Zahnärzte

Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes

Um in Luxemburg als Zahnarzt praktizieren zu können, muss ich eine Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit einholen.

Gemäß den geltenden Gesetzen, die eine vertragliche Bindung vorschreiben, stellt mir die CNS einen Leistungserbringer-Code zur Verfügung.

Somit gelten die zwischen der CNS und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte abgeschlossenen Abkommen sowie deren verbindlichen Bestimmungen für mich als in Luxemburg praktizierender Zahnarzt.

Bevor ich mit meiner Tätigkeit beginne, muss ich daher diesen individuellen Leistungserbringer-Code bei der CNS beantragen.

"Art. 4. Avant leur entrée en fonctions, les médecins (et médecins-dentistes) se font attribuer par la Caisse nationale de santé un code médecin (ou médecin-dentiste) individuel. (...)"

Dokumente, die an die CNS zu senden sind:

  • Das „Auskunftsblatt über die Niederlassung eines Arztes/Zahnarztes in Luxemburg“(Fiche de renseignement sur l'établissement d'un médecin/médecin-dentiste au Luxembourg)
  • Eine Kopie der „Berufsausübungsgenehmigung“ (autorisation d'exercer) oder der „Erklärung über die Erbringung von Dienstleistungen“, ausgestellt vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, gegebenenfalls die Genehmigung zum Strahlenschutz.
  • Eine Kopie eines Ausweises
  • Ein Bankidentitätsnachweis (RIB)

Die Dokumente sind im Format „PDF“ an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen in den Formaten JPEG und HTM können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Aktivierung der Webdienste von MySecu.lu

Ihr Softwarehersteller hat Ihre Software aktualisiert, um den Betrieb des PID zu ermöglichen.

Sie müssen auch die Webdienste auf mySecu.lu aktivieren (ein Vorgang, der nur einmal durchgeführt werden muss). Diese Aktivierung erfolgt in wenigen einfachen Schritten. Sobald sie abgeschlossen ist, können Sie auf den PID zugreifen und ihn nutzen.

Hier ist eine kleine Anleitung. Ich klicke auf das Symbol „Vergrößern“ unten links oder ich klicke auf diesen Link, um die Präsentation in einem neuen Tab meines Browsers zu öffnen (nur in Französisch verfügbar).

Gemeinschaftspraxis

Sie können entweder allein in einer Privatpraxis praktizieren oder sich mit anderen Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen.

Die Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis durch die Zusammenlegung von Honoraren ist mit der Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringer-Codes verbunden. Alle von den Mitgliedern der Gemeinschaftspraxis erbrachten Leistungen können unter diesem Code abgerechnet werden.

Die Gemeinschaftspraxis zeichnet sich durch eine größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Jedes Mitglied der Gemeinschaftspraxis erhält eine jährliche Aufstellung der Beträge, die der Gemeinschaftspraxis für den Zeitraum, in dem es Mitglied war, angerechnet wurden.

Um einen gemeinsamen Leistungserbringer-Code zu beantragen oder der CNS eine Änderung der Zusammensetzung einer bestehenden Gemeinschaft mitzuteilen, ist das unter „Formulare im Fokus“ verfügbare Formular „Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis“ (Pratique de la médecin en association libérale) zu verwenden.

Derzeit dürfen nur Ärzte, die das gleiche medizinische Fachgebiet ausüben, eine Gemeinschaftspraxis bilden.

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