Ärzte

Grundsätzlich kann ich meinen behandelnden Arzt in Luxemburg frei wählen, unabhängig davon, ob es sich um einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt, einen Einzelpraktiker oder einen Arzt in einer Gemeinschaftspraxis handelt.

Es gibt natürlich Behandlungen, bei denen die Zustimmung meiner Krankenkasse erforderlich ist, damit sie übernommen werden. In diesem Gleichgewicht zwischen individueller Wahl und Genehmigungsnotwendigkeit bewegt sich mein Behandlungspfad in Luxemburg.

In Luxemburg umfasst der Begriff „Ärzte“ (außer Zahnärzte) sowohl Ärzte, die Allgemeinmedizin praktizieren, als auch Fachärzte (für Kardiologie, allgemeine Chirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Augenheilkunde, Pädiatrie, Urologie, ...).

Alles, was ich wissen sollte

Die Definitionen und Grundprinzipien

Im Großherzogtum Luxemburg wird die Medizin in einem liberalen Rahmen ausgeübt .

Das bedeutet, dass die große Mehrheit der Ärzte in Luxemburg als Freiberufler arbeitet. Sie betreiben einzelne Privatpraxen oder schließen sich mit einem oder mehreren Ärzten in einer Praxis zusammen.

Die Rolle der Ärzte

Die Hauptaufgabe von Ärzten ist die Behandlung und Prävention von Krankheiten. Man spricht in diesem Zusammenhang von der primären Gesundheitsversorgung, die hauptsächlich von Allgemeinmedizinern und Fachärzten in Arztpraxen ausgeübt wird.

Mir wird empfohlen, für mich selbst einen Allgemeinmediziner und für mein Kind einen Kinderarzt und/oder Allgemeinmediziner zu wählen. Ich wende mich also zunächst an den Allgemeinmediziner oder Kinderarzt. Dieser wird mich anschließend weiterverweisen. Wenn mein Hausarzt nicht verfügbar ist, kann ich mich gemäß dem Grundsatz der freien Wahl des Leistungserbringers an einen anderen Arzt wenden.

Die freie Wahl

Dieser Grundsatz der freien Wahl des Leistungserbringers im Gesundheitswesen, in diesem Fall des Arztes, ist von grundlegender Bedeutung. Außer in Notfällen (wo es in der Regel auf Nähe und Schnelligkeit ankommt) kann ich so auch einen Facharzt aufsuchen, ohne vorher einen Hausarzt aufsuchen zu müssen: Ich brauche weder eine Überweisung noch eine Verschreibung von meinem Hausarzt, um den gewünschten Facharzt aufzusuchen. Außerdem habe ich das Recht, jederzeit den Arzt zu wechseln.

Hinweis: In Krankenhäusern kann die Auswahl oft eingeschränkt sein, da die Strukturen und die Organisation der Krankenhäuser es nur den von der Einrichtung zugelassenen Gesundheitsfachkräften erlauben, medizinische Leistungen zu erbringen.

Die medizinischen Fachrichtungen

Der Begriff „Ärzte“ (abgesehen von Zahnärzten) umfasst Ärzte, die Allgemeinmedizin praktizieren, und Fachärzte.

Die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen, die in Luxemburg anerkannt werden, sind in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt. Hier einige Beispiele: Kardiologie, allgemeine Chirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Augenheilkunde, Pädiatrie, Urologie usw.

Ich rufe die vollständige Liste der in Luxemburg anerkannten medizinischen Fachrichtungen auf.

Die allgemeine und obligatorische Konventionierung

Um die Erstattung meiner medizinischen Leistungen wie Sprechstunden, Besuche, medizinische Dienstleistungen und Verschreibungen durch die CNS zu erhalten, muss ich konventionierte Leistungserbringer konsultieren.

Diegute Nachricht: In Luxemburg sind alle Ärzte und Zahnärzte, die dort praktizieren dürfen, automatisch und obligatorisch konventioniert und verpflichtet, die festgelegten Nomenklaturen und Tarife einzuhalten.

Die Bedingungen für die Kostenübernahme

Was muss ich tun, damit die CNS die Kosten für meine medizinischen Leistungen übernimmt? Sie müssen nur Mitglied der Krankenversicherung sein und die Leistung muss in der Nomenklatur der Ärzte aufgeführt sein.

Mitgliedschaft

Da ich in Luxemburg arbeite, bin ich bei der CNS oder der zuständigen Kasse des öffentlichen Sektors pflichtversichert und kann somit, wenn die Bedingungen gegeben sind, meine Familienmitglieder mitversichern, um die medizinische Versorgung im Großherzogtum in Anspruch zu nehmen. Als Versicherte/r habe ich eine Sozialversicherungskarte mit meiner 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer erhalten, die ich den Leistungserbringern im Gesundheitswesen vorlegen muss.

In der Nomenklatur vorgesehene Leistungen

Um die Erstattung einer von einem Arzt erbrachten Leistung zu erhalten, muss diese Leistung in der Nomenklatur der Ärzte verzeichnet sein.

Ich kann beruhigt sein!

Im normalen Alltag sind die meisten Behandlungen ganz selbstverständlich in der Nomenklatur verzeichnet.

Ich zögere nicht, im Zweifelsfall meinen Arzt oder die CNS zu fragen!

Ich durchsuche die vollständige Nomenklatur, um alle verfügbaren medizinischen Leistungen zu entdecken, die mit transparenten und klaren Tarifen versehen sind.

Innerhalb der Grenzen des Möglichen...

Es gibt Grenzen für die Kostenübernahme meiner Leistungen.

Bestimmte Leistungen müssen genehmigt werden.

Bestimmte Leistungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung oder Zulassung durch die Nationale Gesundheitskasse (CNS) und nach Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (CMSS) erstattet werden. Diese Leistungen sind in der Nomenklatur der Leistungen der Ärzte sowie in den Statuten der CNS mit den Abkürzungen ACM (accord du Contrôle médical requis) oder APCM (accord préalable du Contrôle médical requis) gekennzeichnet.

Im Zweifelsfall kann ich immer meinen Arzt befragen!

Überschreiten Sie nicht die Anzahl der vorgeschriebenen Konsultationen oder Besuche.

Um Missbrauch vorzubeugen, übernimmt die CNS die folgenden Situationen nur mit vorheriger Genehmigung oder einer akzeptierten medizinischen Begründung:

  • Nur 1 Konsultation oder Besuch beim Allgemeinmediziner oder Facharzt desselben medizinischen Fachgebiets innerhalb von 24 Stunden, außer wenn der Service d'Aide Médicale Urgente (SAMU) eingeschaltet wird.
  • Maximal 2 Konsultationen oder Besuche bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt desselben medizinischen Fachgebiets innerhalb von 7 Tagen.
  • Nur 12 Konsultationen oder Besuche bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt desselben medizinischen Fachgebiets pro Halbjahr (6 Monate), es sei denn, es handelt sich um Konsultationen oder Besuche, die während eines geriatrischen Langzeitaufenthalts oder eines stationären Krankenhausaufenthalts durchgeführt werden.

Diese Einschränkungen gelten nicht für die Erneuerung von Verschreibungen, Injektionen und Serienverbände.

Persönliche Ansprüche

In bestimmten Situationen dürfen Ärzte oder Zahnärzte einen Honorarzuschlag für persönliche Ansprüche (CP) berechnen, sofern sie mich vorher darüber informiert und meine Zustimmung eingeholt haben. Zuschläge für persönliche Ansprüche werden von der Gesundheitskasse nicht erstattet.

Medizinische Notfälle

Ich muss mich nur in eine der Notaufnahmen der Bereitschaftsdienstkrankenhäuser begeben, wenn ich ernsthaft erkrankt bin oder einen Unfall hatte, weil ich eine akute Verletzung, einen Knochenbruch usw. erlitten habe. Dasselbe gilt für meine Kinder.

Die Ärztehäuser

Ärztehäuser gewährleisten einen Vertretungsdienst für Allgemeinmediziner, wann immer eine allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb der normalen Öffnungszeiten erforderlich ist, insbesondere abends, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. In diesen Zeiten, in denen die Arztpraxen geschlossen sind, bieten die Ärztehäuser einen Vertretungsdienst in Form von allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdiensten an.

Ich beachte, dass diese Dienste nicht für medizinische Notfälle gedacht sind, und in einer Notsituation wähle ich direkt die 112.

In Luxemburg wurden drei ärztliche Bereitschaftsdiensthäuser eingerichtet: Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette, Ettelbrück.

Die genauen Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf dem Gesundheitsportal.

Die pädiatrischen Notfälle

Wenn mein Kind ernsthaft krank wird, gibt es das pädiatrische Ärztehaus oder als zweite Anlaufstelle den pädiatrischen Notfalldienst. Beide befinden sich in der KannerKlinik im Centre hospitalier du Luxembourg (CHL).

Um die administrative Aufnahme meines Kindes vorzunehmen, melde ich mich an der Rezeption und eine auf Triage und Orientierung spezialisierte Krankenschwester wird mich an die pädiatrische Notaufnahme oder an das pädiatrische Ärztehaus verweisen.

  • Die pädiatrische Notaufnahme ist täglich rund um die Uhr geöffnet.
  • Das Ärztehaus bietet das ganze Jahr über montags bis freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr eine Behandlung durch Kinderärzte an. An Wochenenden und Feiertagen von 9:00 bis 21:00 Uhr.
  • Die Pädiatrische Poliklinik bearbeitet NOTFÄLLE an sieben Tagen in der Woche von 8.00 bis 20.00 Uhr. Sie befindet sich im Erdgeschoss des Kirchberg-Krankenhauses.

Die pädiatrische Notaufnahme betreut Kinder von der Geburt bis zum Alter von 15 Jahren.

Die Modalitäten der Kostenerstattung und der Erstattungssatz

Der Vorgang der Übernahme meiner medizinischen Kosten kann nach zwei Methoden ablaufen.

1 - Ich zahle die Kosten vor.

Meistens zahle ich meinem Arzt das Honorar am Ende der Sprechstunde und beantrage die Erstattung bei der CNS.

Die CNS erklärt mir in ihrer Rubrik RÜCKERSTATTUNG IM ÜBERBLICK, wie ich eine Rückerstattung beantragen kann.

2 - Ich profitiere vom Drittzahlerprinzip.

Dies ist im Rahmen einer stationären Behandlung im Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt) möglich, wenn der Aufenthalt länger als drei Tage dauert oder wenn die Rechnung für das ärztliche Honorar pro Arzt mehr als 100 Euro beträgt. In diesem Fall kann der Arzt die Rechnungen direkt an die CNS schicken.

Die Erstattungssätze

Die Kosten für Sprechstunden in Arztpraxen und ambulante Behandlungen in Krankenhäusern werden übernommen :

  • zu 88 % für Erwachsene,
  • und zu 100 % für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ich erhalte eine Kostenübernahme zu 100 % für stationäre (Krankenhausaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung) oder teilstationäre (ambulante Behandlung unter Aufsicht) Behandlungen nach den in der Nomenklatur festgelegten Tarifen. Diese Kostenübernahme deckt jedoch nicht den Aufschlag von 66 % bei einer Behandlung in der 1.Klasse ab.

Die Tarife für medizinische Leistungen werden in einer Gebührenordnung (auch Nomenklatur genannt) festgelegt, die zwischen der Association des Médecins et Médecins-Dentistes (AMMD) und der CNS vereinbart wurde.
Die Ärzte sind verpflichtet, sich daran zu halten (außer bei persönlichen Ansprüchen und Tarifen 1. Klasse).

Die Kostenübernahme wird immer auf der Grundlage der offiziellen Tarife berechnet, die in der Nomenklatur aufgeführt sind. 

Kontaktieren Sie uns

Zum letzten Mal aktualisiert am