Studium im Ausland

Wenn ich als in Luxemburg angemeldeter Student im Ausland studiere, sei es in einem anderen europäischen Land oder außerhalb der Europäischen Union, können meine Vorgänge in Bezug auf die Krankenversicherung in meinem Studienland unterschiedlich sein.
Hier sind daher einige wichtige Punkte, die ich beachten muss.

Alles, was ich wissen sollte

Bei welcher Krankenkasse bin ich versichert?

Wenn ich in Luxemburg wohne und ordnungsgemäß an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben bin, muss ich bei einer luxemburgischen Krankenkasse versichert sein, um die Kosten für meine Gesundheitsversorgung im Studienland und in Luxemburg erstattet zu bekommen:

  • Entweder als Mitversicherter eines meiner Elternteile oder meines Ehepartners (Hauptversicherter), oder
  • Persönlich.

Wenn ich mitversichert bin, ist meine Versicherungskasse die Kasse des Hauptversicherten, d. h. eine der vier folgenden Kassen:

  • Die Nationale Gesundheitskasse (Caisse national de santé-CNS) für den Privatsektor;
  • Krankenkasse der staatlichen Beamten und öffentlichen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés publics-CMFEP);
  • Die Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux-CMFEC) für den kommunalen öffentlichen Sektor;
  • Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (Entraide médicale des CFL) für die Arbeitnehmer der luxemburgischen Eisenbahnen.

Gut zu wissen

Persönlich versicherte Studierende sind bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé-CNS) versichert. Die Vorgänge für die persönliche Mitgliedschaft werden jedoch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) durchgeführt.

Um mitversichert zu werden, wende ich mich an die Krankenkasse, der der Hauptversicherte angehört.

Welche Kosten werden für meine Gesundheitsversorgung im Ausland übernommen?

Für meine Mitgliedskasse in Luxemburg gilt mein Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken als vorübergehender Aufenthalt.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, wende ich mich so früh wie möglich an die Sozialversicherungseinrichtung des Studienlandes, um mich über die Modalitäten der Kostenerstattung und der Kostenübernahme für die Gesundheitsversorgung vor Ort zu informieren.

Die allgemeinen Modalitäten für die Gesundheitsversorgung können je nach Aufenthalts-/Studienland unterschiedlich sein.

Ich werde in einem Land der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz studieren.

Meine Gesundheitskosten werden bei Vorlage meiner Europäischen Krankenversicherungskarte (carte européenne d'assurance maladie-CEAM) in einem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz übernommen.

Vorsichtsmaßnahmen vor der Abreise
  • Bevor ich abreise, überprüfe ich die Gültigkeit meiner Europäischen Krankenversicherungskarte. Falls erforderlich, beantrage ich bei meiner Mitgliedskasse eine provisorische Ersatzbescheinigung.
  • Die Übernahme meiner medizinischen Kosten erfolgt in der Regel gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte. Vorsichtshalber beantrage ich meine Anmeldung bei der örtlichen Sozialversicherungseinrichtung.

Wenn meine Anmeldung aus irgendeinem Grund nicht registriert werden kann, werden meine medizinischen Kosten trotzdem auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vor Ort geltenden Tarifen übernommen.

Wie verwende ich meine Europäische Krankenversicherungskarte?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte habe ich im Studienland Anspruch auf die medizinische Versorgung, die ich benötige, um meinen Aufenthalt unter den besten Bedingungen fortzusetzen.

Ich kann sie jedoch nur bei Leistungserbringern im Gesundheitswesen vorlegen, die von der Sozialversicherung des Landes anerkannt sind.

Wenn die Behandlung jedoch von einem nicht konventionierten Leistungserbringer durchgeführt wird, kann ich die Kosten zu den Bedingungen und Tarifen meiner luxemburgischen Krankenkasse erstattet bekommen.

  • Um die Kostenübernahme für meine Versorgung zu vereinfachen, frage ich bei der örtlichen Krankenkasse nach einer Liste der konventionierten Leistungserbringer.
Was mache ich, wenn meine Europäische Krankenversicherungskarte abgelehnt oder vergessen wurde?

In diesem Fall bezahle ich die Kosten für meine medizinische Versorgung und beantrage die Erstattung:

  • Entweder bei der örtlichen Krankenkasse: Die Erstattung erfolgt dann nach den Sätzen und Tarifen des Aufenthaltslandes;
  • Oder bei meiner luxemburgischen Mitgliedskasse, die die Tarife für die Rechnungen bei der Aufenthaltskasse abrechnen wird. Nach Erhalt der Antwort erstattet sie mir die Kosten gemäß den Sätzen und Tarifen des Aufenthaltslandes. Wenn ich dies jedoch beantrage, kann ich die Erstattung zu den luxemburgischen Sätzen und Tarifen erhalten.

Gut zu wissen

Jede Leistung, die in Luxemburg nicht erstattet wird, bleibt auch dann nicht erstattungsfähig, wenn sie auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates erbracht wird. Zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene, Osteopathie, alternative Medizin usw.

Die Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen (z. B. Physiotherapie) erfordert einen Antrag auf vorherige Genehmigung und die Ausstellung einer Kostenübernahmebescheinigung durch die CNS.

Ich werde in einem Land studieren, das durch ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg verbunden ist.

Die Abkommensstaaten mit Luxemburg sind folgende: Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Québec, Serbien, Tunesien, Türkei.

Welche Formalitäten muss ich für die Gesundheitsversorgung erfüllen?

Um die Gesundheitsversorgung unter denselben Bedingungen wie Einwohner in Anspruch nehmen zu können, muss ich dem Sozialversicherungsträger meines Wohnsitzlandes eine Bescheinigung über meinen Anspruch auf Sachleistungen vorlegen, außer wenn ich mich in Mazedonien, Montenegro oder Serbien aufhalte, wo die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird.

  • Diese Bescheinigung muss ich mindestens 15 Tage vor meiner Abreise bei meiner Mitgliedskasse beantragen.

Achtung! Die Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen wird von den Leistungserbringern im privaten Sektor nicht akzeptiert. Ich muss daher ihre Rechnung begleichen und die Erstattung bei meiner luxemburgischen Mitgliedskasse beantragen.

Links zum Formular für den Antrag auf Bescheinigung des Anspruchs auf Sachleistungen gemäß meinem Zielland oder ggf. zur Bestellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte :

Sobald diese Formalität erledigt ist, kann ich meine Rechnungen direkt bei der örtlichen Krankenkasse einreichen, die dann die Erstattung zu den vor Ort geltenden Sätzen und Tarifen vornimmt.

Ich kann meine Rechnungen auch an meine luxemburgische Mitgliedskasse schicken, damit sie zu den luxemburgischen Bedingungen, Sätzen und Tarifen erstattet werden.

Ich werde in einem Nichtabkommensstaat studieren

Welche Formalitäten muss ich für die Kostenübernahme meiner Gesundheitsversorgung erfüllen?

Ich schicke die Rechnungen für meine Gesundheitsversorgung an meine luxemburgische Mitgliedskasse. Sie werden mir nach den luxemburgischen Sätzen und Tarifen erstattet, Bedingung ist, dass die in Luxemburg geltenden Tarife die angestrebte Situation abdecken.

Wenn ich vor Ort bin, wende ich mich an die Sozialversicherungsträger des Landes, um mich über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, die Bereitstellung und die Kosten der Gesundheitsversorgung usw. zu informieren.

Achtung! Damit die Kosten übernommen werden, muss ich darauf achten, dass meine Rechnungen :

  • quittiert ;
  • detailliert in medizinischen Begriffen und nicht codiert ;
  • auf Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt oder übersetzt sind.

Gut zu wissen: Bestimmte medizinische Leistungen und Krankenhausaufenthalte können im Ausland wesentlich teurer sein als in Luxemburg, und die Erstattung durch die CNS liegt deutlich unter den entstandenen Kosten. Eine Zusatzversicherung bei einem spezialisierten Versicherer kann sich daher bei einem Aufenthalt in einem Nichtabkommensstaat als sehr nützlich erweisen.

Ich werde im Vereinigten Königreich studieren

Obwohl dieser Staat ab dem 1 Januar 2021 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist, ermöglicht ein Handels- und Kooperationsabkommen die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf seinem Hoheitsgebiet.

Das bedeutet, dass ich als in Luxemburg versicherter Student meine europäische Krankenversicherungskarte ab dem 1. Januar 2021 weiterhin im Vereinigten Königreich verwenden kann, und zwar für medizinische Behandlungen, die sich während meines vorübergehenden Aufenthalts als medizinisch notwendig erweisen.

Allerdings werden geplante ambulante Behandlungen wie die Verschreibung und Versorgung mit Brillen, das Einsetzen von Kronen oder Zahnprothesen, Arztbesuche ohne Diagnose usw. nicht erstattet.

Achtung! Luxemburgische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich ein Studium aufnehmen, müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs.

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