Masseure-Physiotherapeuten

Auf dieser Seite finde ich alle Informationen zur Kostenübernahme der Leistungen, die ich als Physiotherapeut erbringe, zu den Vorgängen, die für die Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit erforderlich sind, sowie weitere nützliche Informationen zur

  • Anmeldung einer gemeinsamen Praxis
  • liberalen Vereinigung
  • Anmeldung einer Gemeinschaft von Physiotherapeuten mit gemeinsamer Rechnungsstellung.

Meine Vorgänge für die Aufnahme meiner Tätigkeit

Leistungserbringer-Code

Um in Luxemburg arbeiten zu können, benötige ich eine vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitsgenehmigung.

Die CNS stellt mir dann einen Leistungserbringer-Code gemäß den Gesetzen zur Verfügung, die eine obligatorische vertragliche Bindung vorsehen. Dies bedeutet, dass die Abkommen zwischen der CNS und den Berufsverbänden für mich als Leistungserbringer gelten.

Bevor ich meine Tätigkeit aufnehmen kann, muss ich diesen Code erhalten, indem ich einen vollständigen Antrag bei der CNS einreiche, zusammen mit den erforderlichen Belegen.

Dokumente, die an die CNS zu senden sind:

  • "Fiche de renseignements sur l'établissement au Luxembourg"
  • Eine Kopie der "Berufsausübungsgenehmigung" (Autorisation d'exercer) des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit
  • Eine Kopie eines Ausweises
  • Ein Bankidentitätsnachweis (RIB)

Gemäß Artikel 16 des Abkommens zwischen der CNS und der luxemburgischen Vereinigung der Physiotherapeuten (Association luxembourgeoise des kinésithérapeutes-ALK) muss ich Dokumente ausschließlich digital und elektronisch verwalten, übermitteln und aufbewahren. Dies umfasst den gesamten Austausch, sei es die Validierung von Verschreibungen (Anträge für Kostenübernahmebescheinigungen) oder die Rechnungsstellung über das Drittzahlersystem.

Konkret muss ich mich in einen gesicherten Remote-Bereich einloggen, um meine Antragsdateien hochzuladen und die von der CNS hochgeladenen Dateien abzurufen. Dazu muss ich:

  • mich in das gesicherte Netzwerk „HealthNet“ einloggen, um auf den CNS-Server zuzugreifen;
  • in der Lage sein, Antragsdateien gemäß dem Lastenheft zu erstellen und die Antwortdateien der CNS in meine Datenbank zu integrieren.

Um die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu gewährleisten, muss ich mich bei „HealthNet“ anmelden, einem hochsicheren Netzwerk, das von der Agence eSanté bereitgestellt wird. Anschließend muss ich einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern, um auf den Server der CNS zugreifen zu können, der ebenfalls mit HealthNet verbunden ist.

Die erforderlichen Formulare und Benutzerhandbücher sind unten verfügbar. Vor meiner ersten Verbindung wird empfohlen, dass ich die „Benutzeranleitung zur Aktivierung einer neuen elektronischen Verbindung mit der CNS“(Guide utilisateur pour activer une nouvelle connexion électronique avec la CNS) konsultiere.

Die Dateien, die ich mit der CNS austauschen muss, müssen in den Formaten XML und PDF erstellt werden. Angesichts der Komplexität der Daten und der spezifischen Anforderungen an die Struktur und Qualität der Dateien verwenden die Leistungserbringer in der Regel professionelle Software. Auf dem luxemburgischen Markt gibt es mehrere Tools, mit denen Dateien erstellt, gesendet und empfangen werden können, die den Anforderungen des Lastenhefts des Abkommens entsprechen.

Das Lastenheft, das die zu verwendenden standardisierten Technologien und Formeln sowie die verschiedenen Referenzdateien beschreibt, steht in der untenstehenden Rubrik „Gesetzgebung im Fokus“ für Entwickler von IT-Tools, ob professionell oder nicht, zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der im Rahmen des elektronischen Austauschs anfallenden Kosten sieht Artikel 37 des Abkommens eine jährliche Pauschale vor, die von der CNS an die Physiotherapiepraxen gezahlt wird.

Die Bedingungen für die Gewährung und die Antragsmodalitäten für diese Pauschale können unter dem Tab „Antrag auf IT-Kostenpauschale“ eingesehen werden.

Um die Kosten für die Organisation der Dokumentenverwaltung und den ausschließlich digitalen und elektronischen Austausch mit der CNS auszugleichen, sieht Artikel 38 des Abkommens eine pauschale jährliche Beteiligung vor. Diese finanzielle Unterstützung soll folgende Ausgaben decken:

  • Das IT-Material (Computer, Scanner, Archivierung)
  • Die Lizenz für eine Software, die den Anforderungen des Abkommens
  • Die Kosten für die Verbindung zu HealthNet Luxembourg
  • Eine feste Internetverbindung an der Adresse meiner Praxis

Die Pauschale beträgt 1.600 Euro pro Praxis.

Um Anspruch auf die Pauschalzahlung zu haben, muss ich in meiner Physiotherapie-Praxis mindestens 2.000 Leistungen pro Jahr erbringen, die gegenüber der Krankenversicherung geltend gemacht werden können. Wenn meine Praxis ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnimmt oder einstellt, werden die Pauschalzahlung und die Leistungsschwelle anteilig berechnet.

Im Allgemeinen ist die Pauschale auf eine Zahlung pro Postanschrift begrenzt. Wenn mehrere Leistungserbringer in derselben Praxis arbeiten, wird davon ausgegangen, dass die Einrichtung eines einzigen Arbeitsplatzes, der an einen gemeinsamen Ort in den Räumlichkeiten angeschlossen ist, ausreicht, um die Anforderungen des Abkommens zu erfüllen.

Befinden sich jedoch zwei völlig getrennte Praxen an derselben Postanschrift, z. B. auf zwei verschiedenen Etagen eines Gebäudes oder in zwei getrennten Einheiten einer Wohnanlage, kann die CNS Belege anfordern, um zu bestätigen, dass es sich um getrennte Praxen mit getrennten und unabhängigen IT-Kosten handelt.

Die Pauschale muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das Vorjahr auf einem speziellen Formular beantragt werden. Nach Überprüfung der Bedingungen für die Gewährung zahlt die CNS die Pauschale im Juni aus.

Das Formular ist unter «Formulare im Fokus» verfügbar.

Modalitäten der Kostenübernahme

Die Modalitäten und Bedingungen für die Kostenübernahme von Physiotherapieleistungen sind im Abkommen zwischen der CNS und der luxemburgischen Vereinigung der Physiotherapeuten (ALK), in der Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Masseure und Physiotherapeuten sowie in den spezifischen Bestimmungen der CNS-Satzung festgelegt. Direkte Links zu diesen Rechtsgrundlagen finde ich unter „Gesetzgebung im Fokus“.

Die Bedingungen für die Kostenübernahme sind im Bereich für Versicherte unserer Website erläutert. Weitere Informationen erhalte ich in der Rubrik „Physiotherapeuten“.

Unter den folgenden Tabs finde ich auch zusätzliche Informationen zum Verfahren der Validierung von Verschreibungen und zur Funktionsweise der Rechnungsstellung über das Drittzahlersystem.

Um Anspruch auf eine Rückerstattung durch die Nationale Gesundheitskasse oder die zuständige Kasse des öffentlichen Sektors zu haben, müssen alle Leistungen der Physiotherapie von einem Arzt verschrieben werden und die Verschreibung muss von der CNS validiert werden. Die vorherige Validierung ermöglicht es mir, eine Bestätigung zu erhalten, dass die Kosten der Behandlung von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommen werden, bevor ich eine Behandlung beginne, die sich über mehrere Sitzungen erstreckt.

Antrag auf Validierung durch den Versicherten

Wenn der Versicherte die Validierung beantragt, muss er die ärztliche Verschreibung im Original per Post an die CNS schicken. Die CNS sendet ihm dann eine Kostenübernahmebescheinigung oder eine begründete Ablehnung in Papierform zu. Im Falle einer Zustimmung kann er zu mir kommen und mir die Verschreibung und die Kostenübernahmebescheinigung übergeben.

In diesem Fall ist eine direkte Kostenübernahme durch die CNS (Drittzahlersystem) ausgeschlossen.

Antrag auf Validierung durch den Physiotherapeuten

Die Validierung direkt durch mich als Physiotherapeut zu beantragen, bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Antrag durch den Versicherten. Der elektronische Austausch zwischen mir und der CNS ermöglicht eine schnellere und zuverlässigere Datenübertragung. Darüber hinaus müssen die Beantragung und Ausstellung der Kostenübernahmebescheinigung auf elektronischem Wege erfolgen, um das Drittzahlersystem anzuwenden.

Nachdem ich die vom Versicherten vorgelegte Verschreibung gescannt und die erforderlichen Informationen mit einem geeigneten IT-Tool eingegeben habe, sende ich den gescannten Antrag an die CNS. Ich erhalte innerhalb eines Werktages eine Antwort (Ausnahmen vorbehalten). Diese Antwort, die ebenfalls auf elektronischem Wege übermittelt wird, erfolgt entweder in Form einer begründeten Ablehnung oder einer Zustimmung mit einer Nummer der Kostenübernahmebescheinigung, der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung und Angaben zu den bestätigten Leistungen.

Vorschuss der Kosten durch den Versicherten

Ich stelle dem Versicherten am Ende der Behandlung eine Rechnung über den zu zahlenden Gesamtbetrag aus, d. h. den von der Krankenversicherung zu übernehmenden Anteil sowie den vom Versicherten zu übernehmenden Anteil.

Nach der Zahlung beantragt der Versicherte selbst bei seiner zuständigen Kasse (CNS oder öffentliche Krankenkasse) die Rückerstattung des von der Krankenversicherung zu übernehmenden Anteils.

Anwendung des Drittzahlersystems

Als Physiotherapeut kann ich das Drittzahlersystem nicht anwenden, wenn der Versicherte selbst eine Kostenübernahmebescheinigung bei der CNS beantragt hat. In den anderen Fällen muss ich das Drittzahlersystem anwenden, wenn der Versicherte dies beantragt und für Leistungen, welche Personen im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherung erhalten.

Der Teil der Kosten, der nicht von der Krankenversicherung erstattet wird, muss dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt werden.

Um die Zahlung der von der Krankenversicherung erstatteten Honorare im Rahmen des Drittzahlersystems zu erhalten, übermittle ich meine Rechnungen elektronisch an die CNS. Ich kann alle durchgeführten Sitzungen einbeziehen, ohne das Ende einer Serienbehandlung (mehrere durch eine Verschreibung angeordnete Sitzungen) abwarten zu müssen.

Die Modalitäten für die Erstellung und Übermittlung der Rechnungsdateien an die CNS sind im Lastenheft im Anhang zum Abkommen zwischen der CNS und der ALK festgelegt und werden unter dem Tab „Elektronischer Datenaustausch“ auf dieser Seite detailliert beschrieben.

Nach der Bearbeitung sendet mir die CNS eine elektronische Datei mit allen Informationen und Gründen zu den Rechnungen, die nicht oder nicht vollständig erstattet werden, und zahlt den fälligen Betrag innerhalb von 30 Tagen.

Weitere nützliche Informationen

Wenn mehrere Physiotherapeuten sich dafür entscheiden, in einer gemeinsamen Praxis zusammenzuarbeiten, haben sie mehrere Möglichkeiten, ihre Leistungen bei der CNS abzurechnen:

  • Getrennte Rechnungsstellung: Jeder Physiotherapeut rechnet seine Leistungen separat mit der CNS ab. In diesem Fall sind keine zusätzlichen Vorgänge im Rahmen der Code-Vergabe erforderlich.
  • Gemeinsamer Leistungserbringer-Code: Die Physiotherapeuten beantragen einen gemeinsamen Leistungserbringer-Code, um eine freie Vereinigung zu gründen und die Honorare zusammenzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Tab „Liberale Vereinigung“.
  • Zentrale Rechnungsstellung: Ein Physiotherapeut rechnet alle Leistungen mit der CNS ab und gibt für jede erbrachte Sitzung den Leistungserbringer-Code des ausführenden Physiotherapeuten an. In diesem Fall ist es notwendig, diese Beziehung der CNS in Form einer gemeinsamen Rechnungsstellung mitzuteilen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem Tab „Meldung einer gemeinsamen Rechnungsstellung von Physiotherapeuten“.

Die Ausübung der Physiotherapie in einer liberalen Vereinigung mit Zusammenlegung der Honorare ist an die Schaffung eines gemeinsamen Leistungserbringer-Codes gebunden. Alle von den Mitgliedern der Vereinigung erbrachten Leistungen können unter diesem Code abgerechnet werden.

Im Gegensatz zu anderen Formen der gemeinsamen Rechnungsstellung zeichnet sich die liberale Vereinigung durch eine größere Stabilität und Transparenz zwischen ihren Mitgliedern aus. Konkret bedeutet dies folgende praktische Modalitäten:

  • Jedes Mitglied der Vereinigung muss den Beitritt oder Austritt eines Mitglieds durch seine Unterschrift bestätigen.
  • Jedes Mitglied der Vereinigung erhält eine jährliche Aufstellung der Beträge, die der Vereinigung für den Zeitraum, in dem es Mitglied war, in Rechnung gestellt wurden.

Um einen Vereinigungscode zu beantragen oder der CNS eine Änderung in der Zusammensetzung einer bestehenden Vereinigung mitzuteilen, ist das Formular „Pratique de la kinésithérapie en association libérale“ (Praxis der Physiotherapie in liberaler Vereinigung) zu verwenden.

Freiberufliche Physiotherapeuten, Vereinigungen von Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und teilstationäre Zentren sind berechtigt, Leistungen von einzelnen Physiotherapeuten, die nicht der Rechnungssteller sind, in Rechnung zu stellen, unter der Bedingung, dass die Beziehung zwischen dem Rechnungssteller und dem ausführenden Physiotherapeuten der CNS im Voraus gemeldet wird. In diesem Zusammenhang sind sowohl ein Arbeitsverhältnis als auch eine Arbeit im Rahmen eines Werkvertrags (auch „Freelance“ genannt) zulässig.

Die CNS übernimmt nur Rechnungen, auf denen ein ausführender Physiotherapeut aufgeführt ist, der zuvor über das Formular „Beitritt zu einer Gemeinschaft von Physiotherapeuten mit gemeinsamer Rechnungsstellung (nicht in einer liberalen Vereinigung zusammengeschlossen)“ als Mitglied der Praxis oder der abrechnenden Einrichtung gemeldet wurde.

Um die neuesten Informationen per E-Mail zu erhalten, melde ich mich für die Newsletter für Leistungserbringer an: CNS Update.

Bei Fragen zum täglichen Austausch mit der CNS, insbesondere zu Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren, wende ich mich an: infokine.cns@secu.lu

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