Händler für Medizinprodukte

Vergabe eines Leistungserbringer-Codes

Nach Zustimmung des Verwaltungsrates der CNS wird ein Leistungserbringer-Code vergeben, der dann auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen der Beziehungen zur Krankenversicherung verwendet werden.

Da die Zustimmung vom Verwaltungsrat der CNS erteilt wird, der einmal im Monat zusammentritt, kann es zu einer gewissen Verzögerung bei der Erteilung kommen.

Bedingungen für die Zulassung

Vorzulegende Dokumente

Folgende Dokumente sind vom Händler für Medizinprodukte, der die Zulassung beantragt, vorzulegen:

  1. der ordnungsgemäß unterzeichnete Zulassungsantrag (CNS-Formular);
  2. die "Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg"
  3. eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
  4. eine Kopie der vom Ministerium für Mittelstand (Ministère des classes moyennes) erteilten Berufsausübungsgenehmigung;
  5. ein Bankidentitätsnachweis;
  6. eine Bescheinigung, die belegt, dass der unterzeichnende Leistungserbringer in den letzten drei Jahren seinen Meldepflichten nachgekommen ist und Vorschüsse und Hauptzahlungen zu jedem Termin geleistet hat oder dass er die ihm gewährten Fristen eingehalten hat, ausgestellt von:
    • der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) und
    • der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) und
    • der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines).

Zusätzliche Dokumente bei Handelsunternehmen

Handelt es sich um ein Handelsunternehmen, muss der Leistungserbringer außerdem beifügen:

  • die Satzung der Gesellschaft mit genauen Angaben zu den Kontaktdaten und Funktionen der Verantwortlichen, insbesondere des technischen Geschäftsführers.

Der Dienstanbieter muss über eine angemessene Einrichtung verfügen, die es ihm ermöglicht, die Lieferung der genehmigten Bedarfsmittel ordnungsgemäß zu gewährleisten.

Die Dokumente sind im PDF-Format an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Bei Fragen zum täglichen Austausch zwischen mir und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren kann ich mich an folgende Adresse wenden: pharmacien@secu.lu

Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, kann ich mich für den Newsletter für Leistungserbringer anmelden: CNS Update

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