Urlaub zur Sterbebegleitung
Urlaub zur Sterbebegleitung
Wenn ein Angehöriger am Ende seines Lebens steht, ist es wichtig, ihm in dieser schwierigen Zeit die nötige Unterstützung zu geben.
Es gibt einen Sonderurlaub, um einen Angehörigen in seinen letzten Momenten begleiten zu können und die Möglichkeit zu bieten, voll und ganz für ihn da zu sein.
Alles was man wissen sollte
- Die Bedingungen
- Die Dauer des Urlaubs
- Die Vorgänge
- Die Geldleistungen
Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs zur Sterbebegleitung
Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann gewährt werden, wenn der Antragsteller:
- Arbeitnehmer ist;
- Beamter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
- Angestellter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ist;
- Arbeiter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung.
Andererseits wird Sonderurlaub gewährt, wenn die begleitete Person:
- ein direkter Verwandter (Mutter, Tochter, Schwiegermutter oder Schwiegertochter, Vater, Sohn, Schwiegervater oder Schwiegersohn);
- eine Schwester oder Schwägerin, ein Bruder oder Schwager;
- der Ehemann/die Ehefrau oder der gesetzlich anerkannte Partner.
Dauer des Urlaubszur Sterbebegleitung
Die Höchstdauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung darf 5 Arbeitstage (40 Stunden) pro begleiteten Angehörigen und Jahr nicht überschreiten. Er kann jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber aufgeteilt oder in Teilzeit genommen werden.
Gemeinsamer Urlaub zur Sterbebegleitung
Wenn mehrere Angehörige einen Urlaub zur Sterbebegleitung für denselben sterbenden Angehörigen beantragen, darf die Gesamtdauer des gewährten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten.
Der Urlaub zur Sterbebegleitung endet mit dem Tod des Angehörigen.
Vorgänge zur Beantragung des Sterbebegleitungsurlaubs
Übermittlung des Antrags an die CNS
Um den Sterbebegleitungsurlaub zu beantragen, muss die CNS das vom Arzt ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „Bescheinigung für die Gewährung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung“ erhalten, das die schwere unheilbare Krankheit der zu begleitenden Person bescheinigt.
Das Formular „Antragsformular für den Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ muss ebenfalls ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden.
Gut zu wissen: Wenn die sterbende Person keine luxemburgische 13-stellige Identifikationsnummer hat, muss eine Kopie ihrer Geburtsurkunde, ihres Familienstammbuchs oder ihres Personalausweises vorgelegt werden.
Erhalt der Zustimmung der CNS
Sobald der Urlaub gewährt wurde, sendet die CNS an die angegebene Adresse ein Pflegeheft mit folgenden Inhalten:
- Ein Satz Belegformulare mit der Aufschrift „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“
- Individuelle Etiketten (insgesamt 40), die dort angebracht werden müssen. Jede Etikette entspricht einer Stunde Urlaub zur Sterbebegleitung.
Gut zu wissen: Die CNS gibt nur ein Pflegeheft heraus. Wenn der Urlaub mit anderen Personen geteilt wird, muss es den anderen Begünstigten zur Verfügung gestellt werden.
Information an den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss spätestens am ersten Tag der Abwesenheit für den Urlaub zur Sterbebegleitung informiert werden.
Bei jeder Urlaubsnahme muss das Formular „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ mit der entsprechenden Anzahl an aufgeklebten Etiketten (ein Etikett pro Urlaubsstunde) ausgefüllt und dann dem Arbeitgeber übermittelt werden.
Wenn der Urlaub geteilt wird, folgt jeder Begünstigte dem gleichen Verfahren mit seinem Arbeitgeber.
Lohn während des Urlaubs zur Sterbebegleitung
Fortsetzung der Lohnzahlung an den Arbeitnehmer
Während des Urlaubs zur Sterbebegleitung zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn/das Gehalt.
Erstattung der vom Arbeitgeber vorgestreckten Löhne
Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Löhne und Gehälter im Falle der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer von der Mutualité des employeurs (MDE) erstatten lassen, unter der Bedingung, dass diese Zeiträume bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) gemeldet werden. Es ist daher wichtig, die Abwesenheitstage für die Betreuung eines Angehörigen am Lebensende (Urlaub zur Sterbebegleitung) zu melden, um die Erstattung der vorausgezahlten Löhne und Gehälter zu gewährleisten.
Formulare im Fokus
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Demande d'octroi d'un congé d'accompagnement d'une personne en fin de vie DE
Le congé pour l’accompagnement d’une personne en fin de vie permet au demandeur de s’abstenir de travailler afin de rester au chevet d’un proche atteint d’une grave maladie en phase terminale.
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Attestation pour l'octroi d'un congé d'accompagnement DE
Cette attestation est établie en vue de l’obtention d’un congé d’accompagnement conformément à la loi du 16 mars 2009 relative aux soins palliatifs, à la directive anticipée et à l’accompagnement en fin de vie. L’attestation est à joindre à la demande pour l’octroi d’un congé d’accompagnement.
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Justificatif d'absence pour congé d'accompagnement DE
Le justificatif d’absence est à transmettre à l’employeur. Le bénéficiaire est obligé d’avertir personnellement ou par personne interposée, soit oralement soit par écrit, l’employeur ou le représentant de celui-ci au plus tard le premier jour de son absence. A la demande de son employeur ou de la caisse de maladie, le salarié doit prouver que les différentes conditions pour l’obtention du congé d’accompagnement sont remplies.
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