Urlaub aus familiären Gründen

Wenn ein Kind aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Isolationsmaßnahme besondere Pflege und Aufmerksamkeit benötigt, ist es wichtig, ihm während seiner Genesung beizustehen.

Die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé-CNS) kann in solchen Situationen einen Urlaub aus familiären Gründen gewähren, um ein Kind zu betreuen.

Kurzfassung

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls des Kindes, die die Anwesenheit eines Elternteils erfordern, kann eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, um an seiner Seite zu bleiben. Auf dieser Seite können die zu erfüllenden Bedingungen und die Vorgänge, die zu befolgen sind, um Urlaub aus familiären Gründen zu erhalten, nachgelesen werden.

Wie lange dauert es, welche Formalitäten sind zu erledigen und wie sieht die Entschädigung aus?

Die CNS begleitet und berät bei diesem Vorgang.

Alles was man wissen sollte

Bedingungen für den Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen

Der Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen kann jedem Arbeitnehmer oder Selbstständigen unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Wenn ein Kind unter 13 Jahren einer Isolationsmaßnahme unterzogen wird, die von einer zuständigen Behörde beschlossen oder empfohlen wurde, um die Ausbreitung einer Epidemie einzudämmen.
  • Wenn der Gesundheitszustand eines Kindes unter 18 Jahren die Anwesenheit eines Elternteils an seiner Seite erfordert.

Achtung! Im zweiten Fall gilt die Altersgrenze nicht für Kinder, die eine zusätzliche Sonderzulage erhalten.

Gut zu wissen: Der Urlaub aus familiären Gründen wird auch für ein eheliches, außereheliches oder adoptiertes Kind gewährt.

Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen

Die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen variiert je nach Altersgruppe des Kindes. Für jede Altersgruppe und pro Kind ergibt sich folgende Gesamtzahl an Urlaubstagen:

  • 12 Tage Urlaub von der Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr;
  • 18 Tage Urlaub vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr;
  • 5 Tage Urlaub von 13 bis 17 Jahren und unter der Bedingung eines Krankenhausaufenthalts.

Achtung!

Die Bedingung des Krankenhausaufenthalts gilt nicht, wenn das Kind eine zusätzliche Sonderzulage erhält.

Die Gesamtzahl der Urlaubstage ist für jede Altersgruppe festgelegt und wird nicht zu Beginn eines jeden Jahres auf Null zurückgesetzt.

Gut zu wissen

Der Urlaub aus familiären Gründen kann aufgeteilt werden. So wird ein Bruchteil von vier Stunden oder weniger als ein halber Tag angerechnet.

Beide Elternteile haben Anspruch auf die gleiche Anzahl von Tagen, können den Urlaub aus familiären Gründen jedoch nicht gleichzeitig nehmen.

Der Restbetrag der Urlaubstage aus familiären Gründen kann von einem oder beiden Elternteilen auf MyGuichet.lu eingesehen werden. Nur der betroffene Elternteil ist berechtigt, den Arbeitgeber auf dessen Anfrage über den Restbetrag der Tage zu informieren.

Bedingungen für die Verlängerung des Urlaubs aus familiären Gründen

Der Urlaub aus familiären Gründen kann in folgenden Fällen verlängert werden:

  • Wenn ein Kind an einer Krankheit oder einer Behinderung von außergewöhnlicher Schwere leidet, d. h.:
    1. Krebserkrankung in der Entwicklungsphase;
    2. Krankheit, die einen Krankenhausaufenthalt in der Akutversorgung von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochen zur Folge hat,
  • Wenn das Kind aus zwingenden Gründen der öffentlichen Gesundheit, die von den zuständigen Behörden beschlossen oder empfohlen wurden, um die Ausbreitung einer Epidemie zu begrenzen, unter Quarantäne, Isolation, Ausgrenzung oder häusliche Isolation gestellt wird (Gesetz vom 22.01.2021).
  • In diesem Fall muss die Bescheinigung der zuständigen Behörde (Direction/Inspection de la Santé für Luxemburg) an die CNS geschickt werden.

Vorgänge, die zu befolgen sind, um Urlaub aus familiären Gründen zu erhalten

Einzureichende Unterlagen

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls des Kindes muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das Folgendes bescheinigt:

  • Die Krankheit oder den Unfall;
  • Die obligatorische Anwesenheit eines Elternteils beim Kind;
  • Die Dauer dieser obligatorischen Anwesenheit.

Wenn das Kind einer Isolationsmaßnahme unterliegt, muss eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, die die Entscheidung oder Empfehlung bezüglich der Maßnahme bestätigt.

Versandfrist

Die Bescheinigung muss vor Ablauf des dritten Arbeitstages der Abwesenheit zusammen mit den Sozialversicherungsnummern des Kindes und des Elternteils an die CNS geschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber oder sein Vertreter ab dem ersten Tag der Abwesenheit mündlich oder schriftlich informiert werden.

Versandmodalitäten

Per Post

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires

L-2980 LUXEMBOURG

(Brief nicht frankiert aus Luxemburg)

Per Online-Formular
Zum Kontaktformular

Geldleistungen während des Urlaubs aus familiären Gründen

Für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer im Privatsektor wird das Gehalt während des Urlaubs aus familiären Gründen in der Regel vom Arbeitgeber weitergezahlt.

Gut zu wissen: Endet die Lohnfortzahlung, wird die Geldleistung direkt von der CNS gezahlt.

Achtung! Die Kostenübernahme für den Urlaub aus familiären Gründen erfolgt nur, wenn dieser der CNS zusammen mit dem ärztlichen Attest gemeldet wird und der Arbeitgeber die Meldung auch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen vornimmt.

CCSS: Arbeitsunfähigkeit melden

Für Selbstständige

Selbstständige, die der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs-MDE) angeschlossen sind, müssen ihren Urlaub aus familiären Gründen ebenfalls bei der CNS unter Vorlage eines ärztlichen Attests anmelden, um eine Geldleistung zu erhalten.

Informationen auf der Website der MDE

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