Digitalisierung ab dem 01.01.2026

Zum jetzigen Zeitpunkt beschränkt sich die CNS darauf, den Ärzten einfach nur Informationen über die digitale Verpflichtung zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind nicht verbindlich, und die in Artikel 9 des Lastenhefts vorgesehene Frist von drei Monaten gilt vorerst nicht.

Gemäß diesem Artikel beginnt die den Leistungserbringern eingeräumte Frist von drei Monaten zur Erfüllung der aktualisierten Anforderungen erst mit der offiziellen Mitteilung der CNS über eine Aktualisierung der Referenzdokumente.

Mit anderen Worten: Derzeit besteht keine Verpflichtung, und dies wird auch mindestens drei Monate nach einer künftigen offiziellen Mitteilung der Fall sein.

Weitere Informationen finden Sie unter „Digitalisierung”.

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