Pauschalen für Gerätenutzungskosten
Alles zur Meldung
Zur Abrechnung von Pauschalen für Gerätenutzungskosten müssen Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, für Gastroenterologie und für Gynäkologie und Geburtshilfe ihr(e) Gerät(e) melden.
Um die Meldung eines Geräts einzureichen, muss der Arzt das entsprechende Formular ausfüllen:
- Meldung eines neuen Geräts
- Meldung eines gebrauchten Geräts
- Meldung der Außerbetriebnahme eines Geräts
- Prinzip der Meldung
- Meldung - Neues Gerät
- Meldung - Gebrauchtes Gerät
- Meldung - Außerbetriebnahme
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum und wie erfolgt die Meldung?
Der Arzt muss eine der folgenden Meldungen ausfüllen:
Die genannten Meldungen sind ab sofort vorzunehmen, damit die CNS jedem gemeldeten Gerät eine eindeutige Identifikationsnummer zuweisen kann.
Diese Identifikationsnummer ist für die Berechnung der Pauschalen für die Gerätenutzungskosten erforderlich.
Im Rahmen der Zuweisung der spezifischen Identifikationsnummer für jedes Gerät wird Ihnen die CNS folgende Informationen mitteilen:
- CNS-Identifikator Ihres Geräts (Identifikationsnummer des Geräts)
- Datum des Nutzungsbeginns des Identifikators
- Geräteklasse - je nach Anschaffungswert
- Anzahl der jährlich in voller Höhe in Rechnung zu stellenden Pauschalen (Referenzaktivitätsschwelle)
- Anzahl der in voller Höhe in Rechnung zu stellenden Pauschalen insgesamt (über die gesamte Abschreibungsdauer)
- Codes der in Rechnung zu stellenden Leistungen: xx (Pauschalen in voller Höhe) und xx (Pauschalen in reduzierter Höhe)
Im Falle der Außerbetriebnahme eines zuvor gemeldeten Geräts bitten wir Sie, die folgende Erklärung auszufüllen:
Die Meldung eines neuen Geräts
Ab dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung über die Pauschalen für die Gerätenutzungskosten müssen die folgenden Geräte angemeldet werden, um eine Identifikationsnummer zu erhalten, unabhängig davon, ob es sich um ein neues Gerät oder um ein Gerät handelt, das sich bereits im Besitz der Ärzte befindet:
- Kardiotokograph
- Ultraschallgerät
- Audiometer
- Rhinomanometer
- Impedanzmesser/Tympanometer
- Endoskop/Fibroskop
- Akustisch evoziertes Potential
- Videonystagmograph
Diese Geräte müssen gemäß den geltenden Vorschriften registriert werden, um eine Identifikationsnummer für das Gerät zu erhalten.
Dokumente, die an die CNS zu senden sind
- Bei Kauf: quittierte Kaufrechnung
- Bei Leasing: unterzeichneter Leasingvertrag
- Bei Miete: unterzeichneter Mietvertrag
- Unterzeichneter Lieferschein/Empfangsschein mit vollständiger Seriennummer des Geräts
Formulare
Meldung eines neuen Geräts (Pdf, 335 KB)
Hinweis: Die Dokumente sind im Format PDF an gefo.cns@secu.lu zu senden. Anfragen im JPEG- und HTML-Format können nicht akzeptiert werden.
Die Meldung eines gebrauchten Geräts
Ab dem 2. Januar 2025 muss für die Meldung eines gebrauchten Geräts, unabhängig davon, ob es in Luxemburg oder im Ausland gekauft wurde, das folgende Formular verwendet werden:
- Kardiotokograph
- Ultraschallgerät
- Audiometer
- Rhinomanometer
- Impedanzmessgerät/Tympanometer
- Endoskop/Fibroskop
- Akustisch evoziertes Potential
- Videonystagmograph
Diese Geräte müssen gemäß den geltenden Vorschriften registriert werden, um eine Identifikationsnummer zu erhalten.
Der CNS zu übermittelnde Dokumente
- Ordnungsgemäßes Formular
- Quittierte Rechnung
Formulare
Anmeldung eines gebrauchten Geräts (Pdf, 405 KB)
Hinweis: Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden. Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht akzeptiert werden.
Die Meldung der Außerbetriebnahme eines Geräts
Dieses Formular ist zu verwenden, wenn ein Arzt die Nutzung eines Geräts einstellt, sei es aufgrund seines Verkaufs, seiner Nichtnutzung oder weil es nicht mehr funktioniert. Die Informationen werden an die CNS weitergeleitet, um deren Datenbank zu aktualisieren. Die Identifikationsnummer des Geräts wird dann geschlossen.
Formular
Meldung der Außerbetriebnahme eines Geräts (Pdf, 387 KB)
Hinweis: Die Dokumente sind im Format PDF an gefo.cns@secu.lu zu senden. Anfragen im JPEG- und HTML-Format können nicht akzeptiert werden.
Wie können berechtigte Geräte, die bereits vor 2025 installiert wurden, gemeldet werden?
Vor dem 01.01.2025 in Betrieb genommene berechtigte Geräte müssen über das Formular „Meldung eines neuen Geräts“ gemeldet werden.
Wie melde ich berechtigte Geräte, die ab 2025 eingesetzt werden?
Die ab dem 01.01.2025 installierten berechtigten Geräte müssen über das Formular „Meldung eines neuen Geräts“ oder „Meldung eines gebrauchten Geräts“ gemeldet werden.
Wer kann die betreffenden Meldungen ausfüllen?
Die betreffenden Meldungen werden entweder vom Arzt oder von der Vereinigung ausgefüllt.
Alles über die Rechnungsstellung
Die Kostenübernahme von Rechnungen im Rahmen von Pauschalen für Gerätenutzungskosten funktioniert:
- entweder durch Kostenübernahme über direkte Sofortzahlung
- oder durch Kostenübernahme über Drittzahler
- Anrechnung von Pauschalen
- Rechnung und Drittzahler-Aufstellung
- Spezifikationen nach Disziplin
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Berechnung der Pauschalen für die Gerätenutzungskosten
Die Berechnung der Pauschalen für die Gerätenutzungskosten erfolgt entweder über die direkte Sofortzahlung oder über den Drittzahler.
Kostenübernahme über die direkte Sofortzahlung (PID)
Die Kostenübernahme kann über den PID erfolgen. In diesem Fall werden die beiden Codes, der der technischen Leistung (Basisleistung) und der der Pauschale für die Gerätenutzungskosten, in der Simulation derselben Rechnung angezeigt.
Kostenübernahme via Drittzahler
Der Arzt kann auch den Drittzahler anwenden. In diesem Zusammenhang stellt der Arzt zwei getrennte Rechnungen aus:
- die erste, die dem Patienten übergeben wird, im Rahmen des Erstattungsmodus für die technische Leistung (= Grundleistung), die er gerade erbracht hat
- die zweite, die im Rahmen des Drittzahlers an die CNS zu senden ist und die Pauschale für die Gerätenutzungskosten betrifft
Die Rechnung, die im Rahmen des Drittzahlers zu verwenden ist, und die Drittzahler-Aufstellung für die Pauschalen für die Gerätenutzungskosten befinden sich unter dem Tab „Rechnung und Drittzahler-Aufstellung“.
Einige Erläuterungen im Rahmen des Drittzahlers:
- Auf der Rechnung wird nur die Pauschale für die Gerätenutzungskosten angegeben. Die technische Leistung (= Grundleistung) ist nicht gekennzeichnet.
- Die Rückerstattung durch die Kranken- und Mutterschaftsversicherung erfolgt zu 100 % des offiziellen Tarifs, der in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste von Ärzten aufgeführt ist.
- Die betreffenden Rechnungen werden der CNS einmal (1) im Monat gesammelt übergeben, zusammen mit einer einzigen separaten Aufstellung.
- Eine gesonderte Aufstellung wird in diesem Zusammenhang erstellt - nicht zu verwechseln mit der Aufstellung „Artikel 60“ (Drittzahler) oder der Aufstellung „Artikel 67“ (Direktanspruch).
Die Modelle für die Arztrechnung und die Drittzahler-Aufstellung
Hier ist die Arztrechnung, die im Rahmen des Drittzahlers zu verwenden ist:
Diese Arztrechnung(en) ist (sind) zusammen mit dem Drittzahler-Aufstellung für Pauschalen für Gerätenutzungskosten an die CNS zu übermitteln:
Die Spezifikationen nach Fachrichtung
Durch Anklicken eines der folgenden Links können Sie folgende Dokumente aufrufen (nur in Französisch):
Was beinhalten die jeweiligen Pauschalen?
Diese Pauschalen umfassen die Abschreibungskosten und die Betriebskosten des installierten Geräts, insbesondere die Hauptausrüstung, die korrektive und evolutionäre Wartung, die Verbrauchsmaterialien und die Kosten für die Archivierung der vom Gerät gelieferten Ergebnisse.
Was rechtfertigt die Variation des betreffenden Pauschalbetrags?
Die Höhe des Pauschalbetrags für die Kosten der Gerätenutzung variiert je nach Klasse des installierten Geräts, dem Datum der ersten Leistung, die sich aus der Nutzung des installierten Geräts ergibt und von der Krankenversicherung übernommen wird, der Anzahl der durchgeführten Leistungen und einem Referenzaktivitätsschwellenwert.
Ist die Gerätepauschale an die technische Leistung (oder Grundleistung) gekoppelt?
Ja. Die Berechnung einer Pauschale für die Gerätenutzungskosten setzt die Berechnung der technischen Leistung (= Grundleistung) voraus.
Wie werden bestehende Geräte behandelt?
Was tun, wenn ich die Referenzaktivitätsschwelle (maximale Anzahl von Pauschalen mit jährlichem Vollbetrag) erreicht habe?
Sie müssen die ermäßigte Pauschale für den Rest des Jahres in Rechnung stellen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Fragen zur Abrechnung der Pauschalen für die Gerätenutzungskosten sende ich an med.tp.cns@secu.lu.
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