Podologe

Vergabe eines Leistungserbringer-Codes

Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat der CNS wird ein Leistungserbringer-Code vergeben, der anschließend auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen der Beziehungen zur Krankenversicherung verwendet werden.

Bedingungen für die Erteilung der Zulassung

Vorzulegende Unterlagen

  • Die „Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg"
  • Eine Kopie der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellten „Berufsausübungsgenehmigung“(autorisation d'exercer)
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ein Bankidentitätsnachweis

Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Bei Fragen zum täglichen Austausch zwischen mir und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren kann ich mich an folgende Adresse wenden: pds.rbt.cns@secu.lu

Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update

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