Wohnraumanpassungen

Die Pflegeversicherung kann auf Empfehlung der Bewertungs- und Kontrollbehörde bestimmte Kosten für die Anpassung der Wohnung einer pflegebedürftigen Person übernehmen, um die Hygiene, die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Mobilität zu erleichtern.

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