Schutz der schwangeren oder stillenden Frau
Ob für eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, auf dieser Seite finden sich detaillierte Informationen über die Vorgänge, die zu befolgen sind, um gute Bedingungen während und nach der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin zu gewährleisten.
Kurzfassung
Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung genießen schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen einen besonderen Schutz vor den mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken. Dieser Schutz umfasst Einschränkungen bei bestimmten Aufgaben, wie z. B.:
- Das Transportieren schwerer Lasten,
- Arbeitspositionen, die mit ihrem Zustand nicht vereinbar sind,
- Nachtarbeit.
Auf dieser Seite können Sie sich über Folgendes informieren:
- Situationen, die von einer Anpassung der Arbeitsbedingungen betroffen sind;
- das einzuleitende Verfahren;
- mögliche Auswirkungen auf das Gehalt der Arbeitnehmerin.
Informationen zum Mutterschaftsurlaub (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 12 Wochen nach der Entbindung) finden Sie auf der Seite „Mutterschaft und Vaterschaft“.
Alles was man wissen sollte
- Die Bedingungen
- Die Vorgänge
- Das Einkommen
Anpassung der Arbeitsbedingungen für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen
Schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen können eine Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen oder eine Freistellung in bestimmten Situationen erhalten.
Diese Anpassungen können beantragt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen: Die Arbeitnehmerin ist gefährlichen biologischen oder chemischen Stoffen ausgesetzt.
- Transport von Lasten: Die Arbeitnehmerin muss Lasten von mehr als 5 Kilo transportieren;
- Risikohaltungen: Die Arbeit erfordert längere risikoreiche Arbeitshaltungen (z. B. Stehen oder Hocken);
- Nachtarbeit: Die Arbeitnehmerin arbeitet nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Wichtig: In Bezug auf die Stillzeit werden die erforderlichen Vorkehrungen bis zum ersten Geburtstag des Kindes beibehalten.
Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber ergreifen?
Auf Empfehlung des Arbeitsmediziners muss der Arbeitgeber die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmerin zu gewährleisten:
- Vorübergehende Anpassung: Vorübergehende Anpassung der Bedingungen oder der Arbeitszeit der Arbeitnehmerin oder
- Neuzuweisung: Neuzuweisung der Arbeitnehmerin an eine andere Stelle, falls erforderlich, oder
- Arbeitsbefreiung: Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmerin, falls keine andere Lösung möglich ist.
Vorgänge, die im Rahmen einer Schwangerschaft oder Stillzeit beim Arbeitgeber und bei der CNS (Nationale Gesundheitskasse) zu unternehmen sind
- Informieren des Arbeitgebers: Es ist notwendig, den Arbeitgeber über den Schwangerschafts- oder Stillstatus zu informieren. Diese Information kann durch ein ärztliches Attest übermittelt werden, das per Einschreiben mit Rückschein, persönlich oder per Fax oder E-Mail übermittelt werden kann.
- Beantragung einer Anpassung oder Freistellung: Wenn berufliche Risiken festgestellt werden, kann mit Hilfe der entsprechenden Formulare eine Anpassung des Arbeitsplatzes (Bedingungen oder Arbeitszeit) oder eine Freistellung beantragt werden.
Vom Arbeitgeber durchzuführende Vorgänge
- Bewertung der Risiken: Der Arbeitgeber muss in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner eine Bewertung der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz vornehmen.
- Einrichtung des Arbeitsplatzes oder Versetzung: Bei festgestellten Risiken ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz einzurichten oder die Arbeitnehmerin an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, an dem diese Risiken nicht mehr bestehen.
- Verwaltungsformalitäten: Der Arbeitgeber leitet den Antrag auf Freistellung oder Einrichtung an den Arbeitsmediziner weiter und muss dessen Empfehlungen befolgen.
Anschließend bewertet der zuständige Arbeitsmediziner die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, empfiehlt Anpassungen (z. B. eine Änderung der Arbeitsaufgabe oder eine Freistellung von der Arbeit) und legt deren Dauer fest.
Vorgänge bei der CNS im Falle einer Freistellung von der Arbeit
Um von einer Freistellung von der Arbeit zu profitieren, müssen folgende Dokumente an die CNS übermittelt werden:
- das positive Gutachten des Arbeitsmediziners,
- eine Kopie des Antrags auf Stellungnahme des Arbeitgebers,
- ein ärztliches Attest mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungsdatums.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg
Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf der Seite „Regelung zum Schutz von schwangeren oder stillenden Frauen“ auf Guichet.lu.
Auswirkung auf das Einkommen
Anpassung des Arbeitsplatzes oder vorübergehende Versetzung
Bei einer Anpassung der Arbeitsbedingungen oder einer neuen Versetzung aufgrund einer Schwangerschaft oder Stillzeit wird das Gehalt ohne Einkommensverlust beibehalten.
Versetzung auf eine Tagesstelle oder Freistellung von der Arbeit
Für eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz oder die Gewährung einer Arbeitsbefreiung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des zuständigen Arbeitsmediziners einholen. Um die Entschädigung von der Krankenkasse zu erhalten, muss der Arbeitgeber eine Kopie dieser Stellungnahme sowie ein ärztliches Attest mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungsdatums vorlegen.
- Versetzung in eine Tagesstelle: Bei der Versetzung von einer Nachtschicht in eine Tagesschicht zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt und kann bei der CNS eine Erstattung der Einkommensdifferenz beantragen.
- Freistellung von der Arbeit: Wenn die Anpassung der Arbeitsbedingungen, die vorübergehende Versetzung oder die Versetzung in eine Tagesstelle nicht möglich ist, kann eine Freistellung von der Arbeit gewährt werden, die direkt von der CNS entschädigt wird.
Wie beantrage ich eine Anpassung oder Freistellung?
Es gibt mehrere Situationen, in denen sowohl von der Arbeitnehmerin als auch vom Arbeitgeber bestimmte Vorgänge durchgeführt werden müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kasse keine genauen Angaben zu den zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber zu befolgenden Schritten macht.
Daher wird empfohlen, die Website Guichet.lu zu konsultieren, um detaillierte und genaue Informationen zu den zu befolgenden Verfahren zu erhalten.
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