Laboratorien
Willkommen auf der Seite für Labore!
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um die Verwaltung von Labordienstleistungen zu erleichtern und die bei den Sozialversicherungsträgern durchzuführenden Vorgänge zu verstehen.
Alles, was man wissen sollte
- Elektronischer Datenaustausch
- Zugangsanfrage-mysecu-Bereich Leistungserbringer
- Genehmigung
- Rechnungsstellung
- Verschreibungen
- Übermittlung von Analysen
- Allgemeines
- Server-Zugang
- Dokumente und Formulare
In einigen Abkommen zwischen der CNS und verschiedenen Gesundheitsfachkräften ist die Organisation der Verwaltung, Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dazu gehören insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Physiotherapeuten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe andere als Ärzte und Zahnärzte ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.
Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Antragsdateien zu hinterlegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:
- sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den CNS-Server zuzugreifen
- in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die den im Abkommen festgelegten Lastenheft entsprechen, und die Antwortdateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.
Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den CNS-Server zuzugreifen, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.
Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ (Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) zu konsultieren.
- Allgemeines
- Formular
Der Bereich mySecu.lu ist die neue Webplattform der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS), die es den Institutionen der Sozialversicherung (Institutions de la Sécurité Sociale-ISS) ermöglicht, eine Reihe von Dienstleistungen über das Internet anzubieten. Die dargestellten Daten sind sensibler Natur. Aus diesem Grund ist der Zugang zu mySecu.lu durch eine starke Authentifizierung (LuxTrust) geschützt. Der Benutzer benötigt ein LuxTrust-Zertifikat und eine von der ISS ausgestellte Berechtigung, um auf die angezeigten Informationen zugreifen zu können.
Der Bereich für Leistungserbringer ist den Leistungserbringern im Gesundheitswesen vorbehalten, die dort auf Informationen der Krankenkassen (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) zugreifen.
- Allgemeines
- Anfragenverwaltung
- Formulare
Die CNS stellt dem Labor die elektronische Datei zur Verfügung, die der Beschreibung des Layout der Genehmigungsdatei (.xsd) entspricht. Die obligatorischen Bereiche und Daten sind im Lastenheft in Anhang X beschrieben. Die auf der Website der CNS veröffentlichten Formate und Strukturen sind unbedingt zu verwenden. Jede technische Weiterentwicklung des Layouts wird dem Labor mitgeteilt, das über eine Frist von 3 Monaten verfügt, um sich daran anzupassen.
Im Rahmen einer Materialisierung des Genehmigungsantrags muss dieser gemäß dem in Anhang IX des Lastenhefts vorgesehenen Modell erstellt werden. Dieses Dokument ist auf der Website der CNS veröffentlicht.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 23 des zwischen der luxemburgischen Vereinigung der medizinischen Analyselabors (Fédération luxembourgeoise des Laboratoires d'analyses médicales) und der nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) abgeschlossenen Lastenhefts für standardisierte Dokumente und Formulare werden je nach angewandtem Genehmigungsverfahren folgende Kollektivcodes verwendet:
LDE0001 - ACM erforderlich
Eine Analyse, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz in Auftrag gegeben/durchgeführt wird und für die es keine offizielle Leistung in der luxemburgischen Nomenklatur der Leistungen medizinischer Analyselabors gibt, für die aber eine offizielle Leistung in der Nomenklatur der Analysen aufgeführt ist, deren Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in dem Land (EU, EWR oder Schweiz) erfolgt, in dem sie durchgeführt wird. In diesem Fall wird das Verfahren gemäß Artikel 22 des Abkommens angewendet. In Absatz 2 heißt es:
Lorsque l’analyse a été transmise et effectuée dans un laboratoire situé en dehors du Grand-Duché de Luxembourg, mais dans un pays de l’UE, de l’EEE ou en Suisse et qu’un tarif y relatif n’est pas prévu par la nomenclature des actes et services des laboratoires d’analyses médicales et de biologie clinique au Luxembourg, elle est facturée par le laboratoire transmetteur conformément au tarif officiel opposable à l’assurance maladie légale dans l’Etat dans lequel l’analyse a été effectuée, à condition qu’elle tombe dans le champ d’application matériel de l’assurance maladie au Luxembourg, et que le Contrôle médical de la sécurité sociale ait donné son accord pour la prise en charge.
LEE0001 - ACM erforderlich
Außergewöhnliche Analyse, die weder in der luxemburgischen Nomenklatur der Leistungen medizinischer Analyselabore noch in der Nomenklatur der Analysen, deren Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in dem Land (EU, EWR oder Schweiz), in dem sie durchgeführt wird, vorgesehen ist, aufgeführt ist. Es wird das Verfahren gemäß Artikel 19, Absatz 3 des Sozialversicherungsgesetzbuches angewandt.
LFE0001 - APCM erforderlich
Außergewöhnliche Analyse, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz durchgeführt wird und nicht in der Nomenklatur der Leistungen medizinischer Analyselabors aufgeführt ist. Es wird das Verfahren gemäß Artikel 20bis des Sozialversicherungsgesetzbuchs angewendet.
In Übereinstimmung mit Artikel 19, Absatz 3 und Artikel 20bis des Sozialversicherungsgesetzbuches, Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens zwischen der luxemburgischen Vereinigung der medizinischen Analyselabors und der nationalen Gesundheitskasse besagt:
A défaut d’un tarif officiel opposable à l’assurance maladie légale dans l’Etat membre dans lequel le laboratoire de collaboration est établi, mais que l’analyse tombe dans le champ d’application matériel de l’assurance maladie au Luxembourg, sans pour autant figurer dans la nomenclature des actes et services des laboratoires d’analyses médicales et de biologie clinique au Luxembourg, le remboursement par l’assurance maladie se fait sur base d’un tarif fixé par le Contrôle médical de la sécurité sociale assimilant la prestation exceptionnelle à une prestation de même importance. Il en est de même pour les analyses effectuées conformément aux conditions et modalités de la présente convention en dehors d’un pays de l’UE, de l’EEE ou de la Suisse.
LGE0001 - APCNS erforderlich
Versandkosten bei Übermittlung der Analyse außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz. - Es wird das Verfahren nach Artikel 22 des Abkommens angewendet. In Absatz 5 heißt es:
Dans les cas exceptionnels pour des analyses ne figurant pas dans la nomenclature des actes et services des laboratoires d’analyses de biologie médicale et ne pouvant pas être effectuées au Luxembourg ou dans un pays de l’UE, de l’EEE ou en Suisse, il est tenu compte des frais d’expédition exposés par le laboratoire transmetteur pour le transfert des prélèvements. La prise en charge des frais d’expédition est subordonnée à une autorisation préalable de la Caisse nationale de santé pour la transmission des analyses dans un pays en dehors de l’UE, de l’EEE et de la Suisse conformément à l’article 9 de la présente convention et à une justification des frais d’expédition par le laboratoire transmetteur.
Jede Analyse ist Gegenstand eines separaten Antrags.
Anträge auf Kostenübernahme für den Versand außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz werden auf demselben Antrag wie die entsprechende Analyse gestellt. Die Versandkosten werden durch einen Kostenvoranschlag des Spediteurs dokumentiert. Die Kostenübernahme für den Versand ist an die Kostenübernahme für die entsprechenden Analysen gebunden.
- Demande d'autorisation
- Autorisation - Fichier xsd
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- Allgemeines
- Formulare
- Dokumente
Die CNS stellt dem Labor die elektronische Datei zur Verfügung, die der Beschreibung des Layouts der Rechnungsdatei (.xsd) entspricht. Die obligatorischen Felder und Daten sind im Lastenheft in Anhang III beschrieben.
Die auf der CNS-Website veröffentlichten Formate und Strukturen sind unbedingt zu verwenden. Jede technische Weiterentwicklung des Layouts wird dem Labor mitgeteilt, das über eine Frist von drei Monaten verfügt, um sich daran anzupassen.
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- Allgemeines
- Formulare
Die CNS stellt dem Labor die elektronische Datei zur Verfügung, die der Beschreibung des Layouts der Verschreibungsdatei (.xsd) entspricht. Die obligatorischen Felder und Daten sind im Lastenheft in Anhang XI beschrieben.
Die auf der CNS-Website veröffentlichten Formate und Strukturen sind unbedingt zu verwenden. Jede technische Weiterentwicklung des Layouts wird dem Labor mitgeteilt, das über eine Frist von drei Monaten verfügt, um sich daran anzupassen.
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- Allgemeines
- Formulare
Wenn ein medizinisches Labor aus technischen und qualitativen Gründen nicht in der Lage ist, eine medizinische Analyse durchzuführen, übermittelt es die biologischen Proben zur Analyse und Auswertung an ein anderes medizinisches Labor in Luxemburg, einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Das Labor, das eine Analyse an ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Labor übermittelt, das keinen Identifikator (Leistungserbringer-Code) bei der CNS hat, meldet bei der CNS ein Kooperationslabor an, indem es das Standardformular verwendet.
Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen weist die CNS dem ausländischen Labor einen Code zu und teilt diesen Code den konventionierten Labors auf elektronischem Wege mit. Dieser Code wird vom übermittelnden Labor in die Rechnungsdatei eingegeben.
Die Kostenübernahme für die Übermittlung von Analysen an ein Labor in einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Nationale Gesundheitskasse nach Zustimmung des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit.
Gesetzgebung im Fokus
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