Zum
Die obligatorische digitale Übertragung
Ab Juli 2025 tritt die digitale Übermittlungspflicht für Ärzte und Zahnärzte schrittweise in Kraft. Gemäss dem neuen Abkommen zwischen der CNS und der AMMD müssen die derzeit den Patienten in Papierform ausgehändigten Formulare – wie Rechnungen, Verschreibungen usw. – die für eine Kostenübernahme durch die CNS erforderlich sind, in digitaler Form übermittelt werden.
Die AMMD und die CNS haben beschlossen, dass sich die digitale Übermittlung im Jahr 2025 auf Rechnungen konzentrieren wird.
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