Tabakabhängigkeit

Gut zu wissen

In den zwei Jahren nach seiner Einführung (2009-2011) verzeichnete das Programm zur Raucherentwöhnung eine Gesamterfolgsquote von 30 %.

Alles was man wissen sollte

Wie wird das Programm ablaufen?

Die Raucherentwöhnungskur sieht regelmäßige Sprechstunden über einen Zeitraum von 8 Monaten bei einem Arzt Ihrer Wahl vor.

Dies ist eine Gelegenheit, den Grad der Motivation, die zu nutzenden Stärken und die zu überwindenden Schwierigkeiten zu überprüfen. Um den Mangel auszugleichen, kann der Arzt Entwöhnungsmedikamente verschreiben und deren beste Verwendung angeben.

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Programms zur Raucherentwöhnung

Um die in diesem Programm vorgesehene Kostenübernahme in Anspruch nehmen zu können, muss man bei der nationalen Gesundheitskasse oder einer zuständigen öffentlichen Krankenkasse in Luxemburg versichert sein.

Bei der ersten Sprechstunde beim behandelnden Arzt unterschreibt man eine Einwilligung nach Aufklärung, um sich für das Programm zur Raucherentwöhnung anzumelden.

Wie wird das Programm übernommen?

Formalitäten für die vollständige Rückerstattung der Arzthonorare

  • Bei der ersten Sprechstunde

Um die Kostenübernahme von 100 % zu ermöglichen, muss der Arzt den Code E40 in Rechnung stellen.

Der Versicherte sendet die Rechnung an die CNS, um die Rückerstattung zu erhalten.

  • Bei der letzten Sprechstunde

Um die Kostenübernahme von 100 % zu ermöglichen, muss der Arzt bei der Sprechstunde im 8 Monat den Code E45 in Rechnung stellen, der für die Geltendmachung des Anspruchs auf Pauschalerstattung für Medikamente erforderlich ist.

Der Versicherte sendet die Rechnung, gegebenenfalls zusammen mit den Medikamentenrechnungen, zur Validierung an die Gesundheitsbehörde.

Die Akte wird dann zur Erstattung an die CNS weitergeleitet.

  • Die zwischenzeitlichen Sprechstunden werden normal erstattet.

Wie hoch ist der Erstattungssatz?

Die Kosten für Arztbesuche werden zum normalen Erstattungssatz (88 %) übernommen.

Die erste Sprechstunde (E40) und die letzte Sprechstunde (E45) werden vollständig (100 %) übernommen.

Für Medikamente zur Entwöhnung erhält der Versicherte eine Erstattung von 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 €.

Fragen zum Programm zur Raucherentwöhnung?

Bei Bedarf kann man sich an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit wenden:

  • Per Telefon (kostenlos): 8002 6767
  • Oder per E-Mail: Prog-Sevrage-tabagique@ms.etat.lu

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