Der Wert des Schlüsselbuchstabens und die Tarife
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) und der Luxemburger Verband der Physiotherapeuten (ALK) haben im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zur Neubewertung des Schlüsselbuchstabens für physiotherapeutische Leistungen und Dienste eine Einigung erzielt.
Da bei den Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, haben beide Parteien das im Sozialgesetzbuch vorgesehene Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen. Die anschließenden Gespräche verliefen in einer konstruktiven, sachlichen und verantwortungsvollen Atmosphäre, da sowohl die CNS als auch die ALK den gemeinsamen Willen zeigten, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden.
Unter Berücksichtigung des Aufholfaktors für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 zum Ausgleich der verzögerten Inkraftsetzung der Anpassung beträgt der Wert des Schlüsselbuchstabens am 1. Januar 2026 45,2941 (Index 968,04).
Die Tarife für Leistungen können in der koordinierten Fassung vom 1. Januar 2026 der Nomenklatur der Leistungen von Masseuren und Physiotherapeuten eingesehen werden.
Mémorial A Nr. 637 vom 24.12.2025 – Vereinbarungsprotokoll
Nomenklatur der Leistungen und Dienste von Physiotherapeuten – Koordinierte Fassung vom 01.01.2026
Die Vereinbarung und das Lastenheft
Die ALK und die CNS haben sich auf Anpassungen der Vereinbarung und des Lastenhefts ab dem 1. Januar 2026 geeinigt:
- Die Erstattung der IT-Kosten in Form einer jährlichen Pauschale wird ab Januar 2026 nicht mehr bestehen. Tatsächlich wurde ab 2026 der neue Wert des Schlüsselbuchstabens unter Berücksichtigung der IT-Kosten ausgehandelt.
Anträge auf die jährliche IT-Pauschale für das Geschäftsjahr 2025 können bis spätestens 31. März 2026 bei der CNS eingereicht werden.
- Die Höchstzahl der Leistungen wurde auf 2 Sitzungen pro Stunde und 24 Sitzungen pro Tag festgelegt.
Mémorial A Nr. 635 vom 24.12.2025 – Vereinbarung
Mémorial A Nr. 636 vom 24.12.2025 – Lastenheft
Vereinbarung zwischen der ALK und der CNS – Koordinierte Fassung vom 01.01.2026
Lastenheft der Vereinbarung – Koordinierte Fassung vom 01.01.2026
Die Rechnungsnummer und die XML-Dateien
Ab dem 1. April 2026 muss in den XML-Dateien eine neue Rechnungsnummer angegeben werden, wenn eine persönliche Beteiligung des Versicherten fällig ist: Dabei handelt es sich um die Nummer der dem Patienten ausgestellten Rechnung.
Es handelt sich nicht um die Rechnungsnummer, die im Rahmen des Drittzahlersystems für die Abrechnung des Physiotherapeuten mit der CNS verwendet wird, die unverändert bleibt und bereits existiert.
XSD-Datei – Abrechnung (XSD)
Erläuterungen – Abrechnung (Word)
XSD-Datei – Rückmeldung zur Abrechnung (XSD)
Erläuterungen – Rückmeldung zur Abrechnung (Word)