Digitale Übermittlung von Rechnungen – Countdown
Wir möchten Sie auf eine wichtige Neuerung hinsichtlich der digitalen Übermittlung sowie auf das Layout der standardisierten Formulare hinweisen, die im Hinblick auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse auszufüllen sind.
Gemäß Artikel 9 des Lastenhefts hat die Nationale Gesundheitskasse (im Folgenden „CNS“) die Referenzdokumente erstellt, die bei der digitalen Übermittlung von Rechnungen zu beachten sind. Darüber hinaus heißt es in diesem Artikel: „Im Falle einer Aktualisierung der Referenzdokumente verpflichtet sich die CNS, die Leistungserbringer darüber zu informieren; diese verfügen dann über eine Frist von drei Monaten, um den Anforderungen nach Erhalt der von der CNS übermittelten Informationen nachzukommen.“
Demnach beginnt mit der Übermittlung dieser Referenzdokumente offiziell die dreimonatige Frist, die den Leistungserbringern zur Anpassung eingeräumt wird. Sie haben somit bis zum 1. Oktober 2026 Zeit, um Ihre Systeme und Verfahren an die festgelegten technischen Standards hinsichtlich der digitalen Übermittlung und des Layouts der Rechnungen anzupassen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Hersteller von Medizinsoftware in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Anpassungen fristgerecht umgesetzt werden, und/oder unseren Bereich „Gesundheitsberufe” zu besuchen und dort unser Themendossier „Digitalisierung“ aufzurufen.
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