Verhütung
Die Empfängnisverhütung spielt eine wesentliche Rolle bei der Familienplanung und der reproduktiven Gesundheit.
Die Wahl der geeigneten Verhütungsmethode ist eine wichtige persönliche Entscheidung, die ein gründliches Verständnis der verfügbaren Optionen, regelmäßige ärztliche Sprechstunden und eine offene Kommunikation mit medizinischen Fachkräften erfordert.
Alles, was man wissen sollte
- Kostenübernahme für Verhütungsmittel
- Ärztliche Verschreibung
- Bedingungen für die Kostenübernahme
Wie erfolgt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel?
Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel erfolgt unter bestimmten Bedingungen. Um unabhängig vom Alter kostenlos ein Verhütungsmittel zu erhalten, ist Folgendes erforderlich:
- Sie müssen im Besitz einer gültigen luxemburgischen Sozialversicherungskarte sein.
- Sie müssen sich an einen luxemburgischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheker oder Hebamme) wenden.
Die Kostenübernahme gilt für folgende Leistungen:
- Orale Verhütungsmittel: Antibabypille und Minipille, Pille danach
- Selbstanwendbare Verhütungsmittel: Verhütungspflaster und Verhütungsring.
- Verhütungsmethoden, die einen medizinischen Eingriff erfordern: Verhütungsspritze und Verhütungsimplantat, Spirale.
- Chirurgische Sterilisationsoperationen: Tubenligatur, Vasektomie.
Ist eine Verschreibung erforderlich?
Nur die Pille danach (hormonelle Notfallverhütung) ist ohne Verschreibung erhältlich. Für andere Verhütungsmethoden muss zunächst eine Sprechstunde beim Arzt erfolgen.
Eine Hebamme kann in den ersten sechs Wochen nach der Entbindung eine Antibabypille, einen Ring oder ein Pflaster verschreiben.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Die Bedingungen für die Kostenübernahme hängen von der gewählten Verhütungsmethode ab.
Pille, Minipille oder Verhütungsspritze, Verhütungspflaster oder Verhütungsring
Die Kostenübernahme ist auf die Packungen beschränkt, die für eine Verhütung von mindestens drei Zyklen erforderlich sind. Kleinere Packungen, z. B. für einen Zyklus, werden nicht übernommen.
Eine Verschreibung kann maximal für einen Behandlungszeitraum von 13 Zyklen erfolgen.
Die von einem Arzt durchgeführte Verhütungsspritze ist im Tarif der Sprechstunde enthalten.
Verhütungsimplantat
Das Verhütungsimplantat sowie die Kosten für das Einsetzen und Entfernen unter örtlicher Betäubung werden zu 100 % übernommen, unter der Bedingung, dass das Implantat eine Wirkdauer von mindestens drei Jahren hat.
Spirale
Die Kostenübernahme für dieses Intrauterinpessar variiert je nachdem, ob es sich um Folgendes handelt:
- Eine kupferhaltige Spirale: Kostenübernahme zu 100 % unter der Bedingung, dass eine Wirkdauer von mindestens 5 Jahren gewährleistet ist.
- Eine hormonhaltige Spirale: Kostenübernahme zu 100 % unter der Bedingung, dass eine Wirkdauer von mindestens 3 Jahren gewährleistet ist.
Einsetzen und Entfernen der Spirale
Die Kosten für das Einsetzen und Entfernen des Intrauterinpessars sowie die Ultraschallkontrolle werden zu 100 % übernommen.
Tubenligatur
Vollständig übernommen werden:
- Die vorherige Informationssprechstunde beim Gynäkologen über die Wirksamkeit, Wirkungsweise und mögliche Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Tubenligatur;
- Die vorbereitende anästhesiologische Untersuchung bei einer Tubenligatur ohne Kaiserschnitt;
- Die Kosten des Krankenhausaufenthalts;
- Die Kontrollsprechstunde 4 Wochen nach dem Eingriff.
Vasektomie
Es werden vollständig übernommen:
- Die vorherige Informationssprechstunde beim Urologen bezüglich der Wirksamkeit, der Wirkungsweise und der möglichen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Vasektomie;
- die Kosten für den Krankenhausaufenthalt;
- die Kontrollsprechstunde 4 Wochen nach dem Eingriff.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel, wenn man sich die Mittel im Ausland besorgt?
Nein.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn diese Leistungen im Großherzogtum Luxemburg erbracht werden.
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