Urlaub zur Sterbebegleitung
Urlaub zur Sterbebegleitung
Ich begleite einen nahestehenden Menschen am Lebensende.
Diese schwierige Zeit erfordert meine volle Aufmerksamkeit und Unterstützung, und ich möchte für meinen Angehörigen da sein, um ihn in seinen letzten Momenten zu begleiten.
Ich habe Anspruch auf Sonderurlaub.
Alles, was ich wissen sollte
- Bedingungen
- Dauer des Urlaubs
- Vorgänge
- Geldleistungen
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf meinen Urlaub zu haben?
Ich habe Anspruch auf einen Sonderurlaub, um einen nahestehenden Menschen zu begleiten, der an einer schweren Krankheit im Endstadium leidet, als:
- Arbeitnehmer ;
- Beamter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ;
- Angestellter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ;
- Arbeiter des Staates, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung.
Andererseits wird mir der Sonderurlaub gewährt, wenn es sich bei der begleiteten Person um folgende Angehörige handelt:
- meine Mutter, Tochter, Schwiegermutter oder Schwiegertochter, meinen Vater, Sohn, Schwiegervater oder Schwiegersohn ;
- meine Schwester oder Schwägerin, mein Bruder oder Schwager ;
- mein Ehemann/meine Ehefrau oder mein gesetzlich anerkannter Partner/meine gesetzlich anerkannte Partnerin.
Wie lange dauert mein Urlaub zur Sterbebegleitung?
Die Höchstdauer des Urlaubs zur Sterbebegleitung darf 5 Arbeitstage (40 Stunden) pro begleitetem nahen Angehörigen und Jahr nicht überschreiten. Er kann jedoch aufgeteilt werden, oder ich kann ihn in Absprache mit meinem Arbeitgeber in Teilzeit nehmen.
Gut zu wissen: Wenn ich in Teilzeit arbeite, habe ich auch Anspruch auf die maximal 40 Stunden der Sterbebegleitung.
Geteilter Urlaub zur Sterbebegleitung
Wenn mehrere Angehörige für denselben sterbenden Angehörigen Sterbebegleitung beantragen, darf die Gesamtdauer des gewährten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten.
Mein Sterbebegleitungsurlaub endet am Todestag meines/r Angehörigen.
Was muss ich tun, um den Sterbebegleitungsurlaub zu erhalten?
Ich sende meinen Antrag an die CNS
Ich übermittle der CNS das Formular „Bescheinigung für die Gewährung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung“, auf dem der Arzt die schwere Krankheit im Endstadium des Angehörigen, den ich begleiten möchte, bescheinigt.
Ich fülle auch das Formular „ Antragsformular für den Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ aus und füge es bei, um meinen Antrag zu vervollständigen.
Gut zu wissen: Wenn die Person am Lebensende keine 13-stellige luxemburgische Identifikationsnummer hat, übermittle ich auch eine Kopie der Geburtsurkunde, des Familienstammbuchs oder des Personalausweises.
Ich erhalte die Zustimmung der CNS.
Um zu bestätigen, dass mir der Urlaub gewährt wurde, schickt mir die CNS an die Adresse, die ich auf meinem Antrag angegeben habe, ein sogenanntes Pflegeheft. Dieses Heft enthält :
- Ein Satz Belegformulare mit dem Wortlaut „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“.
- Individuelle Etiketten (insgesamt 40), die darauf anzubringen sind. Jedes Etikett entspricht einer Stunde Sterbebegleitung.
Gut zu wissen: Die CNS gibt nur ein einziges Pflegeheft heraus. Wenn ich den Urlaub mit anderen Personen teile, muss ich es jedem der Begünstigten, die den Sterbebegleitungsurlaub nehmen, zur Verfügung stellen.
Ich informiere meinen Arbeitgeber
Spätestens am 1 Tag meiner Abwesenheit für die Sterbebegleitung informiere ich meinen Arbeitgeber.
Wenn ich den Urlaub tatsächlich antrete, fülle ich den „Begründung der Abwesenheit für Sonderurlaub zur Sterbebegleitung“ aus und versehe ihn auf der Rückseite mit der entsprechenden Anzahl von Etiketten, wobei eine Etikette einer Stunde Urlaub entspricht.
Ich leite den oder die Abwesenheitsnachweise an meinen Arbeitgeber weiter.
Wenn ich den Urlaub teile, verfahren die anderen Personen, die für dieselbe Person am Lebensende Urlaub erhalten, mit ihren Arbeitgebern auf die gleiche Weise.
Wer bezahlt mich während meines Sterbebegleitungsurlaubs?
Während meines Sterbebegleitungsurlaubs zahlt mir mein Arbeitgeber weiterhin mein Gehalt.
Fokus auf die Formulare
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Demande d'octroi d'un congé d'accompagnement d'une personne en fin de vie DE
Le congé pour l’accompagnement d’une personne en fin de vie permet au demandeur de s’abstenir de travailler afin de rester au chevet d’un proche atteint d’une grave maladie en phase terminale.
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Attestation pour l'octroi d'un congé d'accompagnement DE
Cette attestation est établie en vue de l’obtention d’un congé d’accompagnement conformément à la loi du 16 mars 2009 relative aux soins palliatifs, à la directive anticipée et à l’accompagnement en fin de vie. L’attestation est à joindre à la demande pour l’octroi d’un congé d’accompagnement.
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Justificatif d'absence pour congé d'accompagnement DE
Le justificatif d’absence est à transmettre à l’employeur. Le bénéficiaire est obligé d’avertir personnellement ou par personne interposée, soit oralement soit par écrit, l’employeur ou le représentant de celui-ci au plus tard le premier jour de son absence. A la demande de son employeur ou de la caisse de maladie, le salarié doit prouver que les différentes conditions pour l’obtention du congé d’accompagnement sont remplies.
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