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SONS 1: Außerordentliche Verlängerung - neue Frist am 30. Juli 2025
Im Rahmen des Programms SONS Welle 1 „Anreize zur Digitalisierung“ wird den mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Industrieunternehmen ("Softwarehersteller") ein zusätzlicher Monat gewährt, um ihren Zahlungsantrag im Zusammenhang mit den Anschlussnachweisen einzureichen, wenn ihre Schritte durch ein technisches Problem beeinträchtigt wurden. Dies betrifft:
- Ärztehäuser;
- gesperrte Konten von Ärzten.
Die ursprünglich auf den 30. Juni 2025 festgelegte Frist wurde nun auf den 30. Juli 2025 verschoben.
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