährliche Aufstellung der Beträge, die der Vereinigung für den Zeitraum, in dem es Mitglied war, in Rechnung gestellt wurden
Um einen Code für die Vereinigung anzufordern oder eine Änderung der Zusammensetzung einer bestehenden Vereinigung an die CNS zu melden, ist das Formular „Praktik der Diätetik in liberaler Vereinigung“ (Pratique de la diététique en association libérale) unter dem Punkt „Formulare im Fokus“ zu verwenden.
Freiberufliche Ernährungsberater, Vereinigungen von Ernährungsberatern, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und teilstationäre Einrichtungen sind berechtigt, Leistungen von Ernährungsberatern in Rechnung zu stellen, die nicht mit dem Rechnungssteller identisch sind, unter der Bedingung, dass die Beziehung zwischen dem Rechnungssteller und dem ausführenden Ernährungsberater der CNS im Voraus gemeldet wird. In diesem Zusammenhang sind sowohl ein Arbeitsverhältnis als auch eine Arbeit im Rahmen eines Werkvertrags (auch „Freelance“ genannt) zulässig.
Die CNS übernimmt nur Rechnungen, auf denen ein ausführender Ernährungsberater aufgeführt ist, der zuvor über das Formular „Beitritt zu einer Gemeinschaft von Ernährungsberatern mit gemeinsamer Abrechnung (nicht in einer liberalen Vereinigung zusammengeschlossen)“ (Départ et/ou adhérence à un groupement de diététiciens à facturation commune (non regroupés en association libérale)) unter dem Punkt „Formulare im Fokus“ als Mitglied der Praxis oder der abrechnenden Einrichtung gemeldet wurde.
Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, melde ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer an: CNS Update.
Bei Fragen zum täglichen Austausch mit der CNS, insbesondere zu Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren, wende ich mich an: infodiet.cns@secu.lu
Formulare im Fokus
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Fiche de renseignement sur l'établissement au Luxembourg
Il s'agit du formulaire qu'un prestataire utilise pour: Demander un code prestataire Communiquer un nouveau compte bancaire ou changement du compte bancaire Communiquer un changement d'adresse de cabinet Déclarer la fin de son activité au Grand-Duché de Luxembourg
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Pratique de la diétique en association libérale / changement de la composition
Ce formulaire permet de déclarer à la CNS la pratique de la diététique en association libérale. L'association libérale de diététiciens déclare ainsi la composition personnelle de l'association ainsi que toute modification y apportée.
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Départ et/ou adhérence à un groupement de diététiciens à facturation commune (non regroupés en association libérale)
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HealthNet Luxembourg - Demande de services : activation, modification, résiliation
Attention - Fichier associé : N'oubliez pas de remplir le formulaire "Demande d'accès - Échanges électroniques de données (Art. 60 CSS)".
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Demande d'accès - Échanges électroniques de données (Art. 60 CSS)
Attention - Fichier associé : N'oubliez pas de remplir le formulaire "HealthNet Luxembourg - Demande de services".
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Formulaire de demande pour le forfait annuel pour frais informatiques
Diététicien - Formulaire de demande pour le forfait annuel pour frais informatiques pour l'année de référence 2024
Gesetzgebung im Fokus
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