Taxi
Zulassung und Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
Damit ich mit einem Taxiunternehmen Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung anbieten kann, muss ich von der CNS zugelassen sein und einen Leistungserbringer-Code erhalten haben. Die Zulassung wird vom Verwaltungsrat der CNS auf Vorlage der erforderlichen Unterlagen und bei Erfüllung aller anderen Bedingungen erteilt.
Die Bedingungen und erforderlichen Unterlagen sind unter „Alles, was Sie wissen sollte“ aufgeführt.
Nach Erhalt der Zulassung wird ein Leistungserbringer-Code vergeben, der auf allen Dokumenten im Rahmen der Beziehungen zur Krankenversicherung angegeben werden muss.
Alles, was Sie wissen sollten
- Zulassung erhalten
- Zulassung behalten
- Bedingungen
- Einzureichende Unterlagen
Bedingungen für die Erteilung der Zulassung
Die Zulassung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden, die berechtigt ist, einen Taxi- oder Mietwagen-Service mit Fahrer zu betreiben. Dazu muss ich Folgendes besitzen:
- die erforderliche Niederlassungsgenehmigung gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 2. September 2011
zur Regelung des Zugangs zu den Berufen des Handwerkers, des Kaufmanns, des Industriellen sowie
zu bestimmten freiberuflichen Berufen (im Folgenden das Gesetz vom 2. September 2011) und
- gegebenenfalls die Taxi-Betriebslizenz gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2016 zur Organisation von Taxidiensten
und zur Änderung des Verbrauchergesetzbuchs (nachfolgend „Gesetz vom 5. Juli 2016 zur Organisation von Taxidiensten“).
Dokumente für den Zulassungsantrag
- den ordnungsgemäß unterzeichneten Zulassungsantrag sowie die auf jeder Seite paraphierten allgemeinen Bedingungen und Anhänge (CNS-Formular "Agrément pour exploitant d'un service de taxi ou exploitant de voitures de location avec chauffeur");
- die „Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg (CNS-Formular)
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- eine Kopie der Berufsausübungsgenehmigung, die vom Minister ausgestellt wurde, der für die Niederlassungsgenehmigungen zuständig ist;
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer;
- Bankidentitätsnachweis;
- eine beidseitige Kopie aller Zulassungsbescheinigungen der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen verwendet werden können, die im Rahmen der Kostenübernahme für die Beförderung durch die Krankenversicherung geschützt sind;
- eine Kopie der gültigen Steuerplaketten, die von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung für jedes Fahrzeug ausgestellt wurden;
- eine Kopie der Bescheinigung der technischen Kontrolle der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen eingesetzt werden können, die im Rahmen der Kostenübernahme für die Beförderung durch die Krankenversicherung geschützt sind;
- die Namen und Personalnummern der Fahrer, die die Transporte durchführen können;
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der unterzeichnende Leistungserbringer in den letzten drei Jahren seinen Meldepflichten nachgekommen ist und Vorschüsse und Hauptzahlungen jeweils fristgerecht geleistet hat, ausgestellt von:
- der Zentralstelle der Sozialversicherungen und
- der Steuerverwaltung und
- der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung;
- der „Relevé des données -Taxi/Ambulance“ (CNS-Formular).
Zusätzliche Dokumente, wenn der Leistungserbringer berechtigt ist, einen Taxidienst zu betreiben
- eine Kopie der vom für Verkehr zuständigen Minister ausgestellten Taxilizenz;
- eine Kopie der vom für Verkehr zuständigen Minister ausgestellten Karte eines jeden Fahrers, der für den Transport in Frage kommt.
Zusätzliche Dokumente, wenn es sich um eine Handelsgesellschaft handelt
- die Gründungsurkunde der Gesellschaft mit genauen Angaben zu den Kontaktdaten und Funktionen der Verantwortlichen, insbesondere des technischen Geschäftsführers;
- ein Originalauszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister, der nicht älter als drei Monate ist.
Dokumente, die zur Aufrechterhaltung der Zulassung eingereicht werden müssen
Zugelassener Leistungserbringer - Jährlich an die CNS zu übermittelnde Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vom Leistungserbringer bis zum 30. Juni eines jeden Jahres an die zuständige Abteilung der CNS zu übermitteln, andernfalls wird die Zulassung ausgesetzt:
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer;
- Kopien der gültigen Steuermarken für jedes Fahrzeug, die bis zum 30. Juni von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) ausgestellt wurden;
- eine Kopie der Bescheinigung der technischen Kontrolle der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge;
- gegebenenfalls eine Liste der betriebenen Niederlassungen.
Änderung in Bezug auf Fahrzeuge und Fahrer
Damit die Kostenübernahme für einen Transport mit einem Taxi oder einem Mietwagen mit Fahrer durch die Krankenversicherung erfolgen kann, müssen das Fahrzeug und der Fahrer ordnungsgemäß bei der CNS gemeldet werden.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der von der CNS zugelassene Leistungserbringer, der CNS mindestens einmal jährlich bis zum 30. Juni und spätestens bei jeder Änderung der Zusammensetzung seines Fuhrparks oder der Identität der Fahrer eine schriftliche Aktualisierung zu übermitteln, andernfalls wird die Zulassung ausgesetzt.
Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bei Fragen zum täglichen Austausch zwischen mir und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren kann ich mich an folgende Adresse wenden: transport@secu.lu
Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update
Formulare im Fokus
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Fiche de renseignement sur l'établissement au Luxembourg
Il s'agit du formulaire qu'un prestataire utilise pour: Demander un code prestataire Communiquer un nouveau compte bancaire ou changement du compte bancaire Communiquer un changement d'adresse de cabinet Déclarer la fin de son activité au Grand-Duché de Luxembourg
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Agrément pour exploitant d'un service de taxi ou exploitant de voitures de location avec chauffeur
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Relevé des données - Taxi/Ambulance
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