Apotheker
Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
Um in Luxemburg als Apotheker tätig zu sein, muss ich eine vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellte Berufsausübungsgenehmigung einholen.
Gemäß den Gesetzen, die die vertragliche Bindung von Apothekern mit einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Apotheke vorsehen, erteilt mir die CNS einen Apotheker-Code.
Das bedeutet, dass das Abkommen zwischen der CNS und dem luxemburgischen Apothekerverband für mich gilt, wenn ich eine öffentlich zugängliche Apotheke in Luxemburg betreibe.
Dokumente, die an die CNS zu senden sind
Ich beantrage meinen Apothekercode, indem ich einen vollständigen Antrag bei der CNS einreiche, zusammen mit den folgenden erforderlichen Belegen:
- Die ministerielle Genehmigung für die Konzession
- Die von der Gesundheitsbehörde ausgestellte Bescheinigung über die erste Nutzung der Konzession, wenn es sich um die Einrichtung einer neuen Konzession handelt
- Der Antrag auf Befreiung von der Abgabe bei der Einrichtung einer neuen Konzession
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Apotheker-Diploms
- Name und Kontaktdaten des Softwareherstellers des Apothekers, der von der Agence eSanté ordnungsgemäß zugelassen sein muss
- Datum des Tätigkeitsbeginns
- Bankidentitätsnachweis
- Kopie der Leistung bei der Übernahme einer privaten Konzession
- Teilnahmebescheinigung für eine theoretische und praktische Schulung „Kompressionsstrümpfe“
- Den ordnungsgemäß unterzeichneten „Rahmenvertrag für Dienstleistungen der Plattform mySecu“(contrat-cadre Services de la Plateforme mySecu)
Elektronischer Datenaustausch
- Allgemeines
- Server-Zugang
- Dokumente und Formulare
In einigen Abkommen zwischen der CNS und verschiedenen Gesundheitsfachkräften ist die Organisation der Verwaltung, Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Physiotherapeuten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe andere als Ärzte und Zahnärzte ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.
Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Anfragedateien abzulegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:
- sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den CNS-Server zuzugreifen
- in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die dem Lastenheft entsprechen, das Teil des Abkommens ist, und die Rücksendedateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.
Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den CNS-Server zugreifen zu können, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.
Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) zu konsultieren.
Gesetzgebung im Fokus
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