Medikamente
Willkommen auf der Medikamente-Informationsseite.
Hier finden Sie wichtige Details zur Positivliste, die die von der CNS übernommenen Medikamente auflistet, zu den auf dem Markt erhältlichen Medikamenten sowie zu Substitutionsalternativen.
Alles was man wissen sollte
- Positivliste
- Vermarkte Medikamente
- Substititionsmedikamente
- Kostenübernahme
- Häufig gestellte Fragen
In Luxemburg hängt die Erstattung von Medikamenten davon ab, ob sie in einer im Mémorial veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind, in welcher die Medikamente in drei Kategorien mit spezifischen Erstattungssätzen eingeteilt sind.
Erstattungssätze für Medikamente
Die Medikamente der Positivliste sind in drei Klassen unterteilt, die jeweils einen eigenen Erstattungssatz haben:
- Reduzierter Erstattungssatz (40 %): Für Medikamente von mäßigem Interesse in der gängigen medizinischen Praxis und zur symptomatischen Behandlung von gutartigen Erkrankungen.
- Normaler Erstattungssatz (80 %): Gilt für die meisten Medikamente der Positivliste, mit Ausnahme der in den CNS-Satzungen vorgesehenen Ausnahmen.
- Vergünstigter Erstattungssatz (100 %): Für Medikamente mit einer genauen therapeutischen Indikation, die nur einen Wirkstoff enthalten, unersetzlich sind oder bei der Behandlung besonders schwerer oder chronischer Erkrankungen von lebenswichtigem Interesse sind und bei denen die Kostenbeteiligung für die Person unangemessen hoch wäre. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Abweichend davon kann der Erstattungssatz von 100 % auch für Medikamente mit bis zu drei Wirkstoffen gelten, sofern mindestens einer davon, wenn er allein vermarktet wird, zum vergünstigten Satz übernommen wird und die anderen allein mindestens zum Normalsatz übernommen werden.
Eintragung in die Positivliste
Um in die Positivliste aufgenommen zu werden, muss ein Medikament:
- eine Marktzulassung und einen öffentlichen Preis haben;
- Gegenstand eines formellen Antrags des Zulassungsinhabers bei der CNS sein, der über das dafür vorgesehene Formular gestellt wird;
- die im Sozialversicherungsgesetzbuch (Artikel 17 und 23) festgelegten Kriterien erfüllen.
Einzelne homöopathische Medikamente, die aus einem pflanzlichen, mineralischen oder chemischen Stamm hergestellt und in Form von Kügelchen, Granulaten, Tabletten oder Tropfen vermarktet werden, können ebenfalls in die Positivliste aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme und Einstufung trifft der Präsident der CNS nach Stellungnahme des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit.
Substitutionsmedikament: Definition und Substitutionspolitik
Ein Substitutionsmedikament hat die gleiche therapeutische Wirkung wie ein Originalmedikament, ist aber preiswerter. Es wird von einem anderen Labor unter einem anderen Namen hergestellt und kann andere Hilfsstoffe (Wirkstoffe ohne therapeutische Wirkung) enthalten, um seine Form oder seinen Geschmack zu verändern. Seine Wirksamkeit, Dosierung und Verabreichungsart sind jedoch identisch mit dem Originalmedikament. Die Substitutionspolitik umfasst bestimmte Medikamente, für die die Apotheken kostengünstigere Substitutionsversionen anbieten müssen.
Diese Medikamente werden auch als „Generika“ bezeichnet.
Betroffene Medikamentengruppen
Derzeit unterliegen zwei Medikamentengruppen dieser Politik:
- Lipidsenker (Statine)
- Magensäuresekretionshemmer (PPI)
Wenn ein Medikament aus diesen Gruppen verschrieben wird, vergleicht der Apotheker seinen öffentlichen Preis mit der von der CNS festgelegten Erstattungsgrundlage. Wenn der Preis des Medikaments diese Grundlage übersteigt, bietet der Apotheker eine kostengünstigere Alternative aus derselben Gruppe an und garantiert gleichzeitig die Wirksamkeit der Behandlung.
Wahl des Patienten
Der Patient kann:
- Das Substitutionsmedikament akzeptieren und so zur Senkung der Ausgaben beitragen, ohne seine Behandlung zu gefährden.
- Die Substitution ablehnen: In diesem Fall muss der Patient die Differenz zwischen der Erstattungsgrundlage und dem öffentlichen Preis des verschriebenen Medikaments bezahlen.
Andere Fälle
Grundsätzlich gibt die Apotheke das vom Arzt verschriebene oder vom Patienten angeforderte Medikament ab. Bei einem Lagerausfall oder bei Nichtverfügbarkeit kann der Apotheker ein anderes Medikament anbieten, um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten.
Kostenübernahme von Medikamenten
Die Kostenübernahme von Medikamenten durch die Krankenversicherung in Luxemburg basiert auf mehreren genauen Kriterien, die eingehalten werden müssen, um die teilweise oder vollständige Rückerstattung der Behandlungen zu gewährleisten.
Verschreibung und Positivliste
- Kostenübernahmefähige Medikamente müssen auf der von der CNS veröffentlichten „Positivliste“ aufgeführt sein, die online zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird.
- Nur verschreibungspflichtige Medikamente sind zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung berechtigt; frei erhältliche Medikamente werden nicht erstattet.
Bedingungen für die Gültigkeit der Verschreibung
- Im Allgemeinen ist nur eine Verschreibung pro Patient und Sprechstunde zulässig.
- Sofern nicht anders angegeben, sind Verschreibungen ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig.
- Sind aufeinanderfolgende Abgaben angegeben, müssen diese innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Abgabe erfolgen.
- Wenn keine spezifische Angabe zur Behandlungsdauer vorliegt, wird nur die kleinste Packung übernommen.
Erstattungsmodalitäten: Drittzahlersystem
- Das Drittzahlersystem ermöglicht es dem Patienten, nur den nicht von der CNS abgedeckten Teil zu bezahlen, indem er dem Apotheker seine Sozialversicherungskarte und seine Verschreibung vorlegt.
- Der Apotheker bewahrt die Originalverschreibung oder eine beglaubigte Kopie auf und händigt dem Patienten einen Kassenzettel aus, auf dem der erstattete Betrag aufgeführt ist.
- Der spezifische Erstattungssatz kann in der Positivliste überprüft werden und ist auf der Erstattungsbescheinigung angegeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Formulare im Fokus
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Demande d’inscription d’un médicament sur la liste positive
Ce formulaire est prévu pour la demande d’inscription d’un médicament sur la liste positive des médicaments pris en charge par l’assurance maladie au Grand-Duché de Luxembourg. Cette inscription est liée à certaines conditions basées sur les critères découlant des articles 17, alinéa 1 et 23, alinéa 1 du Code de la sécurité sociale.
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Demande de changement de prix
Ce formulaire de demande est prévu pour signaler à la CNS toute modification de prix dans les pays de provenance des médicaments en question. Le demandeur est tenu de préciser sur ce formulaire s’il s’agit d’un nouveau prix, d’une modification ou d’un retrait.
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Changement de l'état de commercialisation
Avec ce formulaire, le titulaire informe la CNS sur la non comercialisation provisoire ou définitive d’un médicament.
Gesetzgebung im Fokus
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