Urlaub zur Sterbebegleitung

Urlaub zur Sterbebegleitung

Wenn ein Angehöriger am Ende seines Lebens steht, ist es wichtig, ihm in dieser schwierigen Zeit die nötige Unterstützung zu geben.

Es gibt einen Sonderurlaub, um einen Angehörigen in seinen letzten Momenten begleiten zu können und die Möglichkeit zu bieten, voll und ganz für ihn da zu sein.

Alles was man wissen sollte

Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs zur Sterbebegleitung

Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann gewährt werden, wenn der Antragsteller:

  • Arbeitnehmer ist;
  • Beamter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
  • Angestellter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
  • Arbeiter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung.

Andererseits wird Sonderurlaub gewährt, wenn die begleitete Person:

  • ein direkter Verwandter (Mutter, Tochter, Schwiegermutter oder Schwiegertochter, Vater, Sohn, Schwiegervater oder Schwiegersohn);
  • eine Schwester oder Schwägerin, ein Bruder oder Schwager;
  • der Ehemann/die Ehefrau oder der gesetzlich anerkannte Partner.

Dauer des Urlaubszur Sterbebegleitung

Die Höchstdauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung darf 5 Arbeitstage (40 Stunden) pro begleiteten Angehörigen und Jahr nicht überschreiten. Er kann jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber aufgeteilt oder in Teilzeit genommen werden.

Gemeinsamer Urlaub zur Sterbebegleitung

Wenn mehrere Angehörige einen Urlaub zur Sterbebegleitung für denselben sterbenden Angehörigen beantragen, darf die Gesamtdauer des gewährten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten.

Der Urlaub zur Sterbebegleitung endet mit dem Tod des Angehörigen.

Vorgänge zur Beantragung des Sterbebegleitungsurlaubs

Übermittlung des Antrags an die CNS

Um den Sterbebegleitungsurlaub zu beantragen, muss die CNS das vom Arzt ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „Bescheinigung für die Gewährung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung“ erhalten, das die schwere unheilbare Krankheit der zu begleitenden Person bescheinigt.

Das Formular „Antragsformular für den Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ muss ebenfalls ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden.

Gut zu wissen: Wenn die sterbende Person keine luxemburgische 13-stellige Identifikationsnummer hat, muss eine Kopie ihrer Geburtsurkunde, ihres Familienstammbuchs oder ihres Personalausweises vorgelegt werden.

Erhalt der Zustimmung der CNS

Sobald der Urlaub gewährt wurde, sendet die CNS an die angegebene Adresse ein Pflegeheft mit folgenden Inhalten:

Gut zu wissen: Die CNS gibt nur ein Pflegeheft heraus. Wenn der Urlaub mit anderen Personen geteilt wird, muss es den anderen Begünstigten zur Verfügung gestellt werden.

Information an den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss spätestens am ersten Tag der Abwesenheit für den Urlaub zur Sterbebegleitung informiert werden.

Bei jeder Urlaubsnahme muss das Formular „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ mit der entsprechenden Anzahl an aufgeklebten Etiketten (ein Etikett pro Urlaubsstunde) ausgefüllt und dann dem Arbeitgeber übermittelt werden.

Wenn der Urlaub geteilt wird, folgt jeder Begünstigte dem gleichen Verfahren mit seinem Arbeitgeber.

Lohn während des Urlaubs zur Sterbebegleitung

Fortsetzung der Lohnzahlung an den Arbeitnehmer

Während des Urlaubs zur Sterbebegleitung zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn/das Gehalt.

Erstattung der vom Arbeitgeber vorgestreckten Löhne

Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Löhne und Gehälter im Falle der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer von der Mutualité des employeurs (MDE) erstatten lassen, unter der Bedingung, dass diese Zeiträume bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) gemeldet werden. Es ist daher wichtig, die Abwesenheitstage für die Betreuung eines Angehörigen am Lebensende (Urlaub zur Sterbebegleitung) zu melden, um die Erstattung der vorausgezahlten Löhne und Gehälter zu gewährleisten.

CCSS: Arbeitsunfähigkeit melden

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