Palliativpflege

Die Palliativpflege ist eine aktive Pflege für Menschen am Lebensende, die an einer schweren, fortschreitenden und unheilbaren Krankheit leiden. Wenn keine Heilung mehr möglich ist, zielt sie darauf ab, Schmerzen zu lindern, die Lebensqualität zu erhalten und eine umfassende Begleitung anzubieten, die die körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnisse berücksichtigt.

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen, um zu verstehen, was Palliativpflege ist, wie Sie sie in Anspruch nehmen können und welche Vorgänge zu beachten sind.

Alles, was ich wissen sollte

Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Ich habe Anspruch auf Palliativpflege, wenn ich an einer schweren, unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen oder Endstadium leide, unabhängig von der Ursache. Mein Alter oder mein Wohnort (zu Hause, im Krankenhaus oder in einer spezialisierten Einrichtung) haben keinen Einfluss auf diesen Anspruch.

Der Zugang zur Palliativpflege hängt nicht von einer vorherigen Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ab.

Der Anspruch ist unabhängig und berechtigt mich sowohl zu Leistungen der Krankenversicherung als auch zu Leistungen der Pflegeversicherung, die von der CNS übernommen werden.

Mein behandelnder Arzt stellt den Antrag beim kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) mit einem speziellen Formular, das einen administrativen und einen medizinischen Teil umfasst.

Wie lange dauert die Palliativpflege?

Der Anspruch beginnt ab dem Datum, das vom CMSS auf der Grundlage des vom behandelnden Arzt auf der Erklärung angegebenen Datums festgelegt wurde.

Ich habe Anspruch auf eine Kostenübernahme für 35 Tage, die bei Bedarf verlängert werden kann.

Mein Arzt kann eine oder mehrere Verlängerungen um jeweils 35 Tage beantragen.

Zum Verlängerungsformular

Vorgänge, um Palliativpflege in Anspruch nehmen zu können

Mein behandelnder Arzt stellt einen Antrag auf Gewährung meines Anspruchs auf Palliativpflege. Dazu füllt er ein spezielles Formular aus, das aus zwei Teilen besteht:

  • einem administrativen Teil und
  • einem medizinischen Teil.

Das ausgefüllte Formular wird von meinem Arzt in einem verschlossenen Umschlag an den CMSS geschickt.

Zum Antragsformular

Und danach?

Sobald der Antrag genehmigt wurde, werde ich per Post über die Gewährung des Anspruchs informiert. Mein Arzt und die betroffenen Gesundheitsfachkräfte werden ebenfalls informiert. Die Caisse nationale de santé (CNS) sendet meinem Arzt eine Kostenübernahmebescheinigung, in der das Anfangs- und Enddatum meines Anspruchs auf Palliativpflege angegeben sind. Dieser Kostenübernahmebescheinigung liegt ein Pflegeheft bei, das mir mein Arzt aushändigt und das von allen Leistungserbringern, die mich betreuen, verwendet wird.

Wozu dient dieses Heft?

Das Pflegeheft ist ein wichtiges Hilfsmittel: Es ermöglicht allen beteiligten Gesundheitsfachkräften, miteinander zu kommunizieren, die von mir erhaltenen Pflegeleistungen, Dienste oder Hilfen zu dokumentieren und eine reibungslose Koordination sicherzustellen.

Dieses Heft muss ich immer bei mir haben, egal wo ich mich befinde (zu Hause, im Krankenhaus, in einer anderen Einrichtung usw.).

Bei einem Aufenthaltsortwechsel sorgt mein Arzt dafür, dass das Heft mitgenommen wird und den neuen Leistungserbringern zugänglich ist.

Kostenübernahme für Palliativpflege

Sobald mein Anspruch auf Palliativpflege besteht, werde ich automatisch vollständig sowohl von der Krankenversicherung als auch von der Pflegeversicherung – die beide von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) verwaltet werden – versorgt. Ich muss keine weiteren Formalitäten erledigen.

Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Die in der Nomenklatur der Palliativpflege vorgesehenen Leistungen werden zu 100 % nach einer Tagespauschale übernommen. Diese Pauschale deckt alle Pflegeleistungen sowie die Leistungen der Physiotherapie ab, die in den jeweiligen Nomenklaturen der Krankenpfleger und Masseure/Physiotherapeuten aufgeführt sind.

Es gibt zwei unterschiedliche Tagespauschalen für Palliativpflege, die je nach Ort der Pflege gelten. Die Kostenübernahme erfolgt wie folgt:

  • Zu Hause: 118 Minuten pro Tag – 103 Minuten Krankenpflege und 15 Minuten Physiotherapie. Diese Zeit umfasst auch die Anfahrt des Pflegepersonals.
  • In Pflege- und Betreuungseinrichtungen: 105 Minuten pro Tag – 90 Minuten Pflege und 15 Minuten Physiotherapie.

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Dank meiner Kostenübernahmebescheinigung habe ich auch Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen.

Dazu gehören:

  • 780 Minuten pro Woche für lebenswichtige Leistungen (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen...)
  • Zugang zu bestimmten technischen Hilfsmitteln (wie einem Pflegebett oder einem Rollstuhl) gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung beim Service Moyens Accessoires (SMA)

Wichtig: Wohnraumanpassungen sind im Rahmen der Palliativpflege nicht abgedeckt.

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