Digitale Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Countdown
Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eCIT) verpflichtend.
Wir bitten Sie, sich bereits jetzt auf diese Änderung vorzubereiten und sich bei Ihrem Hersteller von Praxissoftware zu vergewissern, dass die erforderlichen Anpassungen fristgerecht umgesetzt werden.
Gemäß Artikel 9 des Lastenhefts stellt die CNS ab dem 1. Oktober 2026 die Referenzdokumente zur digitalen Übermittlung der eCIT zur Verfügung, darunter die für die Anpassung der Software erforderlichen XSD-Dateien.
Mit dieser Veröffentlichung beginnt die in Artikel 9 vorgesehene Frist von drei Monaten. Sie haben somit bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, Ihre Tools und Verfahren an die festgelegten technischen Standards anzupassen.
Wie können Sie sich vorbereiten?
Falls Sie noch nicht in der Lage sind, eCITs zu erstellen, bitten wir Sie, sich umgehend mit Ihrem Hersteller medizinischer Software in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Anpassungen fristgerecht vorgenommen werden.
Falls Ihre Software die digitale Übermittlung von eCITs noch nicht unterstützt, können Sie vorübergehend die von der CNS vorgeschlagene Alternativlösung nutzen. Diese bietet jedoch nur eingeschränkte Funktionen im Vergleich zu den in medizinische Software integrierten Lösungen.
Benötigen Sie Hilfe?
Eine Erläuterungskapsel führt Sie Schritt für Schritt durch das Ausfüllen des eCIT.
Alle nützlichen Informationen zur Digitalisierung und zu den verschiedenen verfügbaren Lösungen finden Sie außerdem auf unserer Seite Digitalisierung.
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