Impfung

Alles, was man wissen sollte

Die Bedingungen für die vollständige Kostenübernahme (100 %) des Impfstoffs gegen die saisonale Grippe sind folgende:

  • Im laufenden Jahr 65 Jahre oder älter sein.

Oder in besonderen, auf der ärztlichen Verschreibung zu begründenden, Fällen:

  • Schwanger sein;
  • Eine chronische Lungen-, Herz-, Nieren- oder Stoffwechselerkrankung haben;
  • eine angeborene oder durch Krankheit oder medikamentöse Behandlung erworbene Immunschwäche aufweisen;
  • an einer Autoimmun-, neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung mit einem hohen Risiko für eine Aspirationspneumonie leiden;
  • an einer Hämoglobinopathie leiden;
  • unter 18 Jahre alt sein und eine chronische Behandlung mit Acetylsalicylsäure (Aspirin) benötigen.

Bedingungen für die Kostenübernahme der Pneumokokken-Impfung

Diese Impfung zielt darauf ab, invasive Pneumokokken-Infektionen zu verhindern, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren, die insbesondere Ursache für Krankheiten und vorzeitige Sterblichkeit sind. Die Liste der Anspruchsberechtigten auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (CSMI) erstellt.

Die Kosten für die Impfung gegen invasive Pneumokokken-Infektionen werden vollständig (zu 100 %) übernommen, wenn:

  • Die Person zwischen 65 und 85 Jahren alt und bei guter Gesundheit ist oder
  • Sie ein erhöhtes Risiko hat, eine Pneumokokken-Infektion zu entwickeln aufgrund von:
    • Chronischen Lungen-, Nieren- oder Herzerkrankungen;
    • Rauchen;
    • Übermäßiger Alkoholkonsum, mit oder ohne Leberzirrhose;
    • Hirnblutung;
    • Cochlea-Implantat.

Die Kostenübernahme gilt auch für immungeschwächte Personen aufgrund von:

  • Kongenitalem Milzdefekt;
  • Splenektomie oder funktioneller Asplenie;
  • Sichelzellenanämie oder anderer Hämoglobinopathie;
  • angeborener Immundefekt;
  • Neoplasie;
  • Organtransplantation;
  • HIV-Infektion;
  • immunsuppressive Behandlung.

Ablauf der Impfung

Die Impfstoffe werden gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung von der Apotheke Ihrer Wahl in Luxemburg ausgegeben.

Bei Erwachsenen erfordert die Impfung eine doppelte Injektion eines konjugierten Impfstoffs (Prevenar-13) und eines Polysaccharid-Impfstoffs (Pneumovax-23) im Acht-Wochen-Intervall.

Eine Auffrischungsimpfung mit dem Polysaccharid-Impfstoff Pneumovax-23 wird alle fünf Jahre empfohlen. Eine Auffrischungsimpfung mit dem konjugierten Impfstoff Prevenar-13 ist nicht erforderlich.

Wie kann man sich gegen das humane Papillomavirus (HPV) impfen lassen?

MENSCHLICHE PAPILLOMAVIREN (HPV) gehören zu einer Virusfamilie mit mehr als 200 Varianten, von denen mindestens 12 Krebs verursachen können. Die häufigsten Infektionen, die durch Hautkontakt, insbesondere im Intimbereich, übertragen werden, sind HPV-Infektionen. Die meisten Männer und Frauen kommen im Laufe ihres Lebens mit diesem Virus in Kontakt.

Impfungen werden von Ärzten bis zum 21. Geburtstag kostenlos angeboten und darüber hinaus in Abhängigkeit von den Risikofaktoren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann man die Kostenübernahme für diese Impfungen in Anspruch nehmen, wenn man sich die Impfstoffe im Ausland besorgt?

Nein.

Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn diese Leistungen im Großherzogtum Luxemburg erbracht werden.

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