Pflegebedürftigkeit

Diese Seite enthält wichtige Informationen für Leistungserbringer im Bereich Pflege und Betreuung in Bezug auf die Verwaltung der Pflegeversicherung.

Sie finden dort Einzelheiten zum Kontenplan, zur analytischen Buchhaltung und zum Informationsaustausch zwischen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) und den Leistungserbringern.

Informationen zur Rechnungsstellung, zum Rahmenabkommen sowie zur Erfassung und Meldung der Nichtverfügbarkeit der Pflegeperson werden ebenfalls behandelt.

Alles, was man wissen sollte

Der in Artikel 71 des zwischen der Nationalen Gesundheitskasse und dem Dachverband der Pflegedienstleister (Confédération des organismes prestaires d'aides et de soins-COPAS) unterzeichneten Abkommens genannte Kontenplan (Plan comptable) wird durch eine neue, ab dem 1. Januar 2014 gültige Version ersetzt.

Der neue Kontenplan (Plan comptable) ist nebenstehend verfügbar. Die zwingend zu verwendenden Konten sind grau hinterlegt und die Kontonummern sind fett gedruckt.

Artikel 388bis Absatz 3 Punkt 6 legt fest, dass die Modalitäten und Regeln der analytischen Buchführung vom Verwaltungsorgan der Krankenversicherung festgelegt werden.

Das nebenstehende Dokument beschreibt das Konzept und die Ausarbeitung der analytischen Buchhaltung, die mit den Pflegeeinrichtungen eingeführt wurde.

Die Einführung der neuen 13-stelligen eindeutigen Kennung hat eine Änderung des Informationsaustauschs bezüglich der Kostenübernahmepläne zur Folge. Ab dem 16. Februar 2015 werden diese im XML-Format übermittelt.

Die folgenden Dateien enthalten das XML-Format der Datei sowie deren Schema.

Artikel 27 des am 15. Dezember 2017 zwischen der nationalen Gesundheitskasse und der Fédération COPAS a.s. b.l. unterzeichneten Rahmenabkommen vom 15. Dezember 2017, dass die CNS der pflegebedürftigen Person die Zusammenfassung der Kostenübernahme mit Angabe der erforderlichen Hilfe- und Pflegeleistungen übermittelt und diese gemäß den in Anhang 5 desselben Abkommens festgelegten Modalitäten elektronisch an den Leistungserbringer weiterleitet, es sei denn, die pflegebedürftige Person hat dem widersprochen.

Die folgenden Dateien enthalten das XML-Format der Datei sowie deren Schema.

Die folgenden Berichte sind zusammenfassende Dokumente zu den im Rahmen der Pflegeversicherung eingeführten Berechnungsregeln. Diese Dokumentenserie soll die Grundsätze der Berechnungsregeln zusammenfassen, die sich auf die Grenzen und Besonderheiten der Kostenübernahme in Abhängigkeit von den Leistungsbereichen für Hilfe und Pflege beziehen, sei es bei den grundlegenden Leistungen des täglichen Lebens, den Haushaltsaufgaben, den Unterstützungs- oder Beratungsleistungen, je nach Kategorie der Leistungserbringer und/oder je nach besonderen Situationen wie der Übergangszeit oder Überschreitungen bei unvorhersehbaren Schwankungen.

Ebenfalls zur Verfügung gestellt werden das XML-Format der Rechnungsdatei zur Übermittlung an die CNS sowie die Fehlercodeliste.

Den Leistungserbringern werden die Tarifierungsregeln zur Verfügung gestellt, einerseits für den Fall der häuslichen Pflege und andererseits für den Fall der stationären Pflege, nach denen die CNS die Obergrenzen festlegt, die sie bei der Tarifierung von Hilfs- und Pflegeleistungen anwendet.

Das XML-Format der an die CNS zu übermittelnden Rechnungsdatei (fichier de facturation) sowie die Rückdatei (fichier retour) werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Die Meldedatei besteht aus mehreren Blöcken, die gleichzeitig oder unabhängig voneinander ausgefüllt werden können. Sie dient dazu, der Verwaltungsstelle Folgendes zu melden:

  • die Ein- und Austritte von pflegebedürftigen Personen;
  • das Datum, an dem mindestens eine AEV im Laufe einer Woche erbracht wurde (Tätigkeitsmeldung-déclaration d'activité);
  • die Nichtverfügbarkeiten der Pflegeperson.

Die folgenden Dateien enthalten das XML-Format der Datei sowie ihr Schema.

Die CNS stellt den Leistungserbringern die Formulare zur Erfassung der Daten des Jahres 2024 zur Verfügung, die im Rahmen von Artikel 395bis des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale) angefordert werden.

Die Formulare sind für jede Art von Leistungserbringer spezifisch (Pflegeheime mit Daueraufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour continu), Pflegeheime mit wechselndem Aufenthalt (Réseaux d'aides et de soins), Pflegeheime mit zeitweiligem Aufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour intermittent), teilstationäre Einrichtungen (Centres semi stationnaires)) und werden von technischen Datenblättern mit Erläuterungen zu jedem der Formulare begleitet, um die Zusammenstellung der angeforderten Daten zu erleichtern.

Die Formulare sind direkt an die CNS zu senden.

Die CNS stellt den Leistungserbringern, die dies wünschen, Formulare zur Verfügung, mit denen sie für jede Leistung die Qualifikationen angeben können, die tatsächlich zur Erbringung dieser Leistungen unter Einhaltung der erforderlichen Mindestqualifikationen verwendet wurden.

Sie werden von den unten verfügbaren technischen Datenblättern begleitet, die Erklärungen zu jedem der Formulare enthalten.

Die Formulare sind für jede Art von Leistungserbringer spezifisch (Pflegeheime mit Daueraufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour continu), Pflegeheime mit wechselndem Aufenthalt (Réseaux d'aides et de soins), Pflegeheime mit zeitweiligem Aufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour intermittent), teilstationäre Einrichtungen (Centres semi stationnaires)) und sind auf Anfrage unter controlesad.cns@secu.lu erhältlich.

Die CNS stellt den Leistungserbringern die Formulare zur Erfassung der Gleitdaten des Jahres 2024 zur Verfügung, die im Rahmen der Verhandlungen über den Geldwert 2025-2026 angefordert werden.

Die Formulare sind für jede Art von Leistungserbringer spezifisch (Pflegeheime mit Daueraufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour continu), Pflegeheime mit wechselndem Aufenthalt (Réseaux d'aides et de soins), Pflegeheime mit zeitweiligem Aufenthalt (Etablissements d'aides et de soins à séjour intermittent), teilstationäre Einrichtungen (Centres semi stationnaires)) und werden von technischen Datenblättern begleitet, die Erklärungen für jedes der Formulare enthalten, um die Zusammenstellung der angeforderten Daten zu erleichtern.

Die Formulare sind direkt an die CNS unter der Adresse recensement.cns@secu.lu zu senden.

Das zwischen der Nationalen Gesundheitskasse und der Fédération COPAS a.s.b.l. unterzeichnete Abkommen hat zum Ziel, im Rahmen der Pflegeversicherung die Beziehungen zwischen der Nationalen Gesundheitskasse und den Leistungserbringern für Hilfe und Pflege zu definieren.

Artikel 350 (8) Absatz 3 legt fest, dass die Aufteilung der Erbringung der erforderlichen Leistungen endet, wenn die Bewertungs-und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung feststellt, dass die Pflegeperson nicht in der Lage ist, die erforderlichen Hilfen und Pflegeleistungen zu erbringen. Ist diese Nichtverfügbarkeit der Pflegeperson vorübergehend, werden die erforderlichen Hilfs- und Pflegeleistungen von den Leistungserbringern erbracht, ohne dass sich die Kostenübernahme ändert.

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