Elektronische Krankmeldung

Als Arzt wird die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bald ein vollständig digitaler Prozess sein, der auf intuitiven Verwaltungsabläufen für alle Beteiligten (d. h. Ärzte, Versicherte und Arbeitgeber) basiert, sodass Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.

Auf dieser Seite wird erklärt, wie der Prozess der Ausstellung elektronischer Krankmeldungen funktionieren wird.

Digitalisierung von Krankmeldungen

Krankmeldungen werden demnächst vollständig in elektronischer Form verfügbar sein. Sobald Ihr Softwarehersteller die Einführung abgeschlossen hat, können Sie elektronische Krankmeldungen direkt über Ihre Software ausstellen.

Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Schritte und wichtige Informationen.

Erforderliche Schritte

Wie kann ich elektronische Krankmeldungen ausstellen?

Kurz gesagt:

  1. Ich wende mich an meinen Softwarehersteller, um ein Update für meine Software zu erhalten.
  2. Ich stelle die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über meine Software aus.
  3. Ich stelle die Bescheinigung dem Patienten in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu zur Verfügung.

Wie funktioniert das?

In Kürze können Sie Ihren Softwarehersteller fragen, ob er bereit ist, das System in Ihrer Software zu implementieren. Sie erstellen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Ihrer Software mit einer Ausfüllhilfe und einer integrierten elektronischen Signatur. Sie können Ihr Tool personalisieren, indem Sie Favoriten in den Diagnosecodes erstellen.

Wenn der Hersteller noch nicht bereit ist, steht eine Notfalllösung über eine eConnecteur-Schnittstelle zur Verfügung, die grundlegende Bildschirme bereitstellt, über die medizinisches Fachpersonal die Bescheinigungen direkt eingeben kann. Dies ist ohne Praxissoftware möglich, ersetzt jedoch nicht die Software.

Patienten können in ihrem MyGuichet.lu-Bereich auf ihre Bescheinigungen zugreifen und diese elektronisch versenden, oder Sie können sie auf Wunsch des Patienten ausdrucken und in dreifacher Ausfertigung unterschreiben.

In jedem Fall werden die strukturierten Daten an das Informationssystem der Sozialversicherung übermittelt.

Was sind die Vorteile?

  • Speicherung der Daten in einer sicheren Umgebung.
  • Vereinfachte Verwaltung: Das System wird von Ihrem Softwarehersteller vollständig in Ihre Software integriert und verfügt über eine Ausfüllhilfe.
  • Weniger Papierkram (wenn der Versicherte seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu nutzt).
  • Verhinderung von Betrug und Fälschungen.
Ich klicke hier, um detaillierte Informationen zur digitalen Übertragung zu erhalten.

Die Schritte, die mein Patient befolgen muss, um seine Arbeitsunfähigkeit zu melden

Sobald Sie die Krankmeldung in Ihrer Software erstellt haben, kann Ihr Patient diese an die CNS und seinen Arbeitgeber senden, sofern dieser den professionellen Bereich auf MyGuichet.lu nutzt.

Durch die Erfassung strukturierter und standardisierter Daten in einer sicheren Umgebung und/oder Echtheitsprüfungen über „GouvCheck” wird das Fälschungsrisiko für die CNS und den Arbeitgeber direkt an der Quelle beseitigt.

1. Meldung an die CNS

OPTION A: Einreichung über MyGuichet.lu

Der Versicherte erhält eine E-Mail-Benachrichtigung, dass eine elektronische Krankmeldung in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Er entscheidet sich, sie an seine Krankenkasse zu senden:

  1. Systematische digitale Übermittlung jeder Krankmeldung
  2. Individuelle digitale Übermittlung pro Krankmeldung

Der Versicherte erhält eine Empfangsbestätigung von der CNS.

Kein Papier mehr, kein Postversand mehr!

OPTION B: Versand per Post

Wenn Ihr Patient seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu nicht aktiviert hat oder wenn sein Arbeitgeber keinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu hat, können Sie die ärztliche Bescheinigung kostenlos auf Papier ausdrucken.

Ihr Patient kann die Bescheinigung dann per Post an seine Krankenkasse schicken.

2. Meldung an den Arbeitgeber

Arbeitgeber können die Bescheinigungen ihrer Mitarbeiter bald wie folgt erhalten:

  • Elektronisch über ihren professionellen Bereich auf MyGuichet.lu;
  • Im gesicherten PDF-Format (mit GouvCheck), digital, per Post oder persönlich zugestellt.
Option A: Elektronischer Empfang im beruflichen Bereich des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber den Bereich „Vergütung und Arbeitsunfähigkeit” in seinem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aktiviert hat, sendet Ihr Patient die Bescheinigung elektronisch über MyGuichet.lu. Ihr Patient erhält eine Übermittlungsbestätigung, mit der er das Datum und die Uhrzeit nachweisen kann, zu denen er die Bescheinigung an seinen Arbeitgeber gesendet hat.

Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung gelesen hat, erhält der Patient eine Lesebestätigung. Bleibt die Bescheinigung „ungelesen”, muss der Patient ein anderes Übermittlungsmittel verwenden, um die Fristen für die Meldung von Arbeitsunfähigkeiten einzuhalten.

Derzeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit diese Option möglich ist:

  • Als in Luxemburg ansässiger Arzt müssen Sie die aktualisierte Version Ihrer Software verwenden, die elektronische Krankmeldungen unterstützt.
  • Der Arbeitgeber Ihres Patienten muss den Bereich „Vergütung und Arbeitsunfähigkeit” in seinem professionellen Bereich auf MyGuichet.lu aktivieren und nutzen.
  • Ihr Patient muss seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu aktivieren und nutzen.
Option B: Empfang der PDF-Datei mit GouvCheck

Ihr Patient sendet Abschnitt 2 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der „GouvCheck”-Zertifizierung entweder elektronisch, per Post oder persönlich an seinen Arbeitgeber.

Option C: Empfang per Post

Ihr Patient sendet Abschnitt 2 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an seinen Arbeitgeber. Dieser Abschnitt muss von Ihnen, dem Arzt, ausgedruckt und unterschrieben werden.

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