Ärzte und Fachärzte

Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes

Um in Luxemburg als Arzt praktizieren zu können, muss ich eine Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit einholen.

Gemäß den geltenden Gesetzen, die eine Konventionierung vorschreiben, stellt mir die CNS einen Code für Leistungserbringer zur Verfügung.

Somit gelten die zwischen der CNS und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (Association des médecins et médecins-dentistes-AMMD) abgeschlossenen Abkommen sowie deren verbindlichen Bestimmungen für mich als in Luxemburg praktizierender Arzt.

Bevor ich mit meiner Tätigkeit beginnen kann, muss ich daher diesen individuellen Leistungserbringer-Code bei der CNS beantragen.

Pauschalen für die Nutzung von Geräten

Neue Pauschalen für die Nutzung von Geräten werden in Kürze in die Nomenklatur der medizinischen Leistungen aufgenommen und ersetzen die mit dem Buchstaben X gekennzeichneten Tarife für Gerätekosten. Diese Änderungen betreffen die medizinischen Fachgebiete Gynäkologie und Geburtshilfe, Hepatologie und Gastroenterologie sowie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Ich klicke hier, um die Seite „Pauschalen für Gerätekosten“ aufzurufen und mich über die für 2025 geplanten Änderungen zu informieren.

Dokumente, die an die CNS zu senden sind:

  • Das „Auskunftsblatt über die Niederlassung eines Arztes/Zahnarztes in Luxemburg“(Fiche de renseignement sur l'établissement d'un médecin/médecin-dentiste au Luxembourg)
  • Eine Kopie der „Berufsausübungsgenehmigung“(autorisation d'excercer) oder der „Erklärung über die Erbringung von Dienstleistungen“(déclaration des prestations de service), ausgestellt vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, gegebenenfalls die Genehmigung zum Strahlenschutz (autorisation relative à la radioprotection).
  • Eine Kopie eines Ausweises
  • Ein Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire-RIB)

Die Dokumente sind im Format „PDF“ an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen in den Formaten JPEG und HTM können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Gemeinschaftspraxis

Sie können entweder allein in einer Privatpraxis praktizieren oder sich mit anderen Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen.

Die Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis durch die Zusammenlegung von Honoraren ist mit der Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringer-Codes verbunden. Alle von den Mitgliedern der Gemeinschaftspraxis erbrachten Leistungen können unter diesem Code abgerechnet werden.

Die Gemeinschaftspraxis zeichnet sich durch eine größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Jedes Mitglied der Gemeinschaftspraxis erhält eine jährliche Aufstellung der Beträge, die der Gemeinschaftspraxis für den Zeitraum, in dem es Mitglied war, angerechnet wurden.

Um einen gemeinsamen Leistungserbringer-Code zu beantragen oder der CNS eine Änderung der Zusammensetzung einer bestehenden Gemeinschaft mitzuteilen, ist das unter „Formulare im Fokus“ verfügbare Formular „Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis“ (Pratique de la médecin en association libérale) zu verwenden.

 
Derzeit dürfen nur Ärzte, die das gleiche medizinische Fachgebiet ausüben, eine Gemeinschaftspraxis bilden.

Elektronischer Datenaustausch

In einigen Abkommen zwischen der CNS und den verschiedenen Gesundheitsberufen ist die Verwaltungsorganisation, die Übermittlung und die Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Physiotherapeuten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe außer Ärzten und Zahnärzten ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.

Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Antragsdateien abzulegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:

  • sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den Server der CNS zuzugreifen
  • in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die den Spezifikationen des Abkommens entsprechen, und die Antwortdateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.

Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den Server der CNS zuzugreifen, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.

Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unter "Dokumente und Formulare" verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) zu konsultieren.

WICHTIGER HINWEIS: Der Zugang zu HealthNet und zum Server der CNS ist nur Leistungserbringern vorbehalten, die über einen gültigen Leistungserbringer-Code verfügen. Wenn Sie noch keinen solchen Code haben, befolgen Sie bitte zunächst das Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes.

Themendossiers

Das Gesundheitssystem in Luxemburg basiert auf dem Prinzip der freien Wahl des Leistungserbringers durch den Patienten, wodurch jeder seinen Arzt oder seine Pflegeeinrichtung frei auswählen kann.

In Luxemburg umfasst der Begriff „Ärzte“ sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte (mit Ausnahme von Zahnärzten). Die im Land anerkannten medizinischen Fachgebiete sind in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt. Zu diesen Fachgebieten gehören insbesondere Kardiologie, Allgemeinchirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Augenheilkunde, Pädiatrie und Urologie.

Der Behandlungsweg ist in drei Stufen unterteilt:

  • Primärversorgung (Erstversorgung): Allgemeinmediziner sind die erste Anlaufstelle. Sie kümmern sich um die Prävention, die Diagnose häufiger Krankheiten und die Behandlung weniger komplexer Beschwerden. Bei Bedarf überweisen sie die Patienten an Fachärzte.
  • Sekundäre Versorgung (zweite Linie): Diese Stufe umfasst die fachärztliche Versorgung durch Fachärzte und Krankenhäuser. Sie bieten eingehende Diagnosen, spezialisierte Behandlungen und komplexere Behandlungen an.
  • Tertiäre Versorgung (dritte Linie): Nach einem Krankenhausaufenthalt wird die Rehabilitations- und Nachsorgeversorgung durch Pflegeeinrichtungen oder über häusliche Pflegedienste sichergestellt. Diese Einrichtungen sorgen für eine kontinuierliche Unterstützung der Patienten bei ihrer Genesung.

Darüber hinaus gibt es in Luxemburg eine allgemeine und verbindliche Konventionierung. Das bedeutet, dass alle im Land zugelassenen Leistungserbringer automatisch konventioniert sind. Sie sind daher verpflichtet, die festgelegten Nomenklaturen und Tarife einzuhalten, wodurch eine Einheitlichkeit der Kosten für medizinische Leistungen gewährleistet wird.

Als in Luxemburg praktizierender Arzt ist es sinnvoll, die Bedingungen für die Kostenübernahme der für Patienten erbrachten Leistungen zu kennen. Tatsächlich ist jede im Land arbeitende Person obligatorisch bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé-CNS) oder der zuständigen Kasse des öffentlichen Sektors versichert. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es auch, unter bestimmten Bedingungen Familienmitglieder mitzuversichern, damit diese in den Genuss medizinischer Versorgung in Luxemburg kommen.

Jeder Patient erhält eine Sozialversicherungskarte mit einer 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer. Diese Nummer muss bei den Sprechstunden vorgelegt werden, um die Verwaltung der Leistungen und die Erstattung der Kosten zu erleichtern.

Damit die Krankenversicherung die Leistungen übernehmen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung muss bestehen.
  • Die erbrachten Leistungen müssen in der Nomenklatur der Ärzte aufgeführt sein.

Als in Luxemburg praktizierender Arzt ist es wichtig, die Grenzen und Bedingungen der Kostenübernahme von Leistungen durch die Krankenversicherung zu kennen.

Erforderliche Genehmigung

Bestimmte Leistungen oder Dienste erfordern eine Genehmigung der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS), nach Zustimmung des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale-CMSS) für die Kostenübernahme. In der Nomenklatur der Leistungen sind diese Leistungen mit den Angaben ACM (accord du Contrôle médical requis) oder APCM (accord préalable du Contrôle médical requis) gekennzeichnet. Es ist wichtig, vor der Erbringung der Leistungen zu prüfen, ob dies eine notwendige Bedingung für die Kostenübernahme ist.

Anzahl der Sprechstunden/Besuche

Die CNS begrenzt die Anzahl der erstatteten Sprechstunden oder Besuche nach folgenden Kriterien:

  • Pro 24-Stunden-Zeitraum: Nur eine Sprechstunde oder ein Besuch beim Allgemeinmediziner oder Facharzt derselben medizinischen Disziplin, außer im Falle eines Einsatzes des medizinischen Notdienstes (Servcice d'Aide Médicale Urgente-SAMU).
  • Pro 7-Tage-Zeitraum: Maximal zwei Sprechstunden oder Besuche beim Allgemeinmediziner oder Facharzt derselben medizinischen Disziplin.
  • Pro Halbjahr (6 Monate): Maximal zwölf Sprechstunden oder Besuche beim Allgemeinmediziner oder Facharzt derselben medizinischen Disziplin, außer bei Sprechstunden oder Besuchen im Rahmen eines geriatrischen Langzeitaufenthalts oder eines stationären Krankenhausaufenthalts.

Diese Einschränkungen gelten nicht für die Erneuerung von Verschreibungen sowie für Serieninjektionen und -verbände.

Persönliche Ansprüche

Gemäß dem Abkommen zwischen der CNS und der AMMD können Ärzte ein zusätzliches Honorar für persönliche Ansprüche in Rechnung stellen, unter der Bedingung, dass sie den Patienten im Voraus darüber informieren. Die Behandlung beginnt erst, wenn der Patient akzeptiert, das zusätzliche Honorar zu übernehmen, das zu seinen Lasten geht.

Mehr Informationen auf unserer Seite Persönliche Ansprüche

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Was ist der soziale Drittzahler?

Ab dem 1. Januar 2013 haben Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt den sozialen Drittzahler zu beantragen. Ziel dieses Systems ist es, Menschen in Schwierigkeiten den Zugang zu medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung zu erleichtern.

Gegen Vorlage einer zeitlich begrenzten Bescheinigung, die dem Begünstigten vom zuständigen Sozialamt ausgestellt wird, muss dieser seine Gesundheitsausgaben nicht mehr vorstrecken, um dann eine Rückerstattung zu beantragen, sondern die medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen werden von der Nationalen Gesundheitskasse direkt übernommen.

« La prise en charge directe est encore accordée en cas d’indigence de la personne protégée dûment documentée par une attestation établie par l’office social en charge, suivant les modalités déterminées par les dispositions statutaires et conventionnelles. »

Wer kann den sozialen Drittzahler in Anspruch nehmen?

Gemäß dem Gesetz vom 18. Dezember 2009 zur Organisation der Sozialhilfe kann jede Person mit rechtmäßigem Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg einen Antrag beim zuständigen Sozialamt ihrer Gemeinde stellen.

Es liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Sozialamtes, festzustellen, ob der Antragsteller die Bedingungen für die Inanspruchnahme des sozialen Drittzahlers erfüllt.

Welches Sozialamt ist zuständig?

30 Sozialämter leisten landesweit Sozialhilfe. Das zuständige Sozialamt wird entsprechend der Wohngemeinde des Antragstellers bestimmt. Jedes Sozialamt ist für die Bürger einer oder mehrerer Gemeinden zuständig.

Die Liste der zuständigen Sozialämter finden Sie auf der Website des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den sozialen Drittzahler in Anspruch nehmen zu können?

Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist eine Bedingung für die Gewährung des sozialen Drittzahlers. Daher vergewissert sich das Sozialamt bei Eingang des Antrags zunächst, ob der Antragsteller krankenversichert ist, und veranlasst gegebenenfalls seine Mitgliedschaft.

Das Sozialamt kann sich über die Mitgliedschaft eines Antragstellers informieren, indem es sich über die E-Mail-Adresse affiliation_tps.cns@secu.lu an die CNS wendet.

Anschließend liegt es in der ausschließlichen Zuständigkeit des Sozialamts, von Fall zu Fall zu beurteilen, ob die Gewährung des sozialen Drittzahlers erforderlich ist.

Welche Leistungen können im Rahmen des sozialen Drittzahlers übernommen werden?

Der soziale Drittzahler gilt derzeit für Leistungen von Ärzten und Zahnärzten.

Wo können die Leistungen von Ärzten und Zahnärzten eingesehen werden?

Sie können unser Tool „Tarife im Klartext“ auf unserer Website nutzen.

Welche Dokumente werden vom Sozialamt im Falle der Gewährung des sozialen Drittzahlers ausgestellt?

  • Befristete Bescheinigung
  • Etikettenheft

Im Falle der Gewährung des sozialen Drittzahlers übergibt das Sozialamt dem Antragsteller persönlich eine befristete Bescheinigung zusammen mit einem Etikettenheft.

Die Bescheinigung und das Etikettenheft werden auf den Namen des Begünstigten ausgestellt.

Sie enthalten die Sozialversicherungsnummer des Begünstigten sowie den bewilligten Zeitraum, die sogenannte Gültigkeitsdauer, des sozialen Drittzahlers.

Für jedes Familienmitglied werden separate Etiketten erstellt. Mit anderen Worten: Rechnungen für Behandlungen zugunsten eines Kindes werden im Rahmen des sozialen Drittzahlers nicht akzeptiert, wenn sie ein Etikett des Vaters oder der Mutter tragen. Die Rechnung muss mit einem Etikett des Kindes versehen sein.

Wie lange gilt der soziale Drittzahler?

Die Gültigkeitsdauer des sozialen Drittzahlers wird vom Sozialamt festgelegt und darf grundsätzlich 3 Monate nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der soziale Drittzahler für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt werden.

Das Anfangs- und Enddatum des sozialen Drittzahlers stellen den Gültigkeitszeitraum dar und sind auf der Bescheinigung des sozialen Drittzahlers sowie auf den dazugehörigen Etiketten vermerkt.

Leistungen, die zu einem Datum außerhalb des auf der Bescheinigung und den Etiketten vermerkten Gültigkeitszeitraums des sozialen Drittzahlers erbracht werden, können im Rahmen des sozialen Drittzahlers nicht berücksichtigt werden.

Wann endet der soziale Drittzahler und kann er erneuert werden?

Der Anspruch auf den sozialen Drittzahler endet automatisch mit Ablauf des auf dem Aufkleber und der Bescheinigung angegebenen Gültigkeitszeitraums.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Anspruch auf den sozialen Drittzahler auf Antrag des Begünstigten und nach befürwortender Stellungnahme des Sozialamtes gemäß den vorgesehenen Modalitäten verlängert oder erneuert werden.

Der soziale Drittzahler kann vor Ablauf durch das Sozialamt widerrufen werden. In diesem Fall kümmert sich das Sozialamt, soweit möglich, darum, die noch verbleibende Bescheinigung und die Etiketten aus den Händen des Begünstigten zurückzuerhalten.

Wie funktioniert der soziale Drittzahler?

Wer den sozialen Drittzahler in Anspruch nehmen möchte, muss sich an das Sozialamt der Gemeinde wenden, in der er seinen Wohnsitz hat, und dort einen Antrag stellen.

Das Sozialamt entscheidet, ob der Antragsteller die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Drittzahlers erfüllt oder nicht.

Im Falle der Gewährung des sozialen Drittzahlers stellt das Sozialamt der betroffenen Person eine zeitlich begrenzte Bescheinigung zusammen mit einem Heft mit gelben Etiketten aus.

Der Mitarbeiter des Sozialamts informiert die Person über die praktischen Modalitäten des sozialen Drittzahlers und erinnert sie an ihre Pflichten, insbesondere die Pflicht, sich gegenüber dem Leistungserbringer mit ihrer Sozialversicherungskarte oder einem Ausweisdokument auszuweisen und die Bescheinigung und die Etiketten mitzuführen.

Die Person unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung, die ihrer Akte beigefügt wird. Diese Erklärung kann im Falle einer Anfechtung der von der CNS in Rechnung gestellten Beträge durch das Sozialamt verwendet werden.

Gegen Vorlage der Bescheinigung des sozialen Drittzahlers beim Arzt oder Zahnarzt und Übergabe eines Aufklebers, dessen Gültigkeitsdauer das Datum der erbrachten Leistungen abdecken muss, hat der Begünstigte Anspruch auf Leistungen von Ärzten und Zahnärzten im Rahmen des sozialen Drittzahlers.

Achtung: Für bestimmte zahnärztliche Leistungen ist eine doppelte Bestätigung durch das Sozialamt erforderlich.

Was muss der Begünstigte des sozialen Drittzahlers dem Arzt aushändigen?

Die Person, die den sozialen Drittzahler in Anspruch nimmt, geht mit der Bescheinigung des Sozialamtes über den sozialen Drittzahler und dem Etikettenheft, die beide auf ihren Namen ausgestellt sind, zu ihrem Arzt oder Zahnarzt. Sie stellt sicher, dass sie sich mit einem Ausweisdokument und ihrer Sozialversicherungskarte ausweisen kann.

Welche Pflichten hat der Begünstigte?

Der Leistungsempfänger muss dieselben Regeln einhalten, die für jede Person gelten, die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte.

Zum Beispiel: Vermeidung von übermäßigem Konsum durch Inanspruchnahme der Dienste von mehr als zwei verschiedenen Ärzten derselben medizinischen Fachrichtung innerhalb eines Zeitraums von sechs aufeinanderfolgenden Monaten ohne vom medizinischen Kontrolldienst akzeptierte Rechtfertigung

Wenn der Leistungsempfänger die Leistungen von Ärzten und Zahnärzten im Rahmen des sozialen Drittzahlers in Anspruch nehmen möchte, muss er sich beim Leistungserbringer mit einem Ausweis oder seiner Sozialversicherungskarte ausweisen und die Dokumente mitbringen, die ihm den sozialen Drittzahler ermöglichen, d. h. die zeitlich begrenzte Bescheinigung sowie die erhaltenen Etiketten.

Wie erfolgt die Kostenübernahme für die erhaltene Behandlung? Wer bezahlt was?

Bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch bringt der Begünstigte des sozialen Drittzahlers seine Bescheinigung sowie die vom Sozialamt erhaltenen Etiketten mit.

Gegen Vorlage der Bescheinigung des sozialen Drittzahlers und der Abgabe einer Etikette, deren Gültigkeitsdauer das Datum der erbrachten Leistungen abdecken muss, hat der Begünstigte Anspruch auf Leistungen von Ärzten und Zahnärzten im Rahmen des sozialen Drittzahlers.

Der Arzt sendet seine Rechnung, versehen mit der Etikette des Begünstigten, direkt an die zuständige CNS-Abteilung.

Im Falle der direkten Leistungsabrechnung ist die CNS für alle Versicherten zuständig, auch für die Versicherten der drei Krankenkassen des öffentlichen Sektors.

Die CNS zahlt dem Leistungserbringer den vollen Tarif der in Rechnung gestellten Leistung gemäß den Bestimmungen der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Ärzte, der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der medizinischen Analyselabors und der klinischen Biologie, die von der Krankenversicherung übernommen werden, und des vorliegenden Abkommens.

Der volle Tarif entspricht dem Tarif der Leistung, einschließlich der Beteiligung, die sich aus der Anwendung der in den Statuten der CNS vorgesehenen Erstattungssätze auf den betreffenden Tarif ergibt.

Sie wendet sich dann an das zuständige Sozialamt, um den Teil der Kosten zurückzuerhalten, der gemäß den Statuten der CNS vollständig vom Patienten zu tragen ist.

Das Sozialamt begleicht den Patientenanteil an die CNS und prüft anschließend, ob der Leistungsempfänger eventuell in der Lage ist, den von ihm selbst zu tragenden Anteil an das Sozialamt zurückzuzahlen.

Bitte beachten Sie: Honorarzuschläge für persönliche Ansprüche (CP1-CP7) sind vom Verfahren des sozialen Drittzahlers ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Begünstigten. Nur ein Honorarzuschlag (CP8) für mit dem Versicherten vereinbarte zahnärztliche Leistungen und Bedarfsmittel, die die Tarife der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung überschreiten, kann im Rahmen des sozialen Drittzahlers übernommen werden.

Wann muss der Begünstigte des sozialen Drittzahlers zum Sozialamt gehen, um eine doppelte Bestätigung zu erhalten?

Eine doppelte Genehmigung durch das Sozialamt ist in folgenden Fällen obligatorisch:

Vorheriger Kostenvoranschlag

Die Leistungen des Zahnarztes, die die Erstellung eines vorherigen Kostenvoranschlags (DSD) vorsehen (z. B. bestimmte kieferorthopädische Leistungen oder Behandlungen im Zusammenhang mit Zahnprothesen), erfordern eine zweite Genehmigung durch das zuständige Sozialamt. Der Zahnarzt versieht den Kostenvoranschlag mit einem Etikett und übergibt ihn dem Begünstigten, der seinen Kostenvoranschlag dem Sozialamt zur vorherigen Genehmigung vorlegt, d. h. zur Festlegung des Betrags seiner Beteiligung durch das Sozialamt und zur Eintragung dieses Betrags in den Kostenvoranschlag. Wenn eine Genehmigung durch das medizinische Kontrollamt der Sozialversicherung (CMSS) erforderlich ist, leitet der Leistungsempfänger den Kostenvoranschlag zur Genehmigung an die CNS weiter. Die Genehmigung des Sozialamts erfolgt erst nach dieser Genehmigung. Die Kostenübernahme im Rahmen des sozialen Drittzahlers für diese Leistungen kann erst nach doppelter Genehmigung durch das Sozialamt erfolgen.

Persönlicher Anspruch (CP8)

CP8: Von Zahnärzten in Rechnung gestellter Zuschlag für mit dem Versicherten vereinbarte Materialkosten (z. B. Porzellan, Gold ...), die über die Tarife der Nomenklatur hinausgehen und nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Wenn dieser persönliche Anspruch einen Betrag von 25 Euro pro Sitzung übersteigt, kann die Kostenübernahme im Rahmen des sozialen Drittzahlers nur nach Genehmigung durch das Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt legt somit den Betrag seiner Beteiligung fest, d. h. den Betrag, der den der Kostenübernahme durch die CNS übersteigt. Diese vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Überschreitung der Tarife 25 Euro oder weniger beträgt.

Achtung: Zuschläge für persönliche Ansprüche (CP1-CP7), die vom Arzt oder Zahnarzt in Rechnung gestellt werden können, sind vom Verfahren des sozialen Drittzahlers ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Begünstigten.

Die Kostenübernahme für einen Patienten, der an schweren, chronischen oder langwierigen Krankheiten leidet, kann durch die Beteiligung mehrerer Fachärzte komplexer werden. In diesem Zusammenhang spielt der überweisende Arzt eine zentrale Rolle. Als Allgemeinmediziner oder Kinderarzt sind Sie oft der Hauptansprechpartner, der für die Koordination der Versorgung und die Gewährleistung einer optimalen medizinischen Betreuung Ihrer Patienten zuständig ist.

Der behandelnde Arzt verwendet das Dossier de soins partagé (DSP), eine sichere elektronische Akte, um die medizinischen Informationen des Patienten zu zentralisieren. Mit diesem Tool kann jeder zugelassene Gesundheitsdienstleister relevante Daten wie Analyseergebnisse, Konsultationsberichte oder Verschreibungen hinzufügen. Als behandelnder Arzt besteht Ihre Aufgabe darin, diese Informationen zu überwachen, um eine kohärente Kostenübernahme zu gewährleisten und eine Doppelbehandlung oder Doppeluntersuchung zu vermeiden.

Sie verfassen auch den Patienten-Kurzbericht (résumé patient), ein wichtiges Dokument, das die wichtigsten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten enthält. Diese Akte, die bei jeder Sprechstunde aktualisiert wird, wird über das DSP mit anderen autorisierten Gesundheitsberufen geteilt und bietet ihnen einen aktuellen Überblick.

Welche Patienten sind vom Referenzarzt-System betroffen?

Um einen Referenzarzt auswählen zu können, muss der Patient die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Er muss an mindestens einer Langzeiterkrankung (affection de longue durée-ALD) leiden, deren Schweregrad oder chronischer Charakter eine Langzeitbehandlung sowie einen hohen Koordinationsbedarf aufgrund des Eingreifens mehrerer Leistungserbringer erfordert;
  • er muss über ein bei der Agence eSanté aktiviertes Dossier de soins partagé (DSP) verfügen.

Die Langzeiterkrankungen (affections de longue durée-ALD) sind in Anhang 1 des Abkommens zwischen der CNS und der AMMD definiert. Es handelt sich um eine Liste von 32 Langzeiterkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose, Alzheimer- und Parkinson-Krankheit, Mukoviszidose usw.

Was ist der Referenzarzt?

Der Referenzarzt ist der Arzt, der den Patienten am besten kennt und den dieser bei gesundheitlichen Problemen vorrangig aufsucht. Er spielt eine zentrale Rolle bei der medizinischen Betreuung der Patienten, die vom Referenzarzt-System erfasst werden (siehe Frage 1). Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Koordination der Versorgung und die Sicherstellung einer optimalen medizinischen Betreuung;
  • seine Patienten bei Bedarf an andere medizinische Fachkräfte (Fachärzte, Physiotherapeuten usw.) zu überweisen;
  • die Patientenakte zu verwalten, indem er alle Informationen über die Versorgung und den Gesundheitszustand seiner Patienten (Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Behandlungen usw.) zentralisiert;
  • den Inhalt des Dossier de soins partagé (DSP) regelmäßig zu überwachen.

Diese Aufgaben wurden in Artikel 19bis des Sozialgesetzbuchs festgelegt.

Was ist das Dossier des soins partagé (DSP)?

Das von der Agence eSanté verwaltete und bereitgestellte Dossier de soins partagé (DSP) ist die gesicherte elektronische Gesundheitsakte des Patienten zwischen und für die an seiner Behandlung beteiligten Gesundheitsfachkräfte. Der Patient hat die direkte Kontrolle über seine DSP, die ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang zum DSP ist ausschließlich dem Patienten und den in Luxemburg zugelassenen Gesundheitsberufen vorbehalten, die den Patienten betreuen und denen dieser das Zugriffsrecht erteilt hat.

Das Hauptziel des DSP besteht darin, den Austausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens zu fördern und so eine bessere koordinierte Kostenübernahme des Patienten durch eine Zentralisierung aller wesentlichen Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu ermöglichen. So fasst das DSP die relevanten Gesundheitsdaten zusammen, die für eine optimale Kostenübernahme des Patienten erforderlich sind, insbesondere die Ergebnisse von radiologischen und/oder biologischen Untersuchungen, Berichte über Sprechstunden und Krankenhausaufenthalte, Rezepte usw.

Das DSP ist ein gemeinschaftliches Instrument zwischen Gesundheitsfachkräften und steht dem Patienten zur Verfügung.
Um ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, hat die Agence eSanté strenge technische Sicherheitsmaßnahmen eingeführt.

In Absprache mit der CNPD wurde das DSP seit Juni 2015 in einer Pilotphase bei Patienten eingesetzt, die einen Referenzarzt angegeben haben. Seit Ende September 2015 kann die Agence eSanté auch Personen ohne Referenzarzt auf freiwilliger Basis ein DSP anbieten. Die Einführung des DSP für alle Patienten ist nach der Validierung dieses Pilotprojekts und dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung zur Anwendung von Artikel 60ter und 60quater des Sozialversicherungsgesetzes, die für Anfang 2017 geplant ist, vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie in den Informationen und Dokumenten auf der Website der Agence eSanté, einschließlich der Broschüre „Le Dossier de Soins Partagé (DSP) – Découvrez l'essentiel sur votre dossier de santé électronique, personnel et sécurisé“ (Das Dossier de soins partagé (DSP) – Entdecken Sie das Wesentliche über Ihr elektronische, persönliche und sichere Gesundheitsakte).

Weitere Informationen auf der Website der Agence eSanté

Muss der Patient einen Referenzarzt haben?

Nein, es besteht keine Verpflichtung. Der Patient kann bei seinem Hausarzt oder Facharzt weiterhin Sprechstunden wahrnehmen, ohne eine Erklärung unterschreiben zu müssen.

Was sind die Vorteile des Referenzarzt-Systems?

Der Referenzarzt trägt zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung und der Leistung des Gesundheitssystems insgesamt bei.

Durch die Überwachung des Patientenwegs im Gesundheitssystem ermöglicht der Referenzarzt insbesondere:

  • die Vermeidung von Überschneidungen oder Wechselwirkungen von Medikamenten, d. h. die Optimierung des Medikamentenkonsums;
  • die Vermeidung unnötiger Sprechstunden;
  • die Begrenzung der durchzuführenden Untersuchungen und/oder Analysen.

Indem sich der Referenzarzt für eine dauerhafte Beziehung zum Patienten einsetzt, trägt er dazu bei:

  • seine Rolle als Vertrauensarzt aufzuwerten;
  • die Gesundheit und Sicherheit des Patienten zu fördern;
  • den Patienten durch das Gesundheitssystem zu führen, indem er sein bevorzugter Berater wird;
  • dem Patienten bei komplexen oder langwierigen Gesundheitsproblemen eine angemessene langfristige Betreuung zu bieten.

Wer kann Referenzarzt sein?

Der Arzt, an den sich der Patient wendet, kann die Aufgaben des Referenzarztes nur akzeptieren,

  • wenn er eine umfassende medizinische Grundversorgung außerhalb des Krankenhauses anbietet und
  • wenn er zu den medizinischen Fachgebieten der Allgemeinmedizin und Pädiatrie gehört.

Ist der Patient verpflichtet, seinen Referenzarzt aufzusuchen, um zu einem anderen Arzt oder Facharzt gehen zu können?

Nein. Der Patient kann direkt eine Sprechstunde bei einem Facharzt oder einem anderen Arzt seiner Wahl vereinbaren, ohne seinen Referenzarzt zu konsultieren.

Welche Vorgänge sind erforderlich, um Referenzarzt-Patienten-Beziehung zu melden?

1. Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars „Erklärung des Referenzarztes“

Die Erklärung des Referenzarztes bezeichnet das Dokument, das der Patient und der Referenzarzt anlässlich einer Sprechstunde gemeinsam ausfüllen und mit dem der Patient dem System des Referenzarztes beitritt, und zwar gemäß der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 15. November 2011, die die Modalitäten für die Ernennung, Verlängerung, Änderung und Ersetzung im Falle der Abwesenheit des Referenzarztes festlegt.
Um bei der CNS registriert werden zu können, muss diese Erklärung dem Muster entsprechen, das dem Abkommen zwischen der AMMD und der CNS beigefügt ist.
Wenn der Patient minderjährig oder bevormundet ist, muss sein gesetzlicher Vertreter oder die ordnungsgemäß befugte Person das Formular unterschreiben.

2. Die CNS informieren

Das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular ist vom Referenzarzt an den „Service médecin référent“ der Nationalen Gesundheitskasse zu senden.
Weitere Einzelheiten siehe: Erläuterungen „Déclaration médecin référent“ (Erklärung des Referenzarztes).

Welches sind die wichtigsten Dokumente und Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Referenzarzt-System?

Die Referenzarzt-Erklärung

  • Wird gemeinsam vom Patienten und dem Referenzarzt ausgefüllt.
  • Validiert, gespeichert und verwaltet von der CNS.
  • Einmalig für jeden Patienten.
  • Nach der Validierung wird automatisch die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Referenzarzt im DSP des Patienten ausgelöst.

Das DSP

Das Dossier de soins partagé (DSP), das von der Agence eSanté verwaltet und zur Verfügung gestellt wird, ist das gesicherte elektronische Gesundheitsdossier des Patienten zwischen und für die Gesundheitsfachkräfte, die ihn betreuen. Der Patient hat die direkte Kontrolle über sein DSP, das ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang zum DSP ist ausschließlich dem Patienten und den in Luxemburg zugelassenen Gesundheitsberufen vorbehalten, die den Patienten betreuen und denen dieser das Zugriffsrecht erteilt hat.

Das Hauptziel des DSP besteht darin, den Austausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens zu fördern und so eine bessere koordinierte Kostenübernahme des Patienten durch eine Zentralisierung aller wesentlichen Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu ermöglichen. So fasst das DSP die relevanten Gesundheitsdaten zusammen, die für eine optimale Kostenübernahme des Patienten erforderlich sind, darunter insbesondere die Ergebnisse von radiologischen und/oder biologischen Untersuchungen, Berichte über Sprechstunden und Krankenhausaufenthalte, Rezepte usw.

Das DSP ist ein gemeinschaftliches Instrument zwischen Gesundheitsfachkräften und steht dem Patienten zur Verfügung.

Um ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, hat die Agence eSanté strenge technische Sicherheitsmaßnahmen eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie in den Informationen und Dokumenten auf der Website der Agence eSanté, einschließlich der Broschüre „Le Dossier de Soins Partagé (DSP) – Découvrez l'essentiel sur votre dossier de santé électronique, personnel et sécurisé“ der Agence eSanté.

Die Leistungsübersicht

  • Zusammenfassung der von den Kranken-, Mutterschafts-, Unfall- und Pflegeversicherungen übernommenen Gesundheitsleistungen der letzten drei Jahre, dann jedes Jahr zum Jahrestag eines Leistungsjahres.
  • Erstellt von der CNS und jährlich an das DSP ab dem Inkrafttreten der MR-Beziehung gezahlt, frühestens ab dem 1. Juli 2016.

Der Patienten-Kurzbericht

  • Erstellt vom Referenzarzt und innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der MR-Beziehung (am 1. Tag des Monats nach der Validierung der Erklärung durch die CNS) in den DSP integriert, auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden medizinischen Informationen: Krankenakte, Berichte und Protokolle von Kollegen, die an der Betreuung des Patienten beteiligt sind, usw.
  • Wird dem Patienten kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Versorgung im Falle einer Kostenübernahme durch andere Ärzte zu gewährleisten.
  • Wird vom Referenzarzt bei jedem Kontakt mit dem Patienten aktualisiert, um alle neuen klinischen oder therapeutischen Elemente aufzuzeichnen, die für den Gesundheitszustand des Patienten relevant und für die Koordination der Versorgung zwischen den Gesundheitsfachkräften nützlich sind.

Was ist die Leistungsübersicht?

Ab dem Inkrafttreten der MR-Beziehung (am 1 Tag des Monats nach der Bestätigung der Erklärung durch die CNS) sendet die CNS jährlich eine Zusammenfassung der von den Kranken-, Mutterschafts-, Unfall- und Pflegeversicherungen übernommenen Leistungen an den DSP des Patienten.

Was ist die Patienten-Kurzbericht?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der MR-Beziehung (am 1 Tag des Monats nach der Validierung der Erklärung durch die CNS) fügt der Referenzarzt dem DSP einen Patienten-Kurzbericht bei. Auf Wunsch des Patienten erklärt der Referenzarzt ihm den Inhalt des Patienten-Kurzberichts und händigt ihm kostenlos eine Kopie davon aus.

Der Referenzarzt muss den Patienten-Kurzbericht bei jedem Kontakt mit dem Patienten im DSP aktualisieren. Der Referenzarzt trägt zu diesem Zeitpunkt alle neuen klinischen oder therapeutischen Elemente in den Patienten-Kurzbericht ein, die für den Gesundheitszustand des Patienten relevant und für die Koordination der Versorgung zwischen den Gesundheitsfachkräften nützlich sind.

Wann beginnt die Beziehung zwischen Referenzarzt und Patient?

Die Beziehung tritt am 1 des Monats in Kraft, der auf die Validierung der Erklärung durch die Nationale Gesundheitskasse folgt.

Nach Erhalt der Referenzarzt-Erklärung führt die CNS eine Kontrolle der Akte durch. Nach der Validierung generiert die CNS eine eindeutige MR-Meldungsnummer, die sie dem Referenzarzt, dem Patienten und gegebenenfalls dem gesetzlichen Vertreter oder der ordnungsgemäß bevollmächtigten Person schriftlich mitteilt - zusammen mit dem Datum des Inkrafttretens der Referenzarzt-Erklärung. Die Existenz der Beziehung zum Referenzarzt wird der Agence eSanté von der Nationalen Gesundheitskasse mitgeteilt.

Beispiel: Eine am 10. November 2024 von der CNS validierte Erklärung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Wie lange ist die Referenzarzt-Erklärung gültig?

Die Beziehung zum Referenzarzt wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die Erklärung bleibt daher gültig, solange der Patient und der Arzt damit einverstanden sind, diese Beziehung zwischen Patient und Referenzarzt fortzusetzen.

In einem der folgenden Fälle ist der Patient nicht mehr an die Erklärung zum Referenzarzt gebunden und kann einen neuen Referenzarzt frei wählen:

  • wenn sein Referenzarzt stirbt;
  • wenn er die Erklärung zum Referenzarzt widerrufen hat.

Welche Vorgänge sind erforderlich, um die Beziehung zwischen Referenzarzt und Patient zu beenden?

Innerhalb der ersten zwölf Monate kann der Widerruf nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Referenzarzt und seinem Patienten mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen.

Im Falle eines gemeinsamen Widerrufs füllen der Referenzarzt und der Patient gemeinsam das Formular „Widerruf der Erklärung des Referenzarztes im gegenseitigen Einvernehmen“ aus. Anschließend sendet der Referenzarzt das vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene Formular an die Abteilung für Referenzärzte der Nationalen Gesundheitskasse zurück.

Beispiel: Eine Erklärung, die am 10. März 2024 bei der CNS eingegangen ist und im März 2024 von der CNS validiert wurde, tritt am 1. April 2024 in Kraft. Wenn die CNS am 5. Mai 2024 das am 3. Mai 2024 unterzeichnete Formular „Widerruf der Erklärung des Referenzarztes im gegenseitigen Einvernehmen“ erhält, wird der Widerruf ab dem 3. Juli 2024 wirksam. Eine neue Erklärung des Referenzarztes kann dann von der CNS berücksichtigt werden.

Ab dem zweiten Jahr kann die Aufhebung jederzeit und einseitig entweder vom Referenzarzt oder vom Patienten mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen.

Wenn der Referenzarzt beschließt, die Erklärung zu beenden, verwendet er das Formular „Aufhebung der Erklärung des Referenzarztes durch den Referenzarzt“, das er an den Patienten sendet, mit Kopie an die Nationale Gesundheitskasse.

Wenn der Patient die Widerrufung veranlasst, verwendet er das Formular „Widerruf der Erklärung des Referenzarztes durch die geschützte Person“, das er an den Referenzarzt sendet, und setzt die Nationale Gesundheitskasse in Kopie.

Der Referenzarzt muss es dem Patienten ermöglichen, einem neuen Referenzarzt alle Daten mitzuteilen, die für die Fortsetzung der Aufgabe des Referenzarztes nützlich sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Erläuterung „Widerruf der Erklärung des Referenzarztes“.

Wann kann der Patient einen neuen Referenzarzt benennen?

Nach Widerruf der alten Erklärung des Referenzarztes kann der Patient einen neuen Referenzarzt benennen. Um seine neue Wahl (des Referenzarztes) der Nationalen Gesundheitskasse mitzuteilen, muss der Patient ein Formular „Erklärung Referenzarzt“ mit dem neuen gewählten Referenzarzt ausfüllen.

Hinweis: Eine neue Erklärung kann (von der CNS) erst nach Widerruf der alten berücksichtigt werden. Sie kann erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfristen (2 Monate) wirksam werden.

Der Referenzarzt muss dem Patienten die Möglichkeit geben, einem neuen Referenzarzt alle für die Fortsetzung der Tätigkeit als Referenzarzt erforderlichen Daten mitzuteilen.

Welcher Tarif gilt aktuell?

MR03

Pauschale für die Koordinierung der Pflege bei schweren oder chronischen Erkrankungen oder bei Langzeitpflege und für die regelmäßige Überprüfung des Inhalts des Dossier de soins partagé der geschützten Person, die an mindestens einer schweren chronischen Erkrankung leidet, die als Langzeiterkrankung eingestuft wird und deren Schweregrad und/oder chronischer Charakter eine längere Behandlung sowie einen erheblichen Koordinierungsbedarf aufgrund des Eingreifens mehrerer Leistungserbringer im Gesundheitswesen erfordert:

  1. Die Abrechnung der Leistung MR03 ist folgenden medizinischen Fachgebieten vorbehalten: Allgemeinmedizin und Pädiatrie.
  2. Die erste Abrechnung der Leistung MR03 kann frühestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer Erklärung des Referenzarztes gemäß Artikel 19bis des Sozialgesetzbuchs erfolgen.
  3. Pro Halbjahr kann nur eine MR03-Position in Rechnung gestellt werden.
  4. Schwere chronische Erkrankungen, die als Langzeiterkrankungen gelten, sind in Artikel 20 der oben genannten großherzoglichen Verordnung aufgeführt.

Diese Pauschale hat den Koeffizienten 24,71, der aktuelle Tarif kann in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste von Ärzten eingesehen werden.

Die Abrechnung der neuen Leistung MR03 erfolgt daher halbjährlich und kann frühestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Referenzarzt-Erklärung erfolgen. Die Abrechnung setzt die Vorlage einer „Bescheinigung über die Aktualisierung des Patienten-Kurzberichts durch die geschützte Person“ voraus. Der Referenzarzt übermittelt der CNS die Bescheinigung so schnell wie möglich. Diese Bescheinigung wird nicht mehr benötigt, sobald der Patienten-Kurzbericht in das DSP integriert ist.

Welche schweren chronischen Erkrankungen berechtigen zur Anwendung des Tarifs MR03?

Bei Langzeiterkrankungen, die in Anhang 1 von Anhang V des Abkommens zwischen der CNS und der AMMD aufgeführt sind, kann die Position MR03 in Rechnung gestellt werden.

Pour en savoir plus sur les pathologies chroniques

Wo finden sich Gesetzgebung und Dokumente zum Referenzarzt?

Die Links zu den Rechtsvorschriften bezüglich des Referenzarztes finden Sie unter Mehr wissen.

Die verschiedenen Formulare bezüglich des Referenzarztes finden Sie unter Fokus auf die Formulare, die Erläuterungen unter mehr wissen.

Wenn ich Patienten habe, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, und ich der Meinung bin, dass eine progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen ihren Gesundheitszustand verbessern oder ihre Genesung fördern könnte, kann ich ihnen die progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) anbieten.

Die progressive Wiederaufnahme der Arbeit ersetzt seit 2019 den früheren „Mi-temps thérapeutique“.

Diese Maßnahme ermöglicht es dem arbeitsunfähigen Patienten, während seiner Genesungsphase, insbesondere nach einer langen Krankheit, nach und nach seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Ziel ist es, eine reibungslose und dem eigenen Rhythmus entsprechende Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu ermöglichen und so entscheidend zur Verbesserung des Gesundheitszustands des Patienten beizutragen.

Als behandelnder Arzt kennen Sie die Situation Ihrer Patienten und können die Vorgänge für eine progressive Wiederaufnahme einleiten.

Wie erfolgt die Anfrage - wer kümmert sich um was?


1. Ärztliche Sprechstunde

Als behandelnder Arzt kann ich den Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme stellen, wenn ich der Meinung bin, dass sich eine solche Arbeitsaufnahme positiv auf die Genesung meines Patienten auswirken kann. Nach Rücksprache mit meinem Patienten kann ich gemeinsam das Standardformular „Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen“ ausfüllen, das unter Formulare im Fokus verfügbar ist.

Bedingungen:

  • Mein Patient muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der CNS arbeitsunfähig sein.
  • Mein Patient muss in den drei Monaten vor der Antragstellung mindestens einen Monat arbeitsunfähig gewesen sein.

2. Zustimmung des Arbeitgebers

Nachdem das Formular von mir und meinem Patienten ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss der Patient die Zustimmung bei seinem Arbeitgeber einholen.

Der Arbeitgeber gibt seine Zustimmung, indem er das Formular unterschreibt.


3. Antrag an die CNS zur Genehmigung senden

Sobald das Formular von mir, meinem Patienten und dem Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben wurde, kann der Antrag auf Genehmigung vom Patienten per Post an die CNS gesendet werden (ohne Briefmarke aus Luxemburg):

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg

Bevor der Patient mit der progressiven Arbeitsaufnahme beginnen kann, muss er die Genehmigung vorher von der CNS erhalten haben, nach einer befürwortenden Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit. Die CNS teilt dem Patienten und dem Arbeitgeber die Entscheidung so schnell wie möglich schriftlich mit.

Wenn eine der drei Parteien den Antrag ablehnt, ist der Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme nicht zulässig.

Soll während der Maßnahme zusätzlich zum Standardformular ein ärztliches Attest erstellt werden?

Ja, während der gesamten Dauer der Arbeitswiederaufnahme-Maßnahme muss ein ärztliches Attest über die Vollzeit-Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden, und der Patient gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht als arbeitsunfähig.

Es ist nicht erforderlich, ein neues Attest auszustellen, wenn mein Patient während der Maßnahme nicht arbeiten kann.

Jedoch beendet jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit die Maßnahme, wie z. B. ein gesetzlicher Urlaub oder eine vorzeitige Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit (100 % der normalen Arbeitszeit gemäß Arbeitsvertrag).

Wie viel Prozent kann oder soll mein Patient während der Maßnahme arbeiten?

Die Maßnahme sieht keine festen Prozentsätze vor. Mein Patient kann daher seine Arbeitswiederaufnahme allmählich an seinen Gesundheitszustand anpassen, um eine Besserung zu fördern. Es liegt am Patienten, entsprechend seinen Bedürfnissen zu entscheiden, wie viele Stunden er arbeiten kann, und dies mit seinem Arbeitgeber zu besprechen. Sobald der Patient wieder Vollzeit arbeiten kann (gemäß seinem Arbeitsvertrag), endet die Maßnahme.

Gelten während der Maßnahme die Ausgangsregelungen bei Arbeitsunfähigkeit?

Nein, die Ausgangsreglung für Kranke gilt während der Maßnahme nicht.

Eine vorherige Genehmigung der CNS für eine Auslandüberweisung ist in folgenden Situationen obligatorisch:

  • Der Patient muss voraussichtlich für geplante Behandlungen mindestens eine Nacht in einer Krankenhauseinrichtung im Ausland verbringen.
  • Der Patient muss während seines Aufenthalts hochspezialisierte und teure Infrastrukturen in Anspruch nehmen, wie nationale Kompetenzzentren, nationale Dienste und spezialisierte Einrichtungen für Rehabilitation, Rekonvaleszenz und Thermalkuren.
  • der Patient muss auf hochspezialisierte und teure medizinische Ausrüstungen und Geräte zurückgreifen, die auf nationaler Krankenhausebene festgelegt sind.

In diesen Fällen stelle ich einen Antrag auf vorherige Genehmigung der Auslandüberweisung für meinen Patienten.

Jede Genehmigung muss lange vor Beginn der geplanten Behandlung bei der CNS beantragt werden. Dies geschieht mit dem Formular „Antrag auf vorherige Genehmigung einer Auslandüberweisung“, das von Ihnen auszufüllen ist.

Der Antrag ist gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 der Satzung der CNS auszufüllen. So ist es u. a. wichtig, dass ich den ICD10-Code angeben muss, den ich unter diesem Link nachschlagen kann.

Der Antrag kann dann per Post, Fax oder E-Mail bei der CNS eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Versicherte Geplante Behandlungen im Ausland.

Für eine effiziente Bearbeitung des Antrags auf vorherige Genehmigung einer Auslandüberweisung ist es wichtig:

  • dass die entsprechenden Anträge fristgerecht an die CNS übermittelt werden. Der Antrag und die entsprechende Genehmigung der CNS müssen vor Beginn der Bearbeitung im Zusammenhang mit der Auslandüberweisung gestellt werden;
  • dass das für die Auslandüberweisung erforderliche Transportmittel auf dem Standardformular des Antrags ordnungsgemäß angegeben wird.

Ab dem 1. August 2019 sind die Begriffe „Verschreibung“ oder „ärztliche Verordnung“ für einen Antrag auf bildgebende Untersuchung nicht mehr anwendbar, da die Entscheidung über die Exposition in der Verantwortung des durchführenden Arztes liegt, der die Exposition insbesondere anordnen muss, wenn er sie für gerechtfertigt hält, oder sie andernfalls ändern oder ablehnen muss.

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