Podologe
Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat der CNS wird ein Leistungserbringer-Code vergeben, der anschließend auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen der Beziehungen zur Krankenversicherung verwendet werden.
Bedingungen für die Erteilung der Zulassung
Vorzulegende Unterlagen
- Die „Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg"
- Eine Kopie der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellten „Berufsausübungsgenehmigung“(autorisation d'exercer)
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ein Bankidentitätsnachweis
Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.
Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bei Fragen zum täglichen Austausch zwischen mir und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren kann ich mich an folgende Adresse wenden: pds.rbt.cns@secu.lu
Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update
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