Wohnraumanpassungen
Die Pflegeversicherung kann auf Empfehlung der Bewertungs- und Kontrollbehörde bestimmte Kosten für die Anpassung der Wohnung einer pflegebedürftigen Person übernehmen, um die Hygiene, die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Mobilität zu erleichtern.
Zum letzten Mal aktualisiert am