Palliativpflege

Die Palliativpflege zielt darauf ab, eine umfassende Kostenübernahme für Patienten mit schweren oder unheilbaren Krankheiten anzubieten, indem Schmerzen gelindert und die Lebensqualität verbessert wird.

Dieser Ansatz stellt den Patienten in den Mittelpunkt der Pflege und berücksichtigt dabei seine physischen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse.

Auf dieser Seite finden medizinische Fachkräfte wichtige Informationen zur Umsetzung der Palliativpflege.

Alles, was ich wissen sollte

Der Anspruch auf Palliativpflege wird auf Erklärung des behandelnden Arztes hin eröffnet, und zwar mithilfe eines speziellen Formulars, das aus zwei Teilen besteht:

  • einem administrativen Teil und
  • einem medizinischen Teil.

Die ausgefüllte Erklärung muss vom behandelnden Arzt in einem verschlossenen Umschlag an den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale-CMSS) geschickt werden.

Der Anspruch auf Palliativpflege wird für eine anfängliche Dauer von 35 Tagen ab Beginn gewährt.

In Ausnahmefällen kann dieser Anspruch um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von 35 Tagen verlängert werden.

Nach Bestätigung der Erklärung sendet die Nationale Gesundheitskasse (CNS) dem behandelnden Arzt ein Pflegeheft zusammen mit der Kostenübernahmebescheinigung, die den Anspruch auf Palliativpflege bestätigt.

Der behandelnde Arzt übergibt dieses Heft den verschiedenen Leistungserbringern, die die gepflegte Person behandeln.

Jeder an der Pflege der gepflegten Person beteiligte Leistungserbringer muss die gelieferten Bedarfsmittel, Leistungen und Dienste in das Heft eintragen.

Das Pflegeheft muss immer bei der gepflegten Person bleiben und sie an alle Orte begleiten, an denen sie sich aufhält.

Der Patient sowie die Pflegedienstleister müssen jederzeit Zugang zum Pflegeheft haben.

Bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes des Patienten ist der zum Zeitpunkt der Verlegung zuständige behandelnde Arzt dafür verantwortlich, dass die neuen Leistungserbringer, die für die gepflegte Person tätig sind, weiterhin Zugang zum Pflegeheft haben.

Palliativpflege – was ist das eigentlich?

Die Palliativpflege hat die Aufgabe, Schmerzen zu lindern, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, und hat das Ziel, die Lebensqualität des Patienten durch eine multidisziplinäre Kostenübernahme zu verbessern.

Laut Gesetz ist „Palliativpflege eine aktive, kontinuierliche und koordinierte Pflege, die von einem multidisziplinären Team unter Achtung der Würde der gepflegten Person durchgeführt wird. Sie zielt darauf ab, alle physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnisse der gepflegten Person zu decken und ihr Umfeld zu unterstützen. Sie umfasst die Behandlung von Schmerzen und psychischem Leiden“.

Wer ist für die Palliativpflege versichert?

Jede Person, die sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium einer schweren Krankheit befindet, hat Zugang zur Palliativpflege.

Das am 18. Dezember 2008 verabschiedete Gesetz vom 16. März 2009 über die Palliativpflege, die Patientenverfügung und die Sterbebegleitung legt die Rechte von Personen in der fortgeschrittenen oder terminalen Phase einer schweren und unheilbaren Krankheit fest. Eines der Hauptprinzipien dieses Gesetzes ermöglicht den Zugang zur Palliativpflege für jede Person am Lebensende.

Wer kann einen Antrag für die Palliativpflege stellen?

Der behandelnde Arzt der Person am Lebensende kann und muss einen Antrag beim kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale-CMSS) stellen.

Der Anspruch auf Palliativpflege wird durch eine Erklärung eröffnet, die der behandelnde Arzt auf einem speziellen Formular abgibt, das einen administrativen und einen medizinischen Teil umfasst. Die Erklärung ist vom behandelnden Arzt, der das Formular unterzeichnet, in einem verschlossenen Umschlag an den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit zu senden. Die Erklärung wird vom kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit validiert.

Wie kann man sicher sein, dass die Palliativpflege gewährt wird?

Nach Einreichung des Antrags werden der behandelnde Arzt, die gepflegte Person und die betroffenen Leistungserbringer schnellstmöglich per Post über die Entscheidung informiert.

Die Erklärung wird vom kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit validiert. Eine Kostenübernahmebescheinigung mit Beginn und Ende der Gewährung der Palliativpflege wird dem Patienten, dem Arzt, der den Antrag gestellt hat, und den zum Zeitpunkt der Erklärung bekannten Leistungserbringern übermittelt.

Wann beginnt der Leistungsanspruch?

Der Anspruch beginnt ab dem vom kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit festgelegten Öffnungstermin auf der Grundlage des vom behandelnden Arzt auf der Erklärung angegebenen Datums.

Der Leistungsanspruch erlischt nach 35 Tagen, kann jedoch ausnahmsweise um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von 35 Tagen verlängert werden.

Wer stellt den Antrag auf Verlängerung der Palliativpflege?

Der behandelnde Arzt der Person am Lebensende kann und muss jeden erforderlichen Verlängerungsantrag beim kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale-CMSS) einreichen.

Der Leistungsanspruch erlischt nach 35 Tagen, kann jedoch ausnahmsweise um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von 35 Tagen verlängert werden.

Wer erstellt die Akten für die Palliativpflege bei der CNS?

Die Abteilung Genehmigungen – Palliativpflege erstellt die Akte Palliativpflege.

Diese Akte wird dann bei Bedarf mit einer Pflegeversicherungsakte verknüpft.

Wozu dient das Pflegeheft?

Das Pflegeheft dient als Bindeglied, Kommunikations- und Koordinationsinstrument zwischen allen Fachkräften, die für die gepflegte Person tätig sind.

Das Heft soll ein Instrument sein, ein Mittel, das die Kontinuität der Pflege der gepflegten Person sicherstellt, indem es den verschiedenen Beteiligten ermöglicht, über die an der gepflegten Person erbrachten Leistungen informiert zu werden.

Gibt es eine besondere Bearbeitung der Rechnungen?

Nein.

Es gelten weiterhin die üblichen Rechnungsmodalitäten.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Palliativpflege erbracht?

Das Gesetz über die Palliativpflege stützt sich auf die geltende Gesetzgebung der Kranken- und Pflegeversicherung. Die bestehenden Regelungen der Kranken- und Pflegeversicherung wurden angepasst und vereinfacht, um den Bedürfnissen der sterbenden Person bestmöglich gerecht zu werden.

Kranken- und Mutterschaftsversicherung

Die von der Krankenversicherung vorgesehenen medizinischen Leistungen werden gemäß den in der Satzung der Nationalen Gesundheitskasse vorgesehenen Regeln übernommen.

Pflegeversicherung

Wenn eine Person in die Palliativpflege aufgenommen wird, hat sie Anspruch auf die Hilfe und Pflege der Pflegeversicherung.

Was passiert, wenn man bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht?

Die erworbenen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bleiben erhalten.

Wo kann die Palliativpflege durchgeführt werden?

Die Palliativpflege wird im Krankenhaus, in einer Einrichtung, die gemäß den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsgesetzen zugelassen ist, oder zu Hause gewährleistet.

Wenn Sie zu Hause bleiben bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehren möchten, können Sie die Palliativpflege und eine ständige Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung durch ein Netzwerk von Pflegepersonen in Anspruch nehmen.

Wo kann die Palliativpflege durchgeführt werden? An wen kann man sich wenden, um weitere Informationen zu erhalten?

Der behandelnde Arzt wird die Fragen je nach persönlicher Situation bestmöglich beantworten. Die CNS steht ebenfalls für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Für allgemeine Informationen steht auf der Website auch der „Guide des soins palliatifs“ (Leitfaden für Palliativpflege) zur Verfügung, der gemeinsam vom Gesundheitsministerium, dem Ministerium für soziale Sicherheit und dem Ministerium für Familie und Integration herausgegeben wurde. Er enthält insbesondere eine Liste mit nützlichen Adressen.

Muss ein Antrag auf Pflegeversicherung gestellt werden, damit der Patient/Versicherte die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen kann, wenn er in die Palliativpflege aufgenommen wird?

Nein.
Die Vereinbarung  zur Kostenübernahme der Palliativpflege umfasst sowohl den Krankenversicherungs- als auch den Pflegeversicherungsbereich.

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