Zahnärzte
Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes
Um in Luxemburg als Zahnarzt praktizieren zu können, muss ich eine Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit einholen.
Gemäß den geltenden Gesetzen, die eine vertragliche Bindung vorschreiben, stellt mir die CNS einen Leistungserbringer-Code zur Verfügung.
Somit gelten die zwischen der CNS und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte abgeschlossenen Abkommen sowie deren verbindlichen Bestimmungen für mich als in Luxemburg praktizierender Zahnarzt.
Bevor ich mit meiner Tätigkeit beginne, muss ich daher diesen individuellen Leistungserbringer-Code bei der CNS beantragen.
"Art. 4. Avant leur entrée en fonctions, les médecins (et médecins-dentistes) se font attribuer par la Caisse nationale de santé un code médecin (ou médecin-dentiste) individuel. (...)"
Dokumente, die an die CNS zu senden sind:
- Das „Auskunftsblatt über die Niederlassung eines Arztes/Zahnarztes in Luxemburg“(Fiche de renseignement sur l'établissement d'un médecin/médecin-dentiste au Luxembourg)
- Eine Kopie der „Berufsausübungsgenehmigung“ (autorisation d'exercer) oder der „Erklärung über die Erbringung von Dienstleistungen“, ausgestellt vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, gegebenenfalls die Genehmigung zum Strahlenschutz.
- Eine Kopie eines Ausweises
- Ein Bankidentitätsnachweis (RIB)
Die Dokumente sind im Format „PDF“ an gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anfragen in den Formaten JPEG und HTM können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.
Elektronischer Datenaustausch
- Allgemeines
- Server-Zugang
- Dokumente und Formulare
In einigen Abkommen zwischen der CNS und verschiedenen Gesundheitsfachkräften ist die Organisation der Verwaltung, Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten ausschließlich digital und elektronisch vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die Abkommen zwischen der CNS und den Labors für medizinische Analysen und klinische Biologie, den Krankengymnasten und den Ernährungsberatern. Für Gesundheitsberufe außer Ärzten und Zahnärzten ist der elektronische Datenaustausch optional zulässig.
Um am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen, muss sich der Leistungserbringer aus der Ferne in einen gesicherten Bereich einloggen, um dort seine Antragsdateien abzulegen und die Antwortdateien abzurufen, die die CNS dort hinterlegt hat. Dazu muss ein Leistungserbringer:
- sich mit dem gesicherten Netzwerk „HealthNet“ verbinden, um auf den Server der CNS zuzugreifen
- in der Lage sein, Antragsdateien zu generieren, die den Spezifikationen des Abkommens entsprechen, und die Antwortdateien der CNS in die eigene Datenbank einzuspeisen.
Um einen Austausch unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes zu gewährleisten, muss sich der Leistungserbringer bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Computernetzwerk, das von der Agence eSanté zur Verfügung gestellt wird. Anschließend muss der Leistungserbringer einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den Server der CNS zuzugreifen, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.
Die entsprechenden Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Neuen Leistungserbringern, die sich zum ersten Mal anmelden möchten, wird empfohlen, zunächst die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“ zu konsultieren.
WICHTIGER HINWEIS: Der Zugang zu HealthNet und zum Server der CNS ist nur Leistungserbringern vorbehalten, die über einen gültigen Leistungserbringer-Code verfügen. Wenn Sie noch keinen solchen Code haben, befolgen Sie bitte zunächst das Verfahren zur Vergabe eines Leistungserbringer-Codes.
Gemeinschaftspraxis
Sie können entweder allein in einer Privatpraxis praktizieren oder sich mit anderen Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen.
Die Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis durch die Zusammenlegung von Honoraren ist mit der Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringer-Codes verbunden. Alle von den Mitgliedern der Gemeinschaftspraxis erbrachten Leistungen können unter diesem Code abgerechnet werden.
Die Gemeinschaftspraxis zeichnet sich durch eine größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Jedes Mitglied der Gemeinschaftspraxis erhält eine jährliche Aufstellung der Beträge, die der Gemeinschaftspraxis für den Zeitraum, in dem es Mitglied war, angerechnet wurden.
Um einen gemeinsamen Leistungserbringer-Code zu beantragen oder der CNS eine Änderung der Zusammensetzung einer bestehenden Gemeinschaft mitzuteilen, ist das unter „Formulare im Fokus“ verfügbare Formular „Ausübung der Medizin in einer Gemeinschaftspraxis“ (Pratique de la médecin en association libérale) zu verwenden.
Derzeit dürfen nur Ärzte, die das gleiche medizinische Fachgebiet ausüben, eine Gemeinschaftspraxis bilden.
Formulare im Fokus
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Fiche de renseignements sur l’établissement d’un médecin/dentiste au Luxembourg
Il s'agit du formulaire qu'un médecin ou médecin-dentiste utilise pour: Demander un code prestataire Communiquer un nouveau compte bancaire ou changement du compte bancaire Communiquer un changement d'adresse de cabinet Déclarer la fin de son activité au Grand-Duché de Luxembourg
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Pratique de la médecine en association libérale / changement de la composition
Pratique de la médecine en association libérale-Notification à la Caisse nationale de santé de la composition/modification personnelle de l’association
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Déclaration de créance pour la restitution de frais pour formulaires préimprimés
Gesetzgebung im Fokus
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