Orthopädisten-Schuhmacher-Bandagisten
Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
Als von der CNS zugelassener Leistungserbringer erhalte ich einen Leistungserbringer-Code, der dann auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen meiner Beziehungen zur Krankenversicherung verwendet werden.
L’agrément est subordonné à la condition de la continuation de l’autorisation d’établissement telle que celle-ci avait été soumise à la Caisse nationale de santé.
La CNS vous rends particulièrement attentif au fait que les fournitures sont soumises éventuellement à une autorisation préalable et à des délais de renouvellement. Pour des fournitures où une autorisation préalable par le Contrôle médical de la sécurité sociale est requise, il y a lieu de solliciter cette autorisation d’après les dispositions des articles 17 et 18 des statuts. Avant la délivrance des fournitures, les fournisseurs sont obligés d’informer les personnes protégées si les fournitures demandées sont soumises à des conditions particulières de prise en charge dans les statuts.
Antrag auf einen Leistungserbringer-Code
Folgende Dokumente sind vom Orthopädisten-Schuhmacher-Bandagist, der den Leistungserbringer-Code beantragt, vorzulegen:
- die "Fiche de renseignement sur l'établissement au Luxembourg"
- eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
- eine Kopie der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums
- eine Kopie der Eintragung in das Handwerksregister
- eine Kopie der Gesellschaftssatzung, wenn es sich nicht um eine Personengesellschaft handelt
- einen Bankidentitätsnachweis (RIB)
Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.
Elektronischer Datenaustausch
- Allgemeines
- Server-Zugang
- Dokumente und Formulare
In einigen Abkommen zwischen der CNS und verschiedenen Gesundheitsfachkräften ist die Organisation der Verwaltung, Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dazu gehören insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Physiotherapeuten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe andere als Ärzte und Zahnärzte ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.
Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Antragsdateien zu hinterlegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:
- sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den CNS-Server zuzugreifen
- in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die den im Abkommen festgelegten Lastenheft entsprechen, und die Antwortdateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.
Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den CNS-Server zuzugreifen, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.
Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) zu konsultieren.
Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bei Fragen zur Kostenübernahme meiner Dienstleistungen durch die CNS wende ich mich bitte an: pharmacien@secu.lu
Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update
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