Progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die progressive Wiederaufnahme der Arbeit ein wesentlicher Schritt zur Förderung der Genesung und Wiedereingliederung.
Es stehen nützliche Informationen zur Verfügung, die bei der Planung und Verwaltung dieser progressiven Rückkehr an den Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Arzt und dem Arbeitgeber helfen.
Alles, was man wissen sollte
- Die progressive Wiederaufnahme der Arbeit
- Die Bedingungen
- Die Vorgänge
Was ist die progressive Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen?
Es geht darum, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, während der Genesungsphase allmählich wieder zu arbeiten, indem der Stress des täglichen Arbeitsrhythmus begrenzt wird, und so zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers beizutragen.
- Wenn dies noch nicht geschehen ist, der Arbeitnehmer sich aber von der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen angesprochen fühlt, kann er seinen behandelnden Arzt um Rat fragen.
Zu erfüllende Bedingungen
Bevor ein Antrag bei der CNS gestellt wird, muss sichergestellt werden, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer war in den drei Monaten vor der Antragstellung mindestens einen Monat arbeitsunfähig;
- Die Arbeitsunfähigkeit besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch;
- ein ärztliches Attest, das von einem Arzt ausgestellt wurde, bestätigt, dass sich die Genesung und der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers durch diese Maßnahme verbessern werden;
- die Zustimmung des Arbeitgebers wurde eingeholt.
Vorgehensweise für die Antragstellung
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem behandelnden Arzt, um dessen Meinung einzuholen und gemeinsam das dafür vorgesehene Formular auszufüllen.
- Bitten Sie den Arbeitgeber, sein Einverständnis zu geben, indem er das Formular ebenfalls unterschreibt.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte und von allen drei Parteien (Arzt, Arbeitgeber und Antragsteller) unterzeichnete Formular an folgende Adresse:
Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxemburg
Gut zu wissen: Für alle Postsendungen an die CNS aus Luxemburg ist kein Porto erforderlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss der Begünstigte der Maßnahme „Progressive Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen“ zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Formular eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bekommen?
Ja, während der gesamten Dauer der progressiven Wiederaufnahme muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, da die Arbeitsunfähigkeit aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen bleibt.
Wenn es jedoch während der progressiven Wiederaufnahme nicht möglich ist, zur Arbeit zu gehen, ist keine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
Jedoch wird die Maßnahme durch jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beendet, z. B. bei der Inanspruchnahme von gesetzlichem Urlaub oder der vorzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit in Vollzeit, d. h. zu 100 % der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeit.
In diesem Fall muss die CNS unverzüglich schriftlich informiert werden.
Achtung: Während der gesamten Dauer der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit gilt der Arbeitnehmer als vollständig arbeitsunfähig. Dieser Zeitraum wird daher bei der Berechnung der maximalen Dauer der Geldleistungen vollständig berücksichtigt (insgesamt 78 Wochen über einen Zeitraum von 104 Wochen).
Wie hoch wird das Einkommen während der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit sein?
Je nach Situation erhält der Arbeitnehmer das von seinem Arbeitgeber gezahlte Gehalt oder eine Geldleistung der CNS. Jede Änderung der Art der Bezahlung wird ihm von der CNS schriftlich mitgeteilt.
Werden während der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit Arbeitszeitregelungen angewandt?
Nein, es gibt keine Regel, die einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit vorgibt. Dieser muss progressiv an den Gesundheitszustand angepasst werden, um dessen Verbesserung zu fördern.
Muss der Arbeitnehmer, der seine Arbeit schrittweise wieder aufnimmt, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zulässigen Ausgangszeiten einhalten?
Nein, die genehmigten Ausgänge bei Krankheit gelten nicht während der progressiven Wiederaufnahme der Arbeit aus therapeutischen Gründen. Der Arbeitnehmer muss also keine Zeiten einhalten.
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