Elektronische Krankmeldung

Als Arzt wird die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bald ein vollständig digitaler Prozess sein, der auf intuitiven Verwaltungsabläufen für alle Beteiligten (d. h. Ärzte, Versicherte und Arbeitgeber) basiert, sodass Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.

Auf dieser Seite wird erklärt, wie der Prozess der Ausstellung elektronischer Krankmeldungen funktioniert.

Digitalisierung von Krankmeldungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden demnächst vollständig in elektronischer Form verfügbar sein. Sobald Ihr Softwarehersteller die Installation vorgenommen hat, können Sie elektronische Krankmeldungen direkt über Ihre Software erstellen.

Nachstehend finden Sie die erforderlichen Schritte und wichtige Informationen.

Erforderliche Schritte

Wie kann ich elektronische Krankmeldungen ausstellen?

Kurz gesagt:

  1. Ich kontaktiere meinen Softwarehersteller, um ein Update für meine Software zu erhalten.
  2. Ich erstelle die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über meine Software.
  3. Die Bescheinigung wird dem Patienten automatisch in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert das?

In Kürze können Sie Ihren Softwarehersteller fragen, ob er bereit ist, das System in Ihrer Software zu implementieren. Sie erstellen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Ihrer Software mit einer Ausfüllhilfe und einer integrierten elektronischen Signatur. Sie können Ihr Tool personalisieren, indem Sie Favoriten in den Diagnosecodes erstellen.

Patienten können ihre Bescheinigungen in ihrem MyGuichet.lu-Bereich einsehen und elektronisch an die CNS und ihren Arbeitgeber senden, oder Sie können sie auf Wunsch des Patienten ausdrucken und in dreifacher Ausfertigung unterschreiben.

In jedem Fall werden die strukturierten Daten an das Informationssystem der Sozialversicherung übermittelt.

Was sind die Vorteile?

  • Zeitersparnis und vereinfachte Verwaltung: Das System wird von Ihrem Softwarehersteller vollständig in Ihre Software integriert und verfügt über eine Ausfüllhilfe.
  • Reduzierung des Papieraufwands (wenn der Versicherte seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu nutzt).
  • Speicherung der Daten der Bescheinigungen in einer authentifizierten und sicheren Umgebung.
  • Sicherung der Bescheinigung gegen jegliche Veränderung der Daten.
Ich klicke hier, um detaillierte Informationen zur digitalen Übertragung zu erhalten.

Die Schritte, die mein Patient befolgen muss, um seine Arbeitsunfähigkeit zu melden

Sobald Sie die Krankmeldung in Ihrer Software erstellt haben, kann Ihr Patient diese an die CNS und seinen Arbeitgeber senden, sofern dieser den professionellen Bereich auf MyGuichet.lu nutzt.

Durch die Erfassung strukturierter und standardisierter Daten in einer sicheren Umgebung und/oder Echtheitsprüfungen über „GouvCheck” wird das Fälschungsrisiko für die CNS und den Arbeitgeber direkt an der Quelle beseitigt.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet dieselben Garantien wie die derzeitige Bescheinigung, mit zusätzlichen Vorteilen hinsichtlich des rechtlichen Schutzes vor Entlassung (gemäß dem Arbeitsgesetzbuch).

1. Meldung an die CNS

OPTION A: Einreichung über MyGuichet.lu

Der Versicherte erhält eine E-Mail-Benachrichtigung, dass eine elektronische Krankmeldung in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Er entscheidet sich, sie an seine Krankenkasse zu senden:

  • Entweder systematische digitale Übermittlung jeder Krankmeldung;
  • Oder individuelle digitale Übermittlung pro Krankmeldung.

Der Versicherte erhält eine Empfangsbestätigung von der CNS.

Kein Papier mehr, kein Postversand mehr!

OPTION B: Versand per Post

Wenn Ihr Patient seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu nicht aktiviert hat oder wenn sein Arbeitgeber keinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu hat, können Sie die ärztliche Bescheinigung kostenlos auf Papier ausdrucken.

Ihr Patient kann die Bescheinigung dann per Post an seine Krankenkasse schicken.

2. Meldung an den Arbeitgeber

Arbeitgeber können die Bescheinigungen ihrer Mitarbeiter bald wie folgt erhalten:

  • Entweder elektronisch über ihren professionellen Bereich auf MyGuichet.lu;
  • Oder im gesicherten PDF-Format (mit GouvCheck), digital, per Post oder persönlich zugestellt.
Option A: Elektronischer Empfang im beruflichen Bereich des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber den Bereich „Vergütung und Arbeitsunfähigkeit” in seinem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aktiviert hat, sendet Ihr Patient die Bescheinigung elektronisch über MyGuichet.lu. Ihr Patient erhält eine Übermittlungsbestätigung, mit der er das Datum und die Uhrzeit nachweisen kann, zu denen er die Bescheinigung an seinen Arbeitgeber gesendet hat.

Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung gelesen hat, erhält der Patient eine Lesebestätigung. Bleibt die Bescheinigung „ungelesen”, muss der Patient ein anderes Übermittlungsmittel verwenden, um die Fristen für die Meldung von Arbeitsunfähigkeiten einzuhalten.

Derzeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit diese Option möglich ist:

  • Als in Luxemburg ansässiger Arzt müssen Sie die aktualisierte Version Ihrer Software verwenden, die elektronische Krankmeldungen unterstützt.
  • Der Arbeitgeber Ihres Patienten muss den Bereich „Vergütung und Arbeitsunfähigkeit” in seinem professionellen Bereich auf MyGuichet.lu aktivieren und nutzen.
  • Ihr Patient muss seinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu aktivieren und nutzen.
Option B: Empfang der PDF-Datei mit GouvCheck

Ihr Patient sendet Teil 2 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der offiziellen „GouvCheck”-Zertifizierung entweder elektronisch, per Post oder persönlich an seinen Arbeitgeber.

Wozu dient GouvCheck?

Mit GouvCheck kann die Echtheit eines in Luxemburg ausgestellten amtlichen Dokuments dank eines in das Dokument integrierten QR-Codes kostenlos und in Echtzeit überprüft werden.

Mit einem Tablet oder Smartphone kann jeder die Echtheit eines amtlichen Dokuments mit einem GouvCheck-QR-Code überprüfen.

Ich informiere mich hier über GouvCheck
Option C: Empfang per Post

Ihr Patient sendet Teil 2 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an seinen Arbeitgeber. Dieser Teil muss von Ihnen, dem Arzt, ausgedruckt und unterschrieben werden.

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