Direkte Sofortzahlung (PID)
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die direkte Sofortzahlung (Paiement immédiat direct-PID) nun für Sie verfügbar ist!
Dank dieses Service können Sie in nur wenigen Sekunden den Betrag erhalten, den die Krankenversicherung für die Leistungen Ihrer Patienten übernimmt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur direkten Sofortzahlung.
News – Februar 2025
Die bestehende Liste der DSD-Leistungen, die im PID-System enthalten sind (siehe Artikel 4 der Nomenklatur), wurde erweitert (kursiv gedruckte Leistungen) und sieht seit dem 1. Februar 2025 wie folgt aus: DP47, DS18, DS19, DS24, DS26, DS27, DS33, DS34, DS35, DS36, DS41, DS42, DS43, DS44, DS45, DS47, DS50, DS69, DS70, DN50, DP1, DP2, DP3, DP4, DP40, DP50, DS 53.
Für DSD-Leistungen müssen Sie in Ihrer Software unbedingt den von Ihnen in Rechnung gestellten Tarif angeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Allgemeine Fragen zum PID
- Software und Hersteller
- Zahlungen und Entschädigung
- Kontakt
- So aktivieren Sie die MySecu.lu-Webservices
Was ist PID konkret?
Die direkte Sofortzahlung (Paiement immédiat direct-PID) bietet dem Arzt die Möglichkeit, den von der Krankenversicherung gedeckten Teil des Betrags direkt von der CNS zu erhalten. Die Überweisung der CNS erfolgt in Echtzeit, sodass der Arzt den entsprechenden Betrag innerhalb weniger Sekunden auf seinem Bankkonto erhält.
Für die wenigen Banken in Luxemburg, die die Echtzeitüberweisung noch nicht eingeführt haben, erfolgt die Überweisung innerhalb von 48 Stunden (siehe Frage und Antwort unter dem Tab Zahlungen und Entschädigung: Wann wird die Zahlung von der CNS veranlasst? ).
Jegliche vom Patienten zu tragende Kosten werden direkt von diesem beglichen.
Gilt der PID nur für CNS-Versicherte?
Der PID gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg kranken- und mutterschaftsversichert sind (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL). Die Kostenübernahme erfolgt durch die CNS.
Was ist mit anderen Möglichkeiten der Erstattung/Kostenübernahme?
Der PID soll eine bestehende Kostenübernahme nicht ersetzen. Er ergänzt die anderen Arten der Kostenübernahme. Die klassische und beschleunigte Erstattung bestehen also weiterhin, insbesondere:
- wenn der Arzt (technisch) noch nicht für den PID bereit ist;
- wenn Anrufe bei PID-Diensten fehlschlagen;
- wenn der Patient den PID nicht nutzen möchte;
- bei Uneinigkeit mit dem Tarif der CNS (Arzt und/oder Patient).
Mit anderen Worten: Jede Rechnung, deren Kosten vom Versicherten (oder einem Dritten) vorfinanziert wurden, kann der CNS zur Erstattung vorgelegt werden.
Kann ein Versicherter weiterhin Rechnungen an die CNS senden und werden dem Versicherten die Kosten auf die gleiche Weise erstattet wie bei der PID-Kostenübernahme?
Ja, jede Rechnung, deren Kosten der Versicherte (oder ein Dritter) vorgestreckt hat, kann der CNS zur Erstattung vorgelegt werden.
Welche Leistungen können ÄRZTE über PID abrechnen? Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nomenklatur der Ärzte
Ab dem 19. März 2024 können Ärzte alle Leistungen der Nomenklatur der Ärzte im Rahmen des PID in Anspruch nehmen, mit derzeit folgenden wenigen Ausnahmen:
- Leistungen, die nicht in der Nomenklatur der Ärzte oder im Abkommen CNS-AMMD aufgeführt sind
- Medizinische Leistungen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherung erbracht werden
- Leistungen, die einer Person in Rechnung gestellt werden, die den sozialen Drittzahler in Anspruch nimmt
- Leistungen, die der ACM oder APCM unterliegen
- Stationäre Krankenhausbehandlungen oder Behandlungen in einer Tagesklinik
- Medizinische Pauschalen für die Betreuung in der psychiatrischen Tagesklinik (J1 bis J4)
- Zeit- und Kilometergeldleistungen im Rahmen des Nachtdienstes in der Allgemeinmedizin (K2)
- Medizinische Pauschalen für Behandlungen im Nationalen Zentrum für funktionale Readaptation-Rehazenter (J9 und F43)
- Leistungen im Zusammenhang mit der multidisziplinären Krebskonferenz (P1 bis P3)
- Leistung im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms (E20, 8V53)
- Sprechstunden, Untersuchungen und Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs (PDOCCR) (E30, E31, E32, 1G91 bis 1G96)
- Strahlentherapie (Leistungen, deren Code mit KNQ--, KPK--, KQD--, KQQ--, KZQ--, KRQ--, KRB-- beginnt)
- Berichte an den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (R4, R5, R6, R8, R9, R11, R12)
- Die folgenden anderen Leistungen: C46, FC45, MR03, R1, R20
- Im Allgemeinen Leistungen, die derzeit die manuelle Kontrolle durch einen Mitarbeiter der CNS erfordern (V101, V301, V401, V501, V601, V701, Leistungen für Patienten, die sich in einer Periode gemäß Artikel 8 der Satzung der CNS befinden, ...)
- Im Allgemeinen Leistungen, für deren Kostenübernahme die Vorlage eines Anhangs, einer Verschreibung usw. erforderlich ist.
Nomenklatur der Labore
Was die Nomenklatur der Leistungen und Dienste der medizinischen Analyselabore und Labore für klinische Biologie betrifft, können die Ärzte auch die Positionen über PID abrechnen, die sie in ihrer Arztpraxis durchführen können, nämlich:
- BC001, BC002, BC042, BC141, BC202, BC203, BC403, BC602, BD701, BG001, BG002, BG003, BG212, BH503, BH991, BH993, BH994, BH995, BH996.
Welche Leistungen können ZAHNÄRZTE über PID abrechnen? Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nomenklatur der Zahnärzte
Ab dem 19. März 2024 können Zahnärzte die Leistungen der Nomenklatur der Zahnärzte im Rahmen des PID nutzen, mit derzeit den folgenden Ausnahmen:
- Leistungen, die nicht in der Nomenklatur der Zahnärzte oder im Abkommen CNS-AMMD aufgeführt sind
- Medizinische Leistungen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherung erbracht werden
- Leistungen, die einer Person in Rechnung gestellt werden, die den sozialen Drittzahler in Anspruch nimmt
- Leistungen, die ACM oder APCM unterliegen
- Leistungen, die DSD unterliegen - mit Ausnahme der in Artikel 4 der Nomenklatur aufgeführten Leistungen (Rechnung gilt als Kostenvoranschlag)
- Stationäre Krankenhausbehandlung
- Knochenimplantate im Schädel- und Gesichtsbereich (DB95 bis DB98)
- Zahnprothese (DA11 bis DA75)
- Nicht abgeschlossene Behandlung für Zahnprothese (DA91 bis DA96)
- Kieferprothese (DB13 bis DB54)
- Nicht abgeschlossene Behandlung für Kieferprothese (DB91 bis DB93)
- Kieferorthopädie (DT10 bis DT62)
- Leistungen, die der Unfallversicherung vorbehalten sind (DW18 bis DW31)
- Die folgenden weiteren Leistungen: FD45, FD46
Hinweis - DSD
Der Klarheit halber sind hier die einzigen DSD-Leistungen aufgeführt, die im PID-System enthalten sind (siehe Artikel 4 der Nomenklatur: „Rechnung gilt als Kostenvoranschlag“):
DP47, DS18, DS19, DS24, DS26, DS27, DS33, DS34, DS35, DS36, DS41, DS42, DS43, DS44, DS45, DS47, DS50, DS69, DS70, DN50, DP1, DP2, DP3, DP4, DP40, DP50, DS53.
Wie muss ich im Rahmen des PID persönliche Ansprüche (CP) verrechnen?
Persönliche Ansprüche sind über Ihre Software zusammen mit den anderen Leistungen, die Sie Ihren Patienten erbracht haben, zu berechnen.
Sie müssen klar angeben, welchen persönlichen Anspruch Sie Ihrem Patienten in Rechnung stellen: CP1 bis CP7 für Ärzte, CP1 bis CP8 für Zahnärzte. Es reicht nicht aus, „CP“ anzugeben, ohne die Art des persönlichen Anspruchs zu identifizieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Persönliche Ansprüche“.
Zur Erinnerung: Persönliche Ansprüche werden nicht von der Krankenversicherung übernommen, sondern gehen vollständig zu Lasten des Versicherten.
Wie muss ich im Rahmen des PID die DSD-Leistungen (Überschreitung nach Kostenvoranschlag) verrechnen?
Für die DSD-Leistungen ist es zwingend erforderlich, dass Sie in Ihrer Software den Tarif angeben, den Sie in Rechnung stellen.
Die bestehende Liste der DSD-Leistungen, die im PID-System enthalten sind (siehe Artikel 4 der Nomenklatur), wurde erweitert (kursiv gedruckte Leistungen) und sieht seit dem 1. Februar 2025 wie folgt aus:
- DP47, DS18, DS19, DS24, DS26, DS27, DS33, DS34, DS35, DS36, DS41, DS42, DS43, DS44, DS45, DS47, DS50, DS69, DS70, DN50, DP1, DP2, DP3, DP4, DP40, DP50, DS 53.
Ist es möglich, den PID an einem anderen Datum abzuwickeln?
Ja, es ist jetzt möglich, den PID auf ein früheres Datum zu verschieben. Das gewählte Datum kann nicht in der Zukunft liegen.
Welche Softwarehersteller sind von der Agence eSanté zertifiziert?
Nachfolgend finden Sie den Link zur Liste der von der Agence eSanté zertifizierten Softwarehersteller.
Muss ich die Kosten für die Aktualisierung meiner Software durch den Softwarehersteller tragen?
Nach der Installation sendet Ihr Softwarehersteller einen Lieferschein sowie eine vom Arzt unterzeichnete Schulungsbescheinigung direkt an die Agence eSanté, ohne dass Sie eine Rechnung erhalten.
Die Kosten für die Aktualisierung und Wartung Ihrer Software werden durch den Vertrag geregelt, der Sie an Ihren Softwarehersteller bindet, und sind unabhängig von der Finanzierung von 625 € inkl. MwSt., die Ihrem Softwarehersteller gewährt wird, der die Verbindung herstellt (siehe unten).
Die Agence eSanté und die CNS beteiligen sich an den Kosten für die Installation und Aktivierung des RA-Dienstes oder alternativ des PID-Dienstes mit einer Pauschale von 625 € pro Installation, die direkt an den Softwarehersteller gezahlt wird, wenn er die festgelegten Bedingungen einhält. Der angeschlossene Arzt kann dem Softwarehersteller nur eine einzige Zahlung gewähren.
Muss ich bei der Nutzung der Kostenübernahme durch PID ein Dokument auf Papier ausdrucken? Welche Dokumente werden meinem Patienten ausgehändigt?
Sie müssen lediglich eine Quittung gemäß dem vorgesehenen Modell ausdrucken. Im Rahmen der PID muss keine Rechnung für den Versicherten ausgedruckt werden.
Nach der PID-Kostenübernahme erhält der Versicherte von der CNS:
- entweder eine Aufstellung der direkten Sofortzahlung, die nach jeder Sprechstunde direkt in seinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu hinterlegt wird, wenn der Versicherte dort die eDelivery-Funktion aktiviert hat,
- oder eine Aufstellung der erbrachten Leistungen im Rahmen der direkten Kostenübernahme PID, die einmal im Monat per Post verschickt wird, wenn der Versicherte die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu nicht aktiviert hat.
Wann wird die Zahlung von der CNS veranlasst?
In Bezug auf den PID: Welche Maßnahme(n) berechtigen zu einer trimestriellen Entschädigung der digitalen Kosten für den Arzt?
Damit der Arzt im Rahmen des PID Anspruch auf eine Entschädigung* hat, muss der gesamte PID-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden, d. h. der Arzt muss eine Simulation an die Regel-Engine der CNS übermitteln, die zur Kostenübernahme durch die CNS über den PID führt. Die Entschädigung wird automatisch gezahlt, der Arzt muss keinen speziellen Antrag stellen.
Die Entschädigung wird auf der Grundlage eines Tarifs von derzeit 0,44 EUR (44 Cent) zzgl. MwSt. pro tatsächlicher PID-Transaktion berechnet.
* Gemäß Artikel 110 des Abkommens zwischen der nationalen Gesundheitskasse und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte, für Ärzte; und gemäß Artikel 111 des Abkommens zwischen der nationalen Gesundheitskasse und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte, für Zahnärzte.
Was sind die notwendigen Bedingungen, damit die Bezahlung möglichst reibungslos abläuft und der finanzielle Aufwand für den Arzt möglichst gering ist?
- Dank des PID erfolgt die Abrechnung des gesetzlichen Anteils direkt über die CNS. Die CNS hat sich zudem so ausgerüstet, dass sie mit den meisten Banken des Landes wie BCEE, BGL, BIL, ING usw. rund um die Uhr Echtzeitüberweisungen im SEPA-Format in Sekundenschnelle durchführen kann, ohne zusätzlichen Aufwand oder Kosten für den Arzt. Weitere Banken werden in Kürze folgen.
- Verwenden Sie einen Softwarehersteller und eine Treuhandgesellschaft mit kommunikationsfähiger Software, die einen Zahlungsabgleich ermöglicht.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Treuhänder Ihnen ein Modell mit Pauschaltarif (oder ähnlichem) und kein Modell mit Zeilenpreis anbietet.
An wen kann ich mich als Arzt bei fachlichen Fragen zum PID wenden?
Wenn Sie auf dieser Seite keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse, die speziell für Fragen im Zusammenhang mit PID eingerichtet wurde:
Diese Adresse ist zu verwenden, wenn sich Ihre Anfrage auf eine Auskunftsanfrage zu PID bezieht, die weder mit einem technischen Problem noch mit einer Beanstandung der Rückmeldung der Simulation zusammenhängt.
An wen kann ich mich als Arzt bei technischen Problemen wenden?
Wenn Sie als Arzt auf technische Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Softwarehersteller und stellen Sie ihm so viele Informationen wie möglich über das technische Problem zur Verfügung:
- Identifizieren Sie den betroffenen Schritt im PID-Ablauf.
- Sammeln Sie Screenshots, Protokolle (Logs) oder genaue Zeitstempel.
- usw.
Wie aktiviere ich die MySecu.lu-Webdienste?
Ihr Softwarehersteller hat Ihre Software aktualisiert, um den Betrieb des PID zu ermöglichen.
Sie müssen auch die Webdienste auf mySecu.lu aktivieren (ein Vorgang, der nur einmal durchgeführt werden muss). Diese Aktivierung erfolgt in wenigen einfachen Schritten. Sobald sie abgeschlossen ist, können Sie auf den PID zugreifen und ihn nutzen.
Hier ist eine kleine Anleitung. Ich klicke auf das Symbol „Vergrößern“ unten links oder ich klicke auf diesen Link, um die Präsentation in einem neuen Tab meines Browsers zu öffnen (nur in Französisch verfügbar).
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