Mutterschaft und Vaterschaft

Der Mutterschaftsurlaub ist eine wichtige Zeit für Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten. Er soll die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind in dieser entscheidenden Lebensphase gewährleisten.

Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Rechte und Pflichten in dieser Zeit zu verstehen, um ein respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das den geltenden Gesetzen entspricht.

Kurzfassung

Wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist, kann sie Mutterschaftsurlaub beantragen, um sich auf die Geburt vorzubereiten und ihr Baby unter den bestmöglichen Bedingungen willkommen zu heißen. Dieser Urlaub besteht aus einem vorgeburtlichen Urlaub von 8 Wochen und einem nachgeburtlichen Urlaub von 12 Wochen.

Um diesen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, muss die Arbeitnehmerin mindestens 6 Monate lang in den 12 Monaten vor dem geplanten Beginn des Mutterschaftsurlaubs kranken- und mutterschaftsversichert gewesen sein.

Die CNS informiert über die durchzuführenden Vorgänge, die Bedingungen und Sonderfälle.

Alles, was man wissen sollte

Bedingungen für den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub

Um Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss man in den 12 Monaten vor dem geplanten Urlaubsbeginn mindestens 6 Monate lang persönlich kranken- und mutterschaftsversichert gewesen sein.

Für die Berechnung der 6 Monate berücksichtigte Zeiträume

Die für die Berechnung der 6-monatigen Mitgliedschaft berücksichtigten Zeiträume umfassen diejenigen, für die die Mitgliedschaft bestand als:

  • Arbeitnehmer,
  • Selbständiger (Freiberufler),
  • Auszubildender, der in Luxemburg eine bezahlte Berufsausbildung erhält,
  • Seemann, der auf einem Schiff unter luxemburgischer Flagge beschäftigt ist,
  • Ehegatte oder Partner eines Selbstständigen, wenn ich für diesen die erforderlichen Dienstleistungen erbracht habe, die als Haupttätigkeit gelten,
  • Verwandter oder Verschwägerter bis einschließlich dritten Grades (in direkter oder Seitenlinie) eines Selbstständigen für Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer fallen, wenn ich für diesen die erforderlichen Dienstleistungen erbracht habe, die als Haupttätigkeit gelten,
  • Person, die unter das Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit oder das Gesetz über die Beteiligung Luxemburgs an friedenserhaltenden Maßnahmen im Rahmen internationaler Organisationen fällt.

Der Mutterschaftsurlaub besteht aus:

  • einem vorgeburtlichen Urlaub von 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und
  • einem nachgeburtlichen Urlaub von 12 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin.

Gut zu wissen

  • Findet die Entbindung vor dem voraussichtlichen Termin statt, werden die verbleibenden vorgeburtlichen Urlaubstage zum nachgeburtlichen Urlaub hinzugerechnet. Die Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt also weiterhin insgesamt 20 Wochen.
  • Findet die Entbindung nach dem voraussichtlichen Datum statt, wird der vorgeburtliche Urlaub verlängert, ohne dass der nachgeburtliche Urlaub verkürzt wird. Die Gesamtdauer des Urlaubs beträgt 20 Wochen, zuzüglich der Tage, um die die Entbindung gegenüber dem ursprünglich festgelegten voraussichtlichen Datum verspätet ist.

Vorgänge, die für den Mutterschaftsurlaub durchgeführt werden müssen

Um den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Schritte befolgt werden:

  1. Kenntnis des Entbindungsdatums Es ist notwendig, die Eckdaten des Mutterschaftsurlaubs zu berechnen, insbesondere den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende des Urlaubs sowie das erste Datum für die Ausstellung der Bescheinigung des Frauenarztes.
  2. Prüfung der Ansprüche: Ein Mutterschaftsurlaub kann beantragt werden, wenn die persönliche Mitgliedschaft in der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in den 12 Monaten vor dem geplanten Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 6 Monate lang wirksam war.
  3. Antrag auf Gewährung des Urlaubs: Ein ärztliches Attest mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungsdatums ist an die CNS zu senden.

    Achtung!
    Um gültig zu sein, muss das ärztliche Attest von einem Arzt (und nicht von einer Hebamme) innerhalb der letzten 12 Schwangerschaftswochen ausgestellt werden. Ein zu früh ausgestelltes Attest wird nicht berücksichtigt.
  4. Versand der Geburtsurkunde: Nach der Entbindung muss eine Geburtsurkunde an die CNS geschickt werden.
  5. Informationen zum Elternurlaub und zu Familienleistungen: Für Informationen zum Elternurlaub, zur Geburtszulage und zu den Familienzulagen wird empfohlen, die Website der Zukunftskasse zu besuchen.
  6. Informationen zum Vaterschaftsurlaub: Für Details zum Vaterschaftsurlaub (10 Tage, die dem Vater oder der als zweiter Elternteil anerkannten Person gewährt werden) wird empfohlen, Guichet.lu zu besuchen.

Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Unabhängig vom beruflichen Status (angestellt, selbständig oder Auszubildende) entspricht die Geldleistung während des Mutterschaftsurlaubs der Leistung bei Krankheit oder Unfall (ohne das Fünffache des sozialen Mindestlohns zu überschreiten).

Weitere Informationen: Festlegung der Geldleistung

Die CNS zahlt meine Geldleistungen monatlich am Ende des Monats aus. Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die verschiedenen Fälligkeiten.

Monat Abschlussdatum Akten Überweisungsdatum
01/2025 23.01.2025 27.01.2025
02/2025 24.02.2025 27.02.2025
03/2025 24.03.2025 27.03.2025
04/2025 24.04.2025 28.04.2025
05/2025 22.05.2025 26.05.2025
06/2025 24.06.2025 30.06.2025
07/2025 24.07.2025 28.07.2025
08/2025 25.08.2025 28.08.2025
09/2025 25.09.2025 29.09.2025
10/2025 23.10.2025 27.10.2025
11/2025 24.11.2025 28.11.2025
12/2025 18.12.2025 22.12.2025

Mutterschaftsurlaub mit einem Klick planen

Mit dem Online-Rechner der CNS lässt sich der Mutterschaftsurlaub ganz einfach planen.

Einfach das voraussichtliche Entbindungsdatum eingeben und die CNS liefert alle notwendigen Daten.

Zugang zum Rechner

Die an den Leistungen für Mutterschaft und Vaterschaft beteiligten Behörden

Die CNS spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenübernahme während der Schwangerschaft, aber bestimmte Leistungen fallen in die Zuständigkeit einer anderen Behörde: Die Zukunfstkasse (Caisse pour l'avenir des enfants-CAE, auch Zukunftskeess genannt).

Die CAE ist für Elternurlaub und Familienzulagen zuständig.

Weitere Informationen auf der Website der CAE

Der Vaterschaftsurlaub ist ein Sonderurlaub von 10 Tagen, der dem angestellten und selbstständigen Vater sowie jeder als zweiten Elternteil anerkannten Person anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes unter 16 Jahren im Hinblick auf dessen Adoption gewährt wird.

Weitere Informationen auf dem Portal Guichet.lu

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